warum seit ihr hier glei so nett ich hab doch garnichts gemacht ?
soll ich mich abmelden oder was
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warum seit ihr hier glei so nett ich hab doch garnichts gemacht ?
soll ich mich abmelden oder was
ja was willst du denn?
du fragst nach einer Antwort auf eine Frage mit der sich der ganze Thread hier beschäftigt?! Hast du ihn dir komplett durch gelesen???
Dann wäre meine Frage was du noch meinst mit "wie ist eure Meinung dazu"
zum thema: "ich hab doch nichts gemacht" man kann aber erwarten dass man zumindest sich selber sachen durchliest und sucht und nicht andere die arbeit machen lässt nach dem motto "sucht mal bitte für mich und schreibts direkt unter meinen beitrag"
wie gesagt, du bist ja schon im genau richtigen Thread musst ja nichtmal suchen...
Hi DG 11,
ersteinmal Herzlich Willkommen im Forum.
Gleich mal ein Tip von mir: Lass Dich nicht Ärgern ! Jeder hat mal angefangen und das
vergessen viele immer wieder. Also einfach die ganzen Beiträge durchlesen und dann eine
eigene Meinung bilden.
Viele Grüsse
Flo
OT, aber ich fühl mich gerade angesprochen:
Ich hab ihm im ersten Post mehr witzig gesagt er möge sich doch mal den thread durchlesen in den er reinschreibt.
wenn er sich dann direkt angemacht fühlt und patzig wird mit "was hab ich gemacht, soll ich mich abmelden oder wie", dann werd ich auch unfreundlich. gerade wenn man neu ist, sollte man vielleicht nicht gleich die leute hier anmachen...
Hi,
ich wollte eigentlich keinen bestimmten damit ansprechen sondern nur zeigen das es auch
anders geht.
Gruss Flo
PS: Sollte es nun gewünscht sein es weiter auszudisktutieren macht doch bitte dafür einen
neuen Thread auf da es hier OT ist.
Hohoho... Ruhe mit den jungen Pferden... Alle Drei !
Naja, war wohl ein "verschiebefehler" von unserem Blauen licht, der im "alten" Thema zwar vermerkt hat, das er den Beitrag des "neuen" hier hin verschoben hat, aber das hier nicht tat...
Somit kannte DG 11 dieses Thema eigentlich nicht und konnte es sich faktisch auch nicht ganz durchlesen ;)
MfG Fabsi
Bitte verstehen: Der Thread war zuerst ein eigenständiger, von daher wusste der junge Kollege evtl. noch nichts von diesem Thread hier.
Erst später wurde alles hierherverschoben.
Somit bitte Contenance!
Zur Erklärung: Die Anfrage von DG11 stand vorher in einem anderen Thema. Da ich keinen Bock hatte, die Beiträge nach sinnhatfen und sinnlosen Kommentaren durchzusuchen und auszusieben, was letztendlich dazu geführt hätte, dass ich jeden Beitrag hätte umformulieren müssen, habe ich einfach nur die Beiträge verschoben und auf Eure Intelligenz gehofft...
Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator
Das war auch nicht auf die Moderatoren bezogen sondern nur auf einzelne Teilnehmer. :-)
wann ist der Grundlehrgang abgeschlossen und deine Anwesenheit an der EST hat auch einen "Wert"
Wann bekommst du einen Melder? Wann kannst feststellen ob du so ein Schild wirklich brauchst?
Kauf dir von dem Geld ne ordentliche Taschenlampe für Feuerwehrs.. hat man mehr davon und man bewegt sich in keiner Grauzone...
Hier ein Zitat von der Homepage der Feuerwehr Esting (zufällig gefunden):
>>Einige Mitglieder der Feuerwehr haben sich Dachaufsetzer oder Warnschilder mit der Aufschrift “Feuerwehr im Einsatz” gekauft, um den anderen Verkehrsteilnehmern zu zeigen warum sie es so eilig haben. Den Feuerwehrangehörige, die Zuhause oder von seinem Arbeitsplatz zu einem Einsatz alarmiert werden und mit seinem Privatfahrzeug zum Feuerwehrgerätehaus fahren, können grundsätzlich die Sonderrechte des § 35 Abs. 1 StVO in Anspruch nehmen. Allerdings hat er kein Wegerecht (Blaulicht und Signalhorn), d.h. andere Verkehrsteilnehmer und Sie müssen ihm nicht Platz machen.
.....
Feuerwehrangehörige mit ihren privaten PKW’s haben laut § 35 Abs. 1 StVO bei einem Einsatz Sonderrechte im Straßenverkehr, soweit diese zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten sind. Um die Sonderrechte in Anspruch nehmen zu dürfen, muss der Feuerwehrmann in Erfüllung hoheitlicher Aufgaben handeln. Das sind alle der Feuerwehr durch die Staatsgewalt zugewiesen Aufgaben, also Brandbekämpfung, Rettung von Menschen, Technische Hilfe etc. Ferner muss das Abweichen von den Verkehrsregeln dringend geboten sein. Das ist dann der Fall, wenn das Beachten der Verkehrsregeln die Erfüllung dieser Aufgaben unmöglich machen oder zumindest erheblich behindern würde. Also wenn die Aufgabe ansonsten nicht so schnell wie zum allgemeine Wohl erforderlich erfüllt werden könnte.
Diese Vorschrift befreit den Sonderrechtsfahrer von den Vorschriften der StVO. Soweit dies geboten ist, darf er u.a.: schneller fahren als sonst erlaubt, Rotlicht überfahren, links fahren und im Halteverbot parken. Der jeweilige Umfang der Befreiung von den Vorschriften der StVO hängt vom sachlichen Gewicht und der zeitlichen Dringlichkeit des Einsatzes ab. Quelle: Feuerwehr-Magazin, Oktober 1997<<