Würdet ihr bitte mal von diesem Dreck, den unterbodenleuchtendingsda wegkommen... darum gings hier nicht...
Und zu meinem "Schwarzlicht" ich hab doch direkt im Threat geschrieben, dass ich keine UV-Lampen meine... bitte ganz lesen die Threats anderer leute :-P
Ich habe vom "Unkenntlich" machen durch licht undurchlässige Lackierung geredet, und das ist sehr wohl erlaubt... Sofern das Fahrzeug vorher damit ausgerüstet war oder als "Show-Car" dienen soll... Was aber nunmal nicht bei einem dann "Früheren" Magnetblaulicht zulässig wäre, weil man dies im bereich der StVO/StVZO abnehmen könnte.
Fackt: Wie auch immer, es ist nicht zulässig, nur auf abgesperrtem Privatgelände als Schwanzverlängerung... aber dafür braucht das hoffentlich hier keiner :)
MfG Fabsi