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Hier der Ausschnitt aus dem Bericht des FM.
Es handelt sich um das FM 05/2002
Bericht über die FW Mönchengladbach.
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Das mit dem HauptVerwaltungsBeamten stimmt z.B. überein: Die Feststellung der Katastrophe ist meines Wissens überal durch den HBV!
Kannst ja wenn du sonst nichts zu tun hast das Landeskatastrophenschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein auf übereistimmungen mit dem deines Landes überprüfen.
Bin mir sehr sicher das es da welche gibt!