Interessante Begründung. Wenn man das auf die Feuerwehr übertragen würde, müsste der Leiter einer Einheit in Verbandsgröße einfach nur Gruppenführer sein, solange man die Einheit als "Löschgruppe" bezeichnet.
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Ok. Das ist ein Argument. Dann eben anders: Da wir meistens in Gruppenstärke ausrücken bzw eher mit weniger (da meistens nur ein bis FZGe an der E-Stelle benötigt werden) reicht ein GF.
Besser?
Ausserdem ist soweit ich weiss ne Gruppe ziemlich genau definiert was die personelle Stärke angeht, oder?
Es wäre schön, wenn er den ZF der HiOrg hat, um die Vorschriften, und Grundlagen des Leitens und anleiten der eingesetzten Einsatzkräfte, und Materials, umzugehen weis.
Aber selbst ein einfacher Gruppenführer, kann komissarisch enannt werden, wenn er für den Posten vorgesehen ist, und die nötige Ausbildung im naher Zukunft macht.
Feuerwehrtechnische Ausbildung ist nicht nötig! Man kann aber Ausbildungsteile des Lehrgangs ZF der HiOrg., sich beim wechsel zur Feuerwehr anerkennen lassen!
Anders ist es natürlich als OrgL, da gibt es dann schon etwas mehr vorzuweisen!
Bei der Feuerwehr schon, das sind immer 9 Leute:
1 GF
je 2x Angriffstrupp, Schlauchtrupp, Wassertrupp
je ein Melder, Maschinist
Bei den SEGn ist es leider wie überall im KatS: Was eine Gruppe ist, deffiniert sich durch die örtliche Gegebenheit.
Es kann (bei uns) z.B. eine Funkgruppe sein, die besteht aus 1 (1 Funker) bis z.B. 21 Leuten (1 ELW-Leiter, 2 Funker, 4 Melder/Läufer, 6 Techniker/"Kabelzieher", 2 Telefonisten, S1-S6).
Es kann aber auch eine Rettungsgruppe sein, die besteht z.b. aus 3 RTW, 2 KTW, GW-San, MTWs, zusammen ca. (wieviele Leute gerade bei diesem Einsatz auf den MTW verteilt?, 3te auf den RTWs und KTWs?...) 12-32 Einsatzkräfte. Wenn ich dann noch Betreuungskräfte brauche auch mal über 70 Ek. Bei kleineren Einsätzen rückt die RG auch mit 2 Leuten (1 RTW) aus...
Seit wann sind die Leitstellen den Einsatzkräften nach Eintreffen an der Einsatzstelle weisungsbefugt? Die Leitstellen (auch wenn sie es tw. nicht wahrhaben wollen und immer behauoten wollen, sie wären weisungsbefugt...) sind Servicestellen für die Fahrzeugbesatzungen! Wie soll denn die Leitstelle (FW und auch RD/KT) den Zustand des Patienten und der gesamten Einsatzsituation beurteilen, wenn sie 50km weg ist?
Nochmal: Die Leitstelle verliert ihre Weisungsbefugnis spätestens an der Einsatzstelle, tw. auch schon an der Fahrzeughalle ("Fahren sie ohne Alarm" - das ist alleine Entscheidung des Kraftfahrers und nicht der Leitstelle!)
BTT:
Ein SEG-Leiter muss in der lage sein "seine" SEG zu führen. Nicht mehr und nicht weniger! Er SOLLTE (nicht muss) die Ausbildung zum Zugführer und Fachberater seiner Teileinheits-fachrichtungen haben und gute Kontakte zu den anderen SEG-Leitern und Führungskräften von Fw, THW, Polizei, ... in seinem Umkreis.
Da muss ich Dir - zumindest im Bereich Rettungsdienst - leider etwas widersprechen:
Selbstverständlich bestimmt das Personal vor Ort (der NA/RettAss beim Individualnotfall und der LNA/OrgEL beim ManV), ob und wann ein Patient transportiert wird. In der Praxis bestimmen sie auch, wohin der Patient geht. Rein theoretisch aber meldet die Rettungsmittelbesatzung der Leitstelle, was für eine Bett benötigt wird, und die Leitstelle sucht ein zutreffendes Krankenhaus. Dorthin wird dann der Patient gebracht.
Auch die Anfahrt bestimmt nicht die Fahrzeugbesatzung: Wenn die Leitstelle sagt, dass ohne SoRe angefahren wird, kann der Fahrer nicht selbständig mit SoRe fahren. Genauso hat die Leitstelle das Recht, zu sagen, wie, also über welche Strecke angefahren wird.
Es muss also immer unterschieden werden, wer wem was zu sagen hat. Das gilt für alle am Einsatz beteiligten Kräfte.
So ist ein Einsatzleiter selbstverständlich dem SEG-Leiter weisungsbefugt. Das schließt aber lediglich die Einsatztaktik ein. Ich würde einem FWler meinen Koffer hinterher werfen, wenn er meint, mir vorschreiben zu müssen, wie meine med. Therapie auszusehen hat.
Gruß, Mr. Blaulicht
Natürlich kann er das. Der Fahrer ist der einzige der Entscheidet ob er Blaulicht und/oder Martinhorn einschaltet. Der Fahrer ist auch derjenige das im Zweifelsfall seine Entscheidung begründen muß. Klar sagt die Leitstelle mit oder ohne weil diese einfach einen Informationsvorteil hat. Aber der Fahrer entscheidet immernoch selbst. Aber er muß seine Entscheidung im Zweifels dann gut begründen bzw sich dann auch den Rechtlichen Konsquenzen stellen.
MFG
Snipero
Du verstehst mich falsch: Wenn die Leitstelle sagt, dass keine Eile geboten ist, darf der Fahren nicht trotzdem mit Sondersignal fahren.
Wenn die Leitstelle sagt, dass höchste Eile geboten ist, dann darf der Fahrer entscheiden, ob er dafür Sonderrechte in Anspruch nehmen darf und ob er dafür die optische und/oder akkustische Warnvorrichtung braucht.
Dies gilt für den Rettungsdienst.
bei der Feuerwehr entscheidet der Einheitsführer.
Darüber gibt es aber genug Beiträge! Hier geht es um Kompetenzen der SEG-Führung...
Gruß, Mr. Blaulicht
@Mr. Blaulicht: Über das Thema "Wann ist die Leitstelle den Einsatzkräften weisungsbefugt?" lasse ich mich jetzt nicht weiter aus, dazu gibt es genügend Rechtsprechung....
@ALL:
Hier in diesem Treat geht es auch nicht um die (Weisungs-)Kompetenzen des SEG-Leiters sondern Quattro96 hat nach den Fähigkeiten, Wissen und Ausbildungen gefragt...
Daher bitte konkrete Antworten/persönliche (Meinungs-)Angaben sowie belegbare Quellen zu Vorschriften/Vorgaben zu den Fragen:
"Was muss ein SEG-Leiter alles können?"
"Was für ein Wissen muss er haben?"
"Welchens Ausbildungsstand muss er haben?"