Zitat von AkkonHaLand
Klare Antwort: Der Einsatz der FW endet mit dem Aufspringen der Tür!
Zwei Wichtige Punkt aber noch zum Türöffnen:
1. Die Fw darf selständig KEINE Türen öffnen, dazu braucht es immer die Anwesenheit und Amtshilfeersuchen der Polizei!
2. Die Fw verschließt auch keine Türen wieder nach dem Öffnen! Das ist ebenfalls Aufgabe der Polizei!
Zu den Punkten 1+2: Ich bitte darum jetzt keine Diskussion anzufangen ala "Wir machen das aber immer so" oder "Bei uns ist keine Polizei vor Ort"! Wie es in der Praxis manchmal gemacht wird, ist mir bekannt! Juristisch korrekter wird es dadurch auch nicht!