Der Rettungsdienst läuft doch bereits über die LSt Mainz. Warum sollt die FW dann nach LU gehen ?
Alles nur Wunschträume.
e.
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Der Rettungsdienst läuft doch bereits über die LSt Mainz. Warum sollt die FW dann nach LU gehen ?
Alles nur Wunschträume.
e.
Zur Info:
Im Kreis Steinfurt ist in diesem Monat auch die neue Gleichwelle auf dem KatS/Reservekanal in Betrieb gegangen. (Auf dem Betriebskanal FW&RD ist ja schon lange eine)
Gruß
Carsten
Wenn du die Gerüchteküche kennen würdest...als kleines Beispiel...Erstalarmierung LU Worms soll besetzt bleiben wegen den BMA`s...als ob man die nicht nach Lu schalten könnte.Man wird sehen was passiert.Ich glaub ja immernoch an Florian Worms Leitstelle für ganz RLP*lach*Zitat:
Zitat von Ebi
Gruß firefighteropp
..Schon alleine Diese Aussage lässt drauf schließen, das die Gerüchteküche nicht wirklich sehr gut ist.Zitat:
Zitat von firefighteropp
Wenn Ebi sagt das er es weis, es Dir aber nicht näher erläutert dann ist das so.
Da kann die Gerüchteküche noch so hoch prodeln :-)
;-)
Noch einer der was weiß :-)Zitat:
Zitat von LeiDstelle
Hallo,
im Landkreis Schaumburg ist es so geregelt:
Langsame Umstellung auf digitale Alarmierung. Haben erst wenige Feuerwehr im ganzen Landkreis. Also wird zweifach bei uns alarmiert. Ein mal über FME für die Feuerwehren die noch keine DMEs haben und das Gegenteil bei den die DMEs haben.
Wir funken über Relai. Teilweise wird bei uns auch der Tonruf eingesetzt aber dann meistens von der FEL vor der Alarmierung oder wenn ne Funkstörung ist.
FMS ist bei uns auch vorhanden.
Und über Sirene wird auch noch alarmiert. Außer bei den Feuerwehren die schon digital haben. Da heult die Sirene nur beim Probealarm.
Gruß
Henning
Das ist aber eine äußerst konkrete und auch gewagte Feststellung. Sind diese 8 Minuten in RLP denn auch einklagbar (Stichwort Organisationsverschulden der Leitstelle, wenn alle RTWs bereits im Einsatz sind und der nächste 9 Minuten braucht)?Zitat:
Zitat von firefighteropp
Gruß, Mr. Blaulicht
Hallo zusammen !
Wie oft in der Presse, ist es auch in diesem Fall wieder dramatischer formuliert als es letztlich ist. Laut Feuerwehrverordnung heißt es lediglich:
"(1) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung (Einsatzgrundzeit) wirksame Hilfe einleiten kann."
Quelle: Feuerwehrverordnung (FwVO), Vom 21. März 1991 (GVBl. S.89), geändert durch Verordnung, vom 2. Juli 1992 (GVBl. S.229), BS 213-50-4
oder online: http://lfks-rlp.de/pages/download/raep/FwVO_kl.pdf
Hiermit ergibt sich eine Einsatzgrundzeit von acht Minuten nach der Alarmierung mit einem "KANN" bzw. "SOLL", was natürlich in der Alarm- und Einsatzplanung berücksichtigt werden muss. Eine Klage, weil die Kräfte nach neun Minuten wirksame Hilfe geleistet haben, ist wohl nicht durchsetzbar.
Gruß - die LeiDstelle
Ja, so kenne ich das auch von anderen Hilfsfristen. Die Leitstelle hat den Nachweis zu bringen, dass in 95% aller Einsätze die Einsatzstelle von geeigneten Fahrzeugen/Personal in der vorgegebenen Zeitspanne erreicht wird.
Ich dachte halt, das RLP da vielleicht ein eigenes Süppchen kocht, obwohl ich mir das auch nicht so recht vorstellen konnte.
Na ja, unsere gute Presse halt...
Gruß, Mr. Blaulicht
Hallo!
Mal was anderes: diese Neuanschaffung zeigt doch wie groß das Vertrauen in den sehr bald kommenden Digitalfunk ist.
Woanders hat man solch Modernisierung des GW-Netzes wieder verworfen, nachdem man es hat anlaufen lassen. Obwohl es aufgrund immer mehr Lücken notwendig gewesen wäre. Aber man sagte sich wohl: Tetra kommt und man kann ja Geld sparen.
Glückwunsch zu der neuen GW.