Was haben wir in der Fahrschule gelernt? Wenn ein Einsatzfahrzeug sich mit SoSi nähert, ist diesem freie Fahrt zu gewähren. An einer roten Ampel muss man dann ggf. auch die Haltelinie überfahren, das Überqueren der Kreuzung ist aber verboten. Also rechts auf den Bürgersteig oder nach links auf die Verkehrsinsel, oder ähnlich, und warten, bis die Ampel wieder grün zeigt. IMO bedeutet das, dass dem Fahrer, der dabei einen Blitzer auslöst, keine Strafe droht (es sei denn, er überquert die Kreuzung). Soviel ich weiß, werden an Rotlichtblitzern 2 Fotos mit ca. 1 s Abstand geschossen, um die auszuschließen, die nur zu weit über die Kontaktschleife gefahren sind. Wenn man rechts/links ranfährt, dann sollte das auf den Fotos zu erkennen sein, evtl. auch das SoSi-Fahrzeug.
Zu den §§ 35+38 StVO hatten wir kürzlich auf einem Dienstabend einen Vortrag von der POL. Mit dem Privat-Pkw auf Anfahrt zur Wache sollte man davon völlig absehen. Außer vielleicht noch bei "leichten" Geschwindigkeitsübertretungen kennen die Richter da keine Gnade mehr. Insbesondere dann, wenn "private SoSi-Anlagen" (Warnblinker, Dachaufsetzer, Dauerhupe und ähnliche Scherze) benutzt werden. Folglich lieber zivilisiert zur Wache fahren und "nur" auf dem 2. Fahrzeug mitfahren. Spart im Zweifelsfall 'ne Menge Ärger!
Aber auch mit Einsatzfahrzeugen ist Vorsicht geboten. Uns wurde u.a. von einem Vorfall berichtet, wo ein POL-Fahrzeug (Ampel rot, SoSi an, 20 km/h) in eine Kreuzung einfuhr und es im Querverkehr durch die Bremsmanöver zu einem Auffahrunfall kam. Der POL-Fahrer erhielt eine Teilschuld, weil er durch seine Fahrweise den Querverkehr zum Anhalten genötigt hätte (s. auch §1 StVO). Also: VORSICHT! Lieber einmal mehr anhalten!
MkG
Rundhauber