moment
aber in dem oben genannten fall wurde mit dem blaulich net gefahren sondern geparkt!
ist das nicht was anderes?
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moment
aber in dem oben genannten fall wurde mit dem blaulich net gefahren sondern geparkt!
ist das nicht was anderes?
das zum "stehen"Zitat:
steckte sie sich das Blaulicht aufs Dach, um bis zur Fußgängerzone vorfahren zu können
ok
die frage ist
war es eingeschaltet
aber das wäre jetzt haarspalterei
1. Blaulicht auf dem Fahrzeug ohne Genehmigung ist Owig.
2. Eingeschaltetes Blaulicht während der Fahrt ist noch nicht einmal "Mißbrauch von Sonderrechten" da da das Blaulicht alleine ohne Sirene/Einsatzhorn einem Gelblicht gleichgestellt ist (reine Warnfunktion => Kolonnenfahrt, Begleitfahrt, Absichern von Gefahrenstellen, etc.)
3. Amtsanmaßung § 132 StGB fällt flach, da sich die Dame offensichtlich nicht als eine Amtsperson ausgegeben UND auch als solche tätig geworden ist.
4. Auch die "Konfiszierung" des Blaulichts ist zweifelhaft, da dessen Besitz nicht verboten ist.
...bleibt nur noch der "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" § 113 StGB, vielleicht kommt hier sogar noch § 49 Abs. 2 (Besondere gesetzliche Milderungsgründe) zum tragen und dann kommt da auch nicht viel bei heraus.
Sie hat ungerechtfertigt sich so verhalten, als wenn sie Sonderrechte hätte - eben das Befahren einer Fußgängerzone und das Parken in dieser - und durch das Blaulicht vorgegaukelt, sie habe ein Amt/Position, der Sonderrechte zustehen.Zitat:
Zitat von Pille112
Sonderrechte ist z.B. das Überschreiten von Höchstgeschwindigkeiten, Einfahren/Halten/Parken in nicht dafür vorgesehenen Flächen, Befahren von Einbahnstraßen in Gegenrichtung, Überfahren von Stopschildern und roten Ampeln.
Sonderrechte erfordern noch nicht einmal Blaulicht und Martinshorn, sondern sind an Personen oder Aufgaben gebunden.
Was du meinst ist Wegerecht - sprich alle anderen haben sofort freie Bahn zu schaffen - dieses ist an Blaulicht/Ton gekoppelt, immerhin muss das Wegerecht auch angezeigt werden - das hat sie, zumindest lt. der Pressemeldung nicht gemacht, sonst wäre sie wegen Nötigung belangbar.
@ MarkusB:
[Haarspaltmodus]
...da sie kein Amt oder Aufgabe inne hat, kann sie folglich auch keine Sonderrechte haben und diese somit auch nicht mißbrauchen.
[/Haarspaltmodus]
...somit bleibt es bei Punkt 1. und der Owig.
Geile Argumentation @ Pille.
Fällt mir gerade sehr viel ein was demnach nicht bestraft werden könnte.
Das zieht definitiv nicht. Denn gerade dadurch das sie so ein Amt eben NICHT inne hat, kann man ihr überhaupt was.
das hab ich live miterlebt... und sicher, die ist gefahren... zwar nicht angeschalten, aber auf dem dach, und rumgedüst...
Grüße
Alleine schon durch das unberechtige aufstellen des blauen Blinklichts, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges...
Und somit auch der Versicherungsschutz (natürlich zahlt die Haftplicht bei einem vergehen, aber nimmt dann den Versicherungshalter in Regress ^^)
Fazit: Ohne gültigen Versicherungsschutz darf man nicht fahren, geschweige denn ohne BE...
Wenn mich nicht alles täuscht (hab den $ gerade nicht im Kopf) ist das ein Straftatbestand...
MfG Fabsi
Das kommt in dem Fall dann aber drauf an, ob das Blaulicht auch betriebsbereit war, denn nur dann stellt es eine Zusätzliche lichttechnische Einrichtung dar.Zitat:
Zitat von Fabpicard
Amtsanmaßung ist o.g. Fall definitiv nicht, da ja die Sonderrechte gem. StVO nicht nur Trägern eines öffentlichen Amtes vorbehalten sind (z.B. ist der Rettunsdiesnt sicher kein öffentliches Amt). §132 StGB greift aber nur, wenn man Rechte für sich beansprucht, die NUR Amtsträgern vorbehalten sind.
Dementsprechend wird zwar jede einzelne Ordungswidrigkeit bestraft (Befahren der Fußgängerzone, Parken im Halteverbot usw.), rein Strafrechtlich dürfte aber nichts passieren.
Falsch... Auch das Abschneiden des Steckers und dann aufs Dach setzen führt schon zum Verlust der BE ^^Zitat:
Zitat von loxi
MfG Fabsi
Das würde aber auch bedeuten, dass ne Taschenlampe auf dem Armaturenbrett zum Verlust der BE führt...
Alles richtig, aber eben nicht die vorher zitierten Tatbestände und nur darauf wollte ich hinaus.
Das man sie "verknacken" kann und auch sollte ist mir schon klar nur muß man sich eben auch überlegen aufgrund welcher §§
Naja es ist schon ein kleiner Unterschied zwischen einer Taschenlampe und einem Blaulicht, aber primär solltest Du rein logisch recht behalten.
Tip für Profilneurotiker mit leichtem Hang zum Größenwahn; Eine andere Sache ist es wenn Du z.b. nur das Gehäuse einer movia D nimmst aber ohne Innenleben ..macht zwar keinen Sinn aber somit ist es keine Lichttechnische Einrichtung mehr nur ein blaues Gehäuse....
Aber es gibt trotzdem Ärger wie ich meine, da man damit trotzdem vortäuschen kann bzw. der Eindruck entstehen könnte das es sich um ein "höher gestelltes" Fahrzeug handelt.
Eine andere Frage die jedoch in meinen Augen Sinn machen wurde ist die folgende; Ähnliche Theme wurde ja bis zum exzess disqutiert, diese Frage habe ich aber nicht gefunden...
Wie sieht es mit der Verwendung von Blaulicht bei Privat PKW zur Absicherung einer Unfallstelle aus, wenn noch keine Fahrzeuge der BOS vor Ort sind? Ohne auf die erlaubte Ausrüstung eingehen zu wollen, im Kofferraum sehe ich das nicht als ausgerüstet an, Transport kommt schon ehr hin.Nur um das richtig zu stellen, nur bei stehendem PKW in akuter Gefahrensituation. Ich persönlich bin der Auffassung das ich bei einem Unfall z.b. auf einer verwinkelten Landstrasse oder auf der BAB etc. ein recht darauf habe meine Leben als "Ersthelfer" und natürlich das der beteiligten und auch anderen Helfern so gut wie irgend möglich zu schützen, rechtfertigender Notstand etc.
Denn mal ehrlich, gelb ist auch eine schöne Frabe (-: aber die interessiert keinen... jeder Traktor, Hausmeister, Klempner, ... hat so ein Ding auf dem Auto... dem wir da einfach nicht mehr genügend Bedeutung beigemessen...
Ich spreche leider aus Erfahrung, im Oktober 2006 hatte ich einen sagen wir mal schwereren Unfall, mir wurde die Vorfahrt genommen; Auto Totalschaden mitten auf einer Kreuzung einer Landstrasse um 5.45 morgens. Trotz Warnblinanlage; Dreieck und RKL ist ein Depp hinter rein... ( es war zu dem Zeitpunkt noch keine Pol oder RD vor Ort ).
...das wirst Du nicht beim TÜV/Zulassungsstelle eingetragen bekommen.Zitat:
Zitat von Status 6
...selber schon mal gemacht (hatte 4 "nagelneue" Magnetfackeln kaufen müssen und im Kofferraum) und es gab keinen Ärger - da es sich um die Absicherung einer Gefahrenstelle gehandelt hatte und das ein höherwertiges Rechtsgut (§ 34 StGB - rechtfertigender Notstand) war, aber wie schon gesagt das Fahrzeug muß stehen !!!Zitat:
Zitat von Status 6
Das sehe ich nämlich auch so; Obwohl ich nun eine blaue RKL habe....
Ich brauche im Alarmfall 20min zum K-Depot und die fahre ich wie jeder andere auch... ich würde die RKL niemals einsetzen!
Zitat:
Zitat von Fabpicard
So ein Unsinn ... die Betriebserlaubnis erlischt ganz sicher nicht.
Siehe StVZO § 19
(2) 1Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. 2Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Und die Versicherung schon gleich dreimal nicht.
Schön, dass du unsere schwammig geschriebene StVZO zitierst ;)Zitat:
Zitat von Alex22
Denn je nach Ansicht des Entscheiders (Richter usw.), kann eine Veränderung der Lichttechnischen Einrichtungen eines Fahrzeuges, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellen...
Und das fiese ist ja, dass auch das "ausser betrieb setzen" einer LTE nichts bringen kann (nicht muss!), denn in der StVZO steht ebenfalls, dass eine am Fahrzeug angebrachte LTE funktionstüchtig sein muss ^^
MfG Fabsi
P.S.: Zu der Sache mit der Unfallstelle: Siehe dazu §35 der StVO "Von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen"... Ok, in den wenigstens Fällen wird die Pol das bei Absicherung eines schweren VU auch beanstanden... Aber Erlaubt ist es NICHT ;)
zum ersten
Genau das machst du aber indem du ein Blaulicht / Gelblicht aufsetzt.Zitat:
(2) 1Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. 2Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
Darfst ja mal raten wieso jedes BOS-Fahrzeug als "Sonder-KFZ irgendwas" eingetragen ist, das hat mit der SoSi zu tun.
zum zweiten:
Ich meine das man gelbe Warnleuchten an stehenden Fahrzeugen zur Absicherung zusätzlich zum Warnblinker einsetzen darf.
( im rkl-shop steht zu einer comet folgendes
Die Blitzleuchte hat eine Bauartprüfung nach §53a Abs.3 StVZO und kann von JEDEM AUTOFAHRER für die Absicherung im Stand verwendet werden. Eine TÜV-Genehmigung oder Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist NICHT notwendig!
)
Feste Gelblichter wird wieder schwierig da hier sich der Fahrzeugtyp ändert und das ganze in die Papiere eingetragen werden muss
...das aufsetzen einer Magnetrundumkennleuchte stellt keine Lichttechnische Veränderung im Sinne einer Bautechnischen Veränderung dar, sondern ist als "Dachbeladung" zu sehen ähnlich einer Magnetfußantenne - also nix mit § 19 StVZO.
Ähm, Chris... Dazu das kommentar vom Leiter des Lichttechnischen Instituts: "Licht ist licht, und da hilft auch nix, dass es nicht mehr licht ist" ^^Zitat:
Zitat von Pille112
Ob Abnehmbar oder Nicht, wird ja bei Blauen sowie Gelben Kennleuchten ebenfalls in die Papiere eingetragen...
MfG Fabsi
Das kannst du so pauschal nicht sagen, du kannst dir sehr wohl eine gelbe RKL kaufen und die im Stand zum Absichern eines Pannenfahrzeugs benutzen und diese wird definitiv nicht eingetragen.Zitat:
Zitat von Fabpicard
@ Alex: Richtig aber NUR wenn die von mir genannte Bauartprüfung ect. vorliegt und NUR wenn das Fahrzeug steht.
Sobald ich fahre -> verloren
Andere Leuchte -> verloren
Korrekt NWD ;)
Weil es nämlich auch eine LTE ist... und darf halt ohne Eintragung nur unter den von NWD benannten Vorrausstzungen genutzt werden...
MfG Fabsi
Hab ja auch nur gesagt das es gelbe RKL gibt die ohne Eintragungen erlaubt sind, sofern sie im Stand betrieben werden.
Nichts destotrotz es ändert nichts daran das eine lichtechnische Veränderung, egal welcher Art, ein Erlöschen der Betriebserlaubnis bewirkt. Egal obs eine Taschenlampe is die aufm Amaturenbrett liegt oder eine blaue RKL die aufm Dach ist.
Mir wurde gerade ein Link geschickt...
Und so Leute dürfen ein Auto führen:
http://www.youtube.com/watch?v=VQ42sTGiJsM
Naja, sowas wird denen ja auch im Fernsehen vorgelebt!
Siehe die "Küchenchefs" auf VOX, da wird mal eben ein altes TSF umgebaut und umlackiert, das Blaulicht bleibt natürlich drauf und wird auch kräftig im öffentlichen Straßenverkehr benutzt. Die Ausnahmegenehmigung hätte ich ja mal gerne gesehen. Und vor allem würde ich gerne mal mit dem Behördenmenschen reden, der die Genehmigung erteilt hat.
Aber ich glaube die denken sich auch eher, sieht doch hübsch aus, das lassen wir mal so, wird sich schon keiner dran stören.
Genau wie die anderen Kandidaten in dem Video.
Mfg
Tim
so typen wie in dem Video sind doch einfach nur krank - so etwas sollte mit Freiheitsentzug bestraft werden.
Jap ich fins auch sehr Arm...
aber mein erlebnis war so.. seh Auto mit Blinklicht ... auf der Autobahn hinter mir auch BMW..
Nun ja ich Schön Platz gemacht.... die Fahren vorbei und ich sag zur Frau so doof wie der grinst war das kein COP mien Kumpel im Auto sagt sowas würd ich net mit mir machen lassen. :-) .. nun ja Blaulicht war auch nur so ne Baumarkt leuchte....
Also Blinker links und hinter her das ging paar Kilometer bis irgentwan sie aufs klo mussten und runter fahre und ich hinterher... am Rastplatz hat dan mein Kumpel sie mal zur rede gestellt... Seinen Ausweis gezeigt und mal schön das blaulicht mitgenomen .. Kumpel Arbeitet bei der Polizei ... dann hatten wir unsern spass :-)
Übrigens ist das Küchenchefs Blaulicht seit einer Folge weg;)
es gibt aber auch Menschen, die solche merkwürdigen Hobbys offiziell betrieben
siehe Florian Zwickau Marienthal 19/11/01
ich zweifle mal an, das so was seriös ist, zumal das Blaulicht auch nicht zugelassen ausschaut
im übrigen kann man für Filmaufnahmen Sondergenehmigungen bekommen, oder was denkst Du, wieso die Autos hier solche Sachen haben
http://www.filmpolizei.com/polizeiautos.htm
Mit Verlaub, hast du jemals die Küchenchefs angeguckt?
Dann würde dir sicherlich auch auffallen, dass die dafür mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Sondergenehmigung beantragen!
Ja, natürlich ist mir klar, dass man für Dreharbeiten auch Blaulicht einsetzen darf. Solche Filme werden aber fast aussschließlich auf abgesperrten Straßen oder Geländen durchgeführt. Die Küchenchefs fahren einfach so in der Stadt rum.
Und ich habe schon die Küchenchefs geguckt und bin mir fast sicher, dass die keine Sondergenehmigung beantragt haben. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass hier vorgelebt wird, das man einfach so das Blaulicht drauf schrauben darf um damit durch die Gegend zu fahren.
Mfg
Tim
Ich halte es für extrem bedenklich, dass Blaulichter und Sondersignalanlagen in Deutschland frei verkäuflich sind. Dann werden sie erstens gekauft und zweitens auch verwendet.
Und somit helfen sie nur einem: Der, der sie vertreibt.
Genauso, wie die diversen "Blinkeschildchen", Dachaufsetzer, etc. ...
Fakt ist, dass ohne Sondergenehmigung (TÜV) an/auf Privat-KFZ keine derartigen Geräte betrieben werden dürfen.
Sicher wäre es für manche wünschenswert, ein paar Sekunden schneller Gerätehaus, Wache oder Einsatzort zu erreichen. Aber es ist nun mal den Sonderfahrzeugen von Polizei, RD, Feuerwehr, THW, etc vorbehalten.
Bei uns gibt es in der Wehr einen Verhaltenskodex, in dem wir uns u.A. verpflichten, derartige "Spielereien" nicht zu verwenden. Anderenfalls droht der Ausschluss aus der Wehr.
Das ist auch gut so, denn mit solchen Gerätschaften wird man nur zum nicht gerechtfertigten Übertreten von Verkehrsregeln verleitet und gefährdet somit nicht nur sich, sondern auch unbeteiligte Dritte.
Just my 4 Pfennig
MarKa