Die kleinen Sachen wie en Handtaschendiebstahl sind nach nem Jahr dran.Die großen Angelegenheiten dauern länger.Ich sprech aus Erfahrung.Zitat:
Zitat von Holger2784
Gruß Marv
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Die kleinen Sachen wie en Handtaschendiebstahl sind nach nem Jahr dran.Die großen Angelegenheiten dauern länger.Ich sprech aus Erfahrung.Zitat:
Zitat von Holger2784
Gruß Marv
Du hast also schon mal eine Handtasche geklaut?? ;-)Zitat:
Zitat von firefighteropp
[Spaß am Rande Modus]
Die Arme alte Oma!!! ;-(
[/Spaß am Rande Modus]
Ne, wird wohl eher ein Koffer gewesen sein ;-)Zitat:
Zitat von firefighteropp
Gruß, Mr. Blaulicht
Weder das eine noch das andere.Ich bin vor 1 1/2 Jahren überfallen worden und wart immernoch drauf das die "netten" jungen Herren endlich verknackt werden.
Gruß Marv
Bist du w? Oder warum trägst du eine Handtasche? ***doppel- :-)***
3 September 2004 ca. 22.30Uhr klein Marv fällt besoffen mit Freunden übers Backfischfest und wird überfallen und zusammengetreten.Das hat nix mit ner Handtasche zutun.Das war nur ein Beispiel.
[Orthografie- und Klugscheißmodus]Zitat:
Zitat von kOnDeNsAtOr
[Spaß-am-Rande-Modus]
[/Spaß-am-Rande-Modus]
[/Orthografie- und Klugscheißmodus]
;-]
OK, um wieder zum eigentlichen Thema zurück zu kommen:
Warten wir einfach, bis sich arne wieder meldet.
Moin moin,Zitat:
Zitat von Lars Zerpich
ich befürchte, Dein "Orthografie- und Klugscheißmodus" funktioniert nicht richtig! Sonst wäre Dir aufgefallen, dass "arme" klein geschrieben wird...
Ohoh, neunmalklugsein ist geil ;-)
Gruß, Mr. Blaulicht
Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Hast Recht !
Klugscheissen ist geil.
Du hast "Dein" groß geschrieben obwohl das nach der neuen Rechtschreibung klein geschrieben wird *g
Hier ein Auszug für dich :-)
Duzt man jemanden, so besteht kein Anlass, durch Großschreibung besondere Ehrerbietung zu bezeugen. Neu schreibt man daher nur noch klein:
Lieber Ernst, herzlichen Dank für dein Foto, auf dem du und deine Schwester zusammen mit euren Kollegen abgebildet seid ...
Groß bleibt die höfliche Anrede: Sehr geehrte Frau Müller, wie Sie gehört haben, offerieren wir Ihnen und Ihren Angehörigen ...
Für so´nen Sch*#%$ bin ich einfach zu alt! Ich halte mich an die alte Version.Zitat:
Zitat von tower911
Gruß, Mr. Blaulicht
Hallo Max Mustermann!
Ich freue mich sehr, mit Dir über die Frequenzzuteilungen im Amateurfunkbereich sprechen zu dürfen.
---
Bei persönlichem Schriftverkehr schreibe ich groß: Ich mag Dein sehr empfindliches Funkgerät.
ööööhm,Zitat:
Zitat von Sandy
irgendwie verstehe ich den Sinn nicht. Ich hoffe es geht mir nicht alleine so.....
Ebi
Nein, Dir geht´s nicht alleine so! Für so etwas gibts doch Haldol-Raumspray, oder?Zitat:
Zitat von Ebi
Gruß, Mr. Blaulicht
Dann muss ich wohl zitieren:
Da wollt ich nur meinen Senf zu geben.Zitat:
Duzt man jemanden, so besteht kein Anlass, durch Großschreibung besondere Ehrerbietung zu bezeugen. Neu schreibt man daher nur noch klein:
Lieber Ernst, herzlichen Dank für dein Foto, auf dem du und deine Schwester zusammen mit euren Kollegen abgebildet seid ...
Groß bleibt die höfliche Anrede: Sehr geehrte Frau Müller, wie Sie gehört haben, offerieren wir Ihnen und Ihren Angehörigen ...
Ich versteh den Sinn aber immer noch nicht!
Deze website is niet beschikbaar.Zitat:
Zitat von Carloz
Letztes Jahr haben die Cops einen mit nem Scanner erwischt.
Der hat ganz schön Ärger bekommen.
Ich hab gehört, er hat wohl ne Geldstrafe von 10000 € bekommen und der Scanner war auch weg.
Ich denke mal das die hohe Geldstrafe aber nur daher kam, weil er in der Öffentlichkeit (in der Kneipe an der Theke) mitgehört hat und ihn daraufhin einer angeschissen hat.
Mit oder ohne Kopfhörer? Lag das Gerät für die Öffentlichkeit sichtbar z.B. direkt auf dem Tisch oder auf seinen Beinen?
Also das halte ich ja mal für ein Gerücht :-)Zitat:
Zitat von slidebuster
Die Geldstrafen richten sich nach Tagessätzen was ein Beschuldigter verdient.
Und bei 10 000€ müsste er Unsummen verdienen.
Scanner weg... jo das ist ok.
mfg
Ebi
10.000 € geht ja noch, aber der Scanner? Das ist ein Ding!Zitat:
Zitat von slidebuster
[Spass aus]
Gruß, Mr. Blaulicht
hast du keinen Zweitscanner *grins*Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Yo, die war ja schon öfter offline.Zitat:
Zitat von Sandy
greetZ
CarloZ
Habe keinen Scanner :-(
und nicht das Problem mit der Polizei
gruß michael
Servus!
Mal eine Frage die Ebi oder DG3YCS bestimmt beantworten können ;-)
Angenommen Arne hätte ein amateurfunkzeugnis, hätte dies Auswirkungen auf das evtl. eingeleitete Strafverfahren?
In diesem Sinne....
Hi Lars,Zitat:
Zitat von feuerteufellars
ganz klar: NEIN
Er dürfte mit einem Scanner zwar bedenkenlos Amateurfunkaussendungen abhören (und auch straffrei) :-) aber auf keinen Fall Aussendungen, die nicht für ihn bestimmt sind. z.B. BOS - Funk.
mfg
Ebi
Amateurfunkaussendungen sind ja auch für die Öffentlichkeit bestimmt, ich hab ja selber die "Lizens zum löten". ;-)Zitat:
Zitat von Ebi
Ich meine eher dass, wenn man es so bezeichnen kann, der Richter evtl. eine besondere Schwere der Schuld feststellt, da gerade er es ja dann hätte besser wissen müssen.
In diesem Sinne....
Was ist nun aus arne geworden ?
Ich durfte auch mal rechts ranfahren wegen einer allg. Verkehrskontrolle und dann sagte der Beamte mit Blick auf mein FuG und den Scanner:
" Mein Bruder ist auch Funkamateur. Welche Lizen<b>Z</b>klasse haben Sie denn ?"
<u>KleinCarloz:</u>"Öhm das ist ja interessant. Also ich habe Klasse E, also ein DO Rufzeichen."
<u>Beamter:</u>"Ahja, so hat der auch mal angefangen. Dann mal noch gute Fahrt und 73".
<u>KleinCarloz:</u>"..."
Wobei im Scanner halt die AFU-Relais eingestellt sind, also von daher ;)
greetZ
CarloZ
Hallo, hat mich jemand gerufen ? ;-)
besondere Schwere der Schuld? Lebenslang ohne Chance auf Bewährung nach 15Jahren bzw. mit anschließender Sicherrungsverwahrung???
JA das währe mal eine Strafe fürs Schwarzhöhren, da würde der Adrenalinspiegel gleich beim bloßen Gedanken ans mithören in die höhe schnellen und der Scannermarkt würde zusammenbrechen. ;-)
Aber im ernst, ich nehme an, du meinst "Vorsatz".
Ja, Theoretisch könnte sich die Lizenz hier Nachteilig auswirken, da man ja NACHGEWIESENERMAßEN die Rechtslage kannte.
Allerdings wird beim unerlaubten Abhöhren ja eh immer von Vorsatz ausgegangen! Das Fahrlässig unerlaubte abhören ist ja auch nicht Strafbar, sollange das gehörte nicht weitergegeben wird und die tatsache des Empfangs keinem zur Kenntnis gebracht wird. In wie fern sich das nun auf die Strafbemessung auswirkt, KEINE AHNUNG!
Je nach Argumentationskünsten könnte es aufgrund der überall frei erhältlichen Scanner und Frequenztabellen ein gewiefter Anwalt es schaffen,dass das Gericht evtl. einen Verbotsirrtum annererkennt.
Es also zu keiner Bestrafung kommen kann, da der "Normalbürger" aufgrund der o.g. Umstände annehmen konnte das abhöhren des BOS-Funks sei nicht verboten.
Ist quasi eine Ausnahme von: Unnwissenheit schützt vor Strafe nicht. Im Prinzip gilt hier in Deutschland: Unwissenheit schützt vor strafe nicht, ES SEI DENN der zu Bestrafende hatte gute und nachvollziehbare Gründe die ihm zu der Schlussfolgerung kommen ließen es sei nicht verboten!
Diese eh schon sehr kleine Chance besteht natürlich bei einem lizensierten AFU keinesfalls mehr.
Allerdings könnte die Afu Lizenz im Gegenzug eine Erklärung sein, warum man überhaupt einen Scanner hat. Auch könnte man ja die Frequenzen nur eingespeichert haben um sicherzustellen das man selber hier ebend nicht stört! Aber wie schon vorher hier im Threat gesagt, es hängt viel von der Glaubwürdigkeit (und der Programmierung des Scanners) ab...
Grundsätzlich kann man bei dieser Thematik gar nichts pauschal sagen, hier gehen die folgen für die einzelnen betroffenen bei gleichen Umständen (reines Abhöhren, ohne persöhnliche vorteile, weitergabe von informationen oder Gafferreisen) sehr weit auseinander. Sie reichen von Einstellung des Verfahrens wg. Geringfügigkeit -teilweise sogar mit Herraussgabe des Scanners- bis zu Geldstrafen in Höhe von mehreren Monatslöhnen!!!
ICh denke, hier ist einfach ein guter Anwalt sehr wichtig, der auch i.d.R. versuchen wird, es gar nicht zum Verfahren kommen zu lassen. Mit einem solchen "spezialist" und ein wenig Glück hat man gute einstellungen eine Einstellung des Verfahrens, evtl gegen Auflagen wie geringer Geldstrafe, zu erreichen. Ohne braucht man wirklich viel Schwein oder einen total überlasteten Staatsanwalt.
Gruß
Carsten
Achja, zum Thema Polizeikontrolle:
Meine letzte Kontrolle war eine eine dieser wanderden Kontrollstellen in Grenznähe. Ich kam gerade aus den NL, auf dem Amaturenbrett lag ein altes NMT-Mobiltelefon (ähnlich C-Netz)...
BuPo: Guten Tag "..."
(irgendwann) ist das auf dem Amaturenbrett ein Funkgerät?
Ich: Nee, das nicht, ist ein altes NMT-Tel, das Netz gibt es aber nicht mehr,
aber ich habe ein paar Geräte im Kofferraum.
BuPo: Aha, CB?
Ich: nee, schon etwas besseres...
BuPo: Dann zeigen sie doch mal.
Ich: *Kofferraum aufgeschlossen, es kamen vier Transportboxen mit insgesamt ca. 150 Hfg´s und 60 Mobilgeräten zum Vorschein...*
BuPo: *Ohne weiteren Kommentar*: Ich wünsche Ihnen noch eine Gute weiterfahrt!
;-)
Gruß
Carsten
P.S. Ich hätte natürlich für jedes einzelne FuG den Ursprung und die Berechtigung (nicht nur über Afu-Liz.) nachweisen können, aber danach wurde ich dann nicht mehr gefragt.
Genausowenig wie als ich mal wg. 15KM/h zu schnell gefahren angehalten wurde und (aus dienstlichen Gründen)im Beifahrerfussraum einiges an BOS-FuG´s rumlag u.a. auch genau dieselben BOSCH FuG10a wie das was der Pol in der Hand hatte. Einziger Kommentar: Da haben Sie aber eine Menge Geräte- Ich Ja, aber leider viel Schrott dabei- damit war die Sache gegessen.
(Aber auch hier hätte ich die Rechtmäßigkeit nachweisen können!)
Aber vor ein paar JAhren haben die mir mal wegen EINEM Amateurfunkgerät was weder CE noch FTZ Zeichen hatte fast den ganzen Wagen zerlegt. Die Afu bescheinigung kannten die nicht und verlangten immer nach der ollen CB-Anmeldung! Die waren schon dabei die Anzeige wg. Schwarzfunken vorzubereiten. Der Spuk hatte erst ein Ende nachdem der "Fachkundige Kollege" dann kam und nach meiner Erklärung (die von seinen Kollegen ja auch bestätigt wurde- Der Faselt was von Amateurfunker und hat nur so ein komischen Wisch, aber keine KArte-) diese erst einmal "richtig lang gemacht" hat. Danach waren die irgendwie ziemlich kleinlaut ;-)
Darum merke: Niemals nur ein Gerät mitführen, immer am besten gleich den ganzen Kofferraum vollpacken.
Das ist gut, das werd ich mir merken ;-) Aber auf dich ist verlass! Du hörst aufs Wort *g* Vll. hört man sich ja auch mal auf der Welle :-PZitat:
Zitat von DG3YCS
In diesem Sinne....
Hi,
ich bin ja immer wieder erstaunt, wieviel Carsten (DG3YCS) zu einem Thema schreiben kann. Das liegt mir nicht so, ich bin ein Freund von kurzen Antworten, auch wenn es manchmal zu wenig ist. :-)
Trotzdem Carsten, ich finde es gut, weiter so.
mfg
Ebi
*g*Zitat:
Zitat von Ebi
Was meinst du was der Durchgänge macht.... Mit Contest auf KW ist da nicht viel *lol* ;-)
In diesem Sinne....
Ja .. wenn er so viel funkt wir er schreibt braucht er nen eigenen Kanal ;-)Zitat:
Zitat von Ebi
MfG Firebuster -t
Hey, was los? Ihr wollt wohl Ärger haben!
Passt auf, ich hohle gleich meine kleine Schwester,
die haut euch dann! ;-)
Aber ich weiß gar nicht was ihr habt, KW ist doch kein Problem.
Ich habe einen R&S XK-852 der ist für 150Watt PEP Dauerstrich 24/7 ausgelegt ;-) Nur "Your Number is 59..." schreien ist doch langweilig!
Nur CW ist nicht so doll wenn man nach jeden Durchgang die Taste wechseln muss weil die schon wieder ausgeleiert ist :-(
Gruß
Carsten
Hä?Zitat:
Zitat von DG3YCS
Gruß, Mr. Blaulicht
@Mr.Blaulicht,
das ist Funkamateurfachchinesisch :-)
Versteht ein nichtlizensierter nicht *gg
mfg
Ebi
aha!
@Mr. Blaulicht,Zitat:
Zitat von DG3YCS
das heißt übersetzt:
Carsten hat einen Rohde&Schwarz Kurzwellentransceiver XK-852, der kann 150 Watt Dauerstrich senden, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.
Und dieses ..5.9.. ist die Bestätigung auf KW, wenn Carstens Gesprächspartner bestätigt, wie er ihn hört :-))
Nun alles klar ??
Ebi
mehr info's gibt es auf:Zitat:
Zitat von Ebi
http://Ebipedia.de
;-)
MfG Firebuster-t
Ich komm auf die Seite net draufZitat:
Zitat von firebuster-t
Bestimmt überlastet ;-PZitat:
Zitat von Allmächtiger
Hi,Zitat:
Zitat von Allmächtiger
Das hast du jetzt doch nicht ernsthaft versucht, ODER???
:-)
Gruß
Carsten
probieren kann man es ja mal.Zitat:
Zitat von DG3YCS
Vielleicht gibts die Seite ja wirklich...
hab mich auch vorher vergewissert ;-)Zitat:
Zitat von Allmächtiger
Vorsicht, die Seite ist gebührenpflichtig :-)
Kann man mit Kreditkarte bezahlen?Zitat:
Zitat von Ebi
@Allmächtiger,Zitat:
Zitat von Allmächtiger
nein, das geht leider nicht. Beim Aufrufen der Seiten werden automatisch 5,00 Euro von deinem Konto abgebucht.
mfg
@Ebi
Ich hätte da was für Dich.. so zu sagen als ''Vordruck''..
Müssteste halt etwas abändern, da so einige Angaben nicht auf Dich zutreffend sind.. :-)
Gruß
-Z L-