Zitat:
Zitat von Status
?????????????
Frank
Druckbare Version
Zitat:
Zitat von Status
?????????????
Frank
Soviel zu "Geheime Übungen"
Auch mein Beleid an alle betroffenen
Michael
Auch von mir den Kammaraden und Angehörigen der Verstorbenen mein Beileid!
Ich hoffe das sowohl deren Angehörige wie auch die Kamaraden der Wehr jede Hilfe erhalten, die sie sicher brauchen werden in der nächsten Zeit.
Lass mich überlegen. Du sitzt als AGT normalerweise gegen die Fahrtrichtung, du hast das gerät auf dem Rücken. Und die Sperre ist zu, also hast du deinen Gurt. Was soll das Gespräch?Zitat:
Zitat von Holger2784
Also so schlimm es auch ist - wer mit Sonderrechtem im Straßenverkehr unterwegs ist, der muss einfach immer denken, das die anderen Vekehrsteilnehmer sorry aber das die doof sind und mich als Sonder-KFZ nicht erkannt haben. Wenn ich an eine unübersichtliche Kreuzung komme, dann muss ich einfach anhalten und nicht auf Teufel komm raus zur Einsatzstelle fahren. Nach Aussage der zuständigen VPI ist diese Kreuzung, wo der Unfall passiert ist als Unfallschwerpunkt bekannt und es ist davon auszugehen, das dass auch die Ortseigene FFw wusste.
Ja ich weiss Vorwürfe bringen nicht, aber ich kenne doch das Verhalten vieler Wehren - da wird eben wirklich auf Teufel komm raus gefahren, teilweise dann auch entgegen der Einbahnstraße nur mit blauem Blinklicht, obwohl so was ganz und gar nicht zulässig ist... dann werden Abschleppwagen mit Blaulicht zur Einsatzstelle eskortiert und teilweise auch das Sonderrecht unberechtigt in Gebrauch genommen.
Ich kann mich da an eine Situation erinnern, als ein ELW einer FFw entgegengesetzt auf die Autobahn gefahren ist, nur um nicht wie üblich zu wenden und die Autobahn war zu diesem Zeitpunkt noch nicht von der zuständigen APS freigegegeben.
DEr Unfall in SA ist nun mal passiert und wer Schuld hat, das klären sicher andere Stellen, jedoch sollten wir uns alle nochmals den § 1 der STVO vor Augen halten der da wäre:
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
und wer mit Sonderrechten unterwegs ist, der muss 5 mal hinschauen, bevor er eine Kreuzung befährt.
Also soviel Schwachfug habe ich schon lange nicht mehr gelesen...!!!
Lasst doch endlich mal diese SCH... Diskussionen sein!!!
Wer nun Schuld hat und wer nicht,daß klären andere Leute...!!!
Zum Anschnallen: Wenn ich angeschnallt bin,kann ich mir schlecht ein Atemschutzgerät anlegen... Also: Abschnallen angesagt!!
Und auch im angeschnallten Zustand, kommt man bei einem Unfall diesen Außmasses und diesen Deformationen nicht ohne schwerwiegende Verletzungen davon.
Schaut euch doch einfach mal die Bilder des Unfall genau an, dann fällt euch auch auf, wie stark das Fahrzeugdach eingedrückt wurde. Und das im Bereich der hinteren Sitzbank,wo überlicherweise 4 Mann sitzen(vielleicht die 4 getöteten ??).
Und es gibt noch eine Menge mehr, wodurch derartige Folgen eines solchen Unfall entstehen können.
Und zum Thema Sonder- und Wegerechte:
Diese sind in den bekannten Paragraphen der StVo eindeutig geregelt und @Bendix 4123: Auch das befahren einer Einbahnstraße entgegengesetzt der eigentlichen Fahrtrichtung ist zulässig unter bestimmten Vorraussetzungen. Und das steht auch den entsprechenden Gesetzestexten. Einfach mal erst informieren und dann schreiben oder sprechen.
(PS: Sogar mit `ner Kehrmaschine der Stadtreinigung oder so kann man Einbahnstraßen verkehrt herum befahren)
Lasst euch die Vorstehenden Dinge einfach mal durch die Gehirnwindungen gehen... (Soll eine Anregung zum nachdenken sein und KEINE Beleidigung!!!)
Oh jeeee, man hast du vielleicht mal geschaut WO zur Hölle in einem Fahrzeug Anschnallgurte sind? Die gesamte Hintere Reihe ist voll davon. Und da sind normalerweise garkeine Atemschutzgeräte, es seie denn man war mal wieder so schlau und hat sich dort welche hinbauen lassen (obwohl das gleichermaßen sinnlos ist, weil man mit der Fahrtrichtung garkein Atemschutz auf der Fahrt anlegen darf). Außerdem wirkt dein PA der normalerweise bis zum Einsatzort verriegelt bleibt wie ein Gurt und kann dir durchaus den Arsch retten.Zitat:
Zitat von fire-hunter112
Immernoch weniger schwerwiegendere wie im nichtangeschnallten Zustand und dem möglichen Umstand, nichtangeschnallt aus dem Fahrzeug zu fliegen. Du als Feuerwehrmann solltest eigentlich wissen war dir alles passieren kann wenn du nicht angeschnallt bist. Deshalb halte ich deine Argumentation für recht Sinnlos.Zitat:
Und auch im angeschnallten Zustand, kommt man nicht ohne schwerwiegende Verletzungen davon.
Überleg mal bitte bevor du was postest. Danke.
Zitat:
Zitat von fire-hunter112
Ähm Du kennst aber schon den Unterschied zwischen Sonder und Wegerechten oder ? Es bestreitet doch gar keiner, das es nicht erlaub sei ich habe geschrieben Zitat " ... nur mit blauem Blinklicht..." und das ist sicher nicht erlaubt !
Also lieber Jung ich habe mich sicherlich schlau gemacht und wenn Du in der Fahrschule aufgepasst hast, dann würdest Du sicherlich auch den Unterschied zwischen Sonder auf der einen und dem Wegerecht auf der anderen Seite kennen...
Beleidigungen bringen hier keinen weiter und Recht bekommst Du deswegen noch lange nicht ! Überlege mal, wozu Du den gelben Alarmknopf nicht nur ziehen sondern auch drehen kannst ? Sicher nicht zum Spaß !
Sicherlich hast Du noch keine Sonder und Wegerechtfahrt mitgemacht, sonst würdest Du jetzt nicht so daher reden !
und noch was auch wenn es OT ist : können und dürfen ist auch zweierlei und die Stadtreinigung darf sicher nicht entgegen der Einbahnstraße fahren - die müssen die Straße eben dann 2mal befahren
Zum Thema Anschnallen: die einzige Ausnahme, die in der StVO klar und deutlich geregelt ist, die ist die vom Taxifahrer - wenn dieser einen Fahrgast geladen hat, dann ist er von der Pflicht befreit ! Es gibt noch weitere Ausnahmen, welche jedoch die Straßenverkehrsbehörde örtlich zuständig regelt und in jedem Fall bedarf es einer Ausnahmegenehmigung - außer eben beim Taxi und beim Fehler der Gurte ...
Zitat:
Zitat von Bendix 4123
Stimmt doch gar nicht.
§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
1.
Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
2.
Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
3.
Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
4.
Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
5.
das Begleitpersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
6.
Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
schau mal in die AVO´s dazu ! bzw. lese mal richtig in vielen dieser KFZ ist gar kein Gurt eingebaut !
Es geht ja auch um das Anschnallen während einer Fahrt mit mehr als 5 Km/h
und Punkt 6 ähm klar muss ich zum Aufstehen den Gurt lösen lol
im übrigen Fahrgäste von Linienbussen müßen sich auch nicht angurten...
Aber darum geht es ja auch gar nicht !
Ist nicht ganz richtig!Zitat:
Zitat von Bendix 4123
Wenn Gurte vorhanden sind besteht auch da Anschnall-Pflicht seit April/Mai letzten Jahres!
Und es wird nur geduldet, das sich in Linienbusse nicht angeschnallt werden muß, weil se eigentlich nicht schneller als 80 Fahren dürfen, und wenn die erlaubten Stehplätze(!) beansprucht werden, sogar nur 60, und darum nix Anschnallen.
MfG
Also zu Bendix 4123:
Ich kenne den Unterschied zwischen Sonder und Wegerecht!! (gehört sich woll so als Maschinist)
Desweiteren bin ich seit `96 in einer FF, welche ca. 200 E`s pro Jahr fährt.
Und E-Fahrten habe ich etliche hinter mir als Maschinist und als "normale" Besatzung...
Stell dir vor, man wird alamiert zum Wohnungsbrand 3.OG, Leben in Gefahr; Zufahrt eine Einbahnstraße, EO entgegen der Fahrtrichtung in 30m von der Kreuzung an der du gerade bist und kein weiterer Verkehr.Wenn du auf normalen Weg anfährst musst du ca 1km weiter fahren.
Dies ist eine Situation wo du von der Einbahnstraßenregelung abweichen kannst und das ganze nachts Halb 3... Schaltest du dann das Horn an ???
Sonderrechte kann ich auf Einsatzfahrten jederzeit wahrnehmen (auch das befahren der Einbahnstraßen) ABER ich kann meine Sonderrechte nicht anzeigen.Und darin besteht das Problem!! Denn mein Wegerecht kann ich mit dem blauen Blinklicht + Horn anzeigen!! (Gibt garantiert wieder Schlauere Leute,welche das Gegenteil behaupten..)
Habe mich sehr lange und intensiv mit dem Thema beschäftigt und weiß wovon ich Rede. Ich brauche mir nicht sagen lassen,das ich jemanden beleidige, ein Jung bin oder in der Fahrschule nicht aufgepasst habe!!
Und das mit den Gehirnwindungen sollte heißen: erst mal ein paar Gedanken zu solchen Themen machen!!
Desweiteren ein Link:http://www.datenschutz-berlin.de/ges.../stvo.htm#nr35
Einfach mal GENAU lesen...!! (§35 Sonderrechte ; §38 blaues/gelbes Blinklicht)
Und da findest du unter Absatz 6 dann auch das mit der Stadtreinigung...
Anmerkung: Ist nicht der ganze Gesetzestext in einigen Abschnitten ´der verlinkten Seite!!
Zum Thema Gurt: man sieht,das es doch mehr Ausnahmen als nur den Taxifahre gibt.
Ich habe in dem anderen Beitrag einige Wörter vergessen.Ändere das aber gleich ab.
@rOOf:
Hast du dir mal ein LF16 oder TLF16 auf W50-Fahrgestell,sowie einige andere älter Fahrzeuge angeschaut?? Sicher nicht...!
Also dort sind z.b. über der hinteren Sitzbank die PA`s angebracht,ohne den heut bekannten Sicherungen.Keine Sicherheitsgurte in der Mannschaftskabine und alles mit TÜV-Segen und den Genehmigungen der sonst noch zuständigen Stellen. Und das ist nicht nur bei den Ostdeutschen Fahrzeugen älterer Bauart,sondern auch bei vielen westdeutschen Fahrzeugen so.
Ich möchte da jetzt nicht ins Detail mit dem DARF ICH oder DARF ICH NICHT gehen, es ist erlaubt,glaub`s mir...
Was machst du eigentlich in der Zeit vom Abschnallen,bis du dein PA angelegt hast(Gurte ordnungsgemäß festgezogen...)??? Bist du in dieser Zeitspanne gesichert? NEIN...!!!
Also bei den Deformationen der Fahrzeugkabine in dem Fall,um den es hier geht, sind schwerwiegende Verletzungen nicht zu vermeiden auch jene die einen möglichen Tod nach sich ziehen. Es ist traurig aber wahr.
@bendix 4123: die Ausnahmen beim Anschnallen gelten unter,sowie auch über 5 km/h Fahrgeschwindigkeit.
@jumbo: Anschnallpflicht in allen Bussen mit vorhandenen Sicherheitsgurten,unabhängig der Geschwindigkeit.Es ist egal ob Linie oder nicht... Und das weiß kaum jemand. Ausnahme sind die Stehplätze,da du dich dort nicht anschnallen kannst,aber dafür müssen diese so gestaltet sein das sich die stehenden Passagiere festhaltenkönnen usw...
(Ausbildung zum Berufskraftfahrer GkV/PV brachte mich zu dem Wissen über Busse)
Ich hoffe es fühlt sich diesmal keiner auf den Schlips getreten...
also mir bekannt ist und auch gängige Praxis, sind Linienbusse (Fahrgäste) von der Anschnallpflicht befreit, aber darum geht es hier ja auch nicht
Wenn wir jetzt in diesem Forum jedes Wort auf die Goldwaage legen, dann kommen wir ja nie auf einen gemeinsamen Nenner
Fakt ist nun mal, das sich sehr viele Angehörige einer FFw weit aus dem Fenster hängen, wenn Sie mit Sonder und Wegerechten unterwegs sind. Das beginnt bereits bei der Alarmierung, wenn einige der Angeh. ihre netten Dachaufsetzer aufs Dach hängen, die Warnblinkanlage anschalten und los rasen. Ja ich weiss, es war am Schluss wieder keiner aber es ist nun mal so.
Fakt ist auch das jeder, der mit SuWR unterwegs ist zweimal schauen muss, bevor er los fährt. Und die Praxis sieht leider anders aus.
Da kommt der Trieb im Menschen durch, das er ja soooooo schnell wie möglich am Einsatzort sein muss, nur macht sich dann eben jener Mensch keine Gedanken mehr darüber, wie er dahin kommt !
Was denkt ihr, wieso in Berlin bei der Landespolizei das Einschalten der SoSi auf eigene Verantwortung passiert - ganz klar wegen der vielen Unfälle
Und nun denkt mal drüber nach, wie groß der Unterschied zwischen einem ist, der die Dinger jeden Tag benutzt und einem Angehörigen einer FFw , der einmal naja ok vllt. zweimal die Woche mit Sondersiganl fährt ! Da fehlt dann eben die Erfahrung und somit sind solche Unfälle vorprogrammiert. Eben jene Angehörige sollten noch mehr schauen und noch sorgfältiger damit umgehen. Und im Zweifelsfall das Ding auslassen oder warten.
Es bringt ganz und gar nichts, wenn die Fahrtr zum Einsatzort am Baum landet.
Der Ottonormalbürger geht davon aus, das man sein KFZ unter Kontrolle hat.
Ich kenne viele Angehörige von Feuerwehren, die noch nie einen Sonderfahrkurs hatten und trotzdem fahren ! Stichwort Personalmangel und Nachwuchsprobleme
Aber das ganze würde irgendwie zu weit führen
Rambos hats viele bei den Freiwilligen nur leider kann man die mitunter nicht so einfach von den normalen unterscheiden !
in diesem Sinne
angenehme Nachtruhe
Ja mein Gott, wenn keine da sind kann man sich auch nicht anschnallen. Ist doch wohl logisch. Das ist auch bei unserem LF16TH so, aber wenn welche da sind dann leg ich die auch an.Zitat:
Zitat von fire-hunter112
Es gibt keine Gurte an Sitzplätzen mit PA...Zitat:
Was machst du eigentlich in der Zeit vom Abschnallen
Geht ja fix, kann man durchaus noch vor der Anfahrt machen.Zitat:
bis du dein PA angelegt hast(Gurte ordnungsgemäß festgezogen...)??? Bist du in dieser Zeitspanne gesichert? NEIN...!!!
Und wenn du aus einem Auto fliegen würdest, währst du noch immer oft schwerer verletzt.Zitat:
Also bei den Deformationen der Fahrzeugkabine in dem Fall,um den es hier geht, sind schwerwiegende Verletzungen nicht zu vermeiden auch jene die einen möglichen Tod nach sich ziehen. Es ist traurig aber wahr.
Ich finds ganz schön traurig, dass man sich in so einem Thread über solche pissigen Kleinigkeiten aufregt und diskutiert. Es ist schlimm genug, dass 4 junge Feuerwehrleute bei einem Unfall gestorben sind und dann wird hier noch darüber disktuiert was Sonder- und Wegerechte sind, was erlaubt ist, was verboten ist und wie der Unfall vielleicht hätte verhindert werden können. Weiterhin wird hier der Fahrerin des Löschfahrzeugs unterstellt, dass sie gerast ist oder sonstiges. WOHER WISST IHR DAS?? Wart ihr direkt hinter dem Auto oder vielleicht saßt ihr gar mit drin?? Ich denke nicht und darum sollten sich hier alle mal mit ihren Äußerungen und Spekulationen zum Unfallhergang ein bisschen zurücknehmen. Vielleicht kommt ja auch raus, dass die Maschinistin überhaupt keine Schuld hatte. Wer weiß das schon...
Also lasst dies Thema ruhen, es gibt schon genung Beiträge über die Nutzung von Sonder- und Wegerechten, wo dies alles schon diskutiert wurde.
Gedenkt viel mehr jener, die durch diesen Unfall ums Leben gekommen sind und ihren Angehörigen, Freunden und Kameraden, die jetzt eine ganz schwere Zeit vor sich haben, in der sie dieses traumatische Ereigniss verarbeiten und begreifen müssen.
Von dieser Seite mein Beileid, den Familien, Verwandten, Freunden und Kameraden der 4 jungen verstorbenen Kameraden...
Peter
Ja, solch ein Schwachsinn...Zitat:
Zitat von PeterOs
Also wirklich, wie kann man nur...
Wann dürfen wir in unserem Terminkalender den nächsten Gedenktermin vormerken, wenn wieder mal wer sinnloserweise einer SoSi-Fahrt zum Opfer gefallen ist?Zitat:
Gedenkt viel mehr jener, die durch diesen Unfall ums Leben gekommen sind und ihren Angehörigen, Freunden und Kameraden, die jetzt eine ganz schwere Zeit vor sich haben, in der sie dieses traumatische Ereigniss verarbeiten und begreifen müssen.
Du bist ein echter Held!Zitat:
Von dieser Seite mein Beileid, den Familien, Verwandten, Freunden und Kameraden der 4 jungen verstorbenen Kameraden...
Frank
@F64098:
Ich weiß nicht was du mit deinem Beitrag ausdrücken willst.
@PeterOs:
Ich kann dir da nur zustimmen.
Gruß
Reissdorf
Ganz einfach.Zitat:
Zitat von Reissdorf
Mein Unverständnis über das "Ja nicht drüber reden, bloß Gras drüber wachsen lassen, ja keine Gedanken machen, weil es ist ja sooo schrecklich".
Ironie und Sarkasmus sind manchmal etwas schwer zu erkennen.
HTH
Frank
Habe ich gesagt, dass man nicht drüber reden soll??? Ich glaube nicht...
Ich habe nur gesagt, dass es in diesem Thread eher unpassend ist und das man vielleicht erstmal darauf warten sollte, was die Staatsanwaltschaft und die Gutachter zu dem Unfallhergang sagen... Von Todschweigen oder sonstiges war und ist hier nie die Rede gewesen...
das hier soll auch kein schuldzuweisen gegen irgendjemanden sein.
es hat sich meiner auffassung nach bewährt bei solchen Sachen einen Kondolenz und einen Disskussionsthread zu eröffnen. und in dem letztgenannten ist es möglich über die Ursachen zu diskutieren.
Feuerwehrauto prallt gegen Wohnhaus
Bei einem Verkehrsunfall mit einem Feuerwehrauto ist ein Mensch ums Leben gekommen.
Fünf Menschen wurden nach Angaben der Polizei verletzt. Das Feuerwehrauto sei in Garching an der Alz/Lkr. Altötting aus noch unklarer Ursache bei einer Blaulichtfahrt von der Straße abgekommen und habe sich überschlagen. Anschließend sei es gegen ein Wohnhaus geprallt.
Dabei sein die Insassen des Feuerwehrautos eingeklemmt und zum Teil Lebensgefährich verletzt worden.
Quelle: br-online
Link der betrefffenden Wehr: http://www.feuerwehr-garching-alz.de/index.html
.
Zitat:
Zitat von PeterOs
Nach 33 Jahren in der Feuerwehr ( 28 davon in der Einsatzabteilung), den Verlust von 2 Kammeradem im Einsatz und langjähriger Funktion als Sicherheits beauftragter,erfüllt mich so ein Ereigniss mit Trauer und Leid .
Auch mein Beileid, den Familien, Verwandten, Freunden und Kameraden der 4 jungen verstorben Kameraden.
Und besonders viel Kraft der jungen Machinistin.
Besondere Trauer, aber auch Wut empfinde beim Lesen einiger Artikel hier in Thread.
Diese Hirnlosen Diskusionen über Sonder-und Wegerecht auf dieser Seite kotzen mich einfach an!!!!!!!!
Ich kann mich als erfahrene Einsatzkraft den Worten von Peter Os nur im vollen Unfang anschleißen .
MkG
Friedhelm
Hallo Kameraden,
leider hört man in den letzen Monaten sehr oft von Verkehrsunfällen bei denen Feuerwehrfahrzeuge beteiligt sind.
Feuerwehrmann stirbt bei Einsatz
Tragischer Ausgang eines Rettungeinsatzes: Auf dem Weg zu einer Unfallstelle verunglückte am Freitagabend ein Tanklöschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Garching, das mit sieben Mann besetzt war. Ein Floriansjünger überlebte diesen schweren Unfall nicht, die anderen wurden schwer verletzt. Die verletzten wurden mit 3 Rettungshubschraubern, davon 2 aus Österrreich in Unfallkliniken geflogen.
Hier noch Bilder:
http://www.ovb-online.de/fun_friends...b7c3a931dc1d27
Den verletzten Feuerwehrmännern wünsche ich von Herzen baldige und rasche Genesung und, dass sie trotz dieses schrecklichen Unfalls nie den Sinn ihrer Aufgabe vergessen mögen...Euch allen wünsche ich Stärke und Mut, dass ihr trotz des Verlustes und der Wunden auch weiterhin für eure Sache eintreten mögt!
Mein tiefstes Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden des verstorbenen Feuerwehrkameraden.
Wurde hier schon gepostet
http://www.funkmeldesystem.de/foren/...9&postcount=60
Ich bin auch in Trauer wenn ich lese das Kameraden im Einsatz umgekommen sind, und wünsche allen Familien die einen großen Verlust erfahren haben, mein Beileid.
Aber können wir vielleicht versuchen, es im Forum nicht mehr so breit zu treten?
Ich sag euch auch gerne warum.
Meine Freundin, liest auch im Forum mit, und da ich Berufskraftfahrer bin, eigentlich immer der erste Fahrer, der mit rausfährt.
Und da meine Freundin, mit meiner Mama sehr gut kann, ist es jedesmal ein Horror, seit den vielen Einträgen im Forum, wenn ich mich bei Alarm nicht nach 15 min., melde.Ist zwar ganz angenehm, wenn jemand auf einen zu Hause wartet, aber, denkt auch bitte mal an die andere seite der Medailie.
Bin durch Zufall drauf gestossen.
Wolmirstedt/dpa. Im Prozess um den Unfalltod vor vier jungen Feuerwehrleuten hat das Amtsgericht in Wolmirstedt die Angeklagten zu Geldstrafen verurteilt. Das Gericht sprach die beiden Frauen, die am Steuer der an dem Unfall beteiligten Autos saßen, am Montag wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen für schuldig.
Eine 50-Jährige, deren Auto im Juni 2006 mit dem Feuerwehrwagen zusammengestoßen war, muss 6000 Euro Geldstrafe zahlen. Die 36-Jährige, die am Steuer des Feuerwehrwagens saß, muss 5400 Euro bezahlen. Bei dem Unfall in Glindenberg (Ohrekreis) starben vier Feuerwehrleute im Alter von 20 und 22 Jahren. Die Anklage hatte Bewährungsstrafen verlangt.
Quelle: http://www.mz-web.de/servlet/Content...d=994342720546
ich habs zwar schon mal in einem anderen Thread geschrieben aber ich kann es auch hier nur wiederholen: ...und das betrifft nicht nur die ehrenamtlichen sondern auch die hauptberuflichen Kräfte.
Bei manchen graut's mir so richtig, die beherrschen ihr Fahrzeug wirklich nur sehr eingeschränkt, wenn ich die so durch die Stadt fahren sehe - vielleicht ist ja nicht der Führerschein, sondern die Fahrausbildung das Problem - leider kenne ich nur sehr wenige Fw'en und Organisationen die mit den ehrenamtlichen Kräften eine "Sonderrechtsfahrausbildung" und/oder ein Sicherheitsfahrtraining machen.
Das wäre, meiner Meinung nach schon seit JAHRZEHNTEN überfällig - "Gott sei Dank" wird's bei uns gemacht!!!
Gruß Carsten
bei uns auchZitat:
Zitat von Pille112
gruß Michael
aber ich kenne xundachtzig Wehren und Organisationen wo es leider nicht gemacht wird...
Leider begünstigt das oftmals den Verlauf welcher zu solchen Unfällen führt.
Gruß Carsten
In der Feuerwehr vielleicht, nich aber beim DRK! Und das finde ich wirklich schade...Zitat:
Zitat von Brandbatsch
Gruß, Mr. Blaulicht
und warum nicht ?
Richtig
erstens das liebe Geld
zwotens unnötiger Scheiß, haben wir früher nicht gebraucht ...
wie immer
Es lebe der (Halb)Gott der Strasse, denn es gibt auch welche die haben so etwas nicht nötig !!! :-(Zitat:
Zitat von hannibal
Gruß Michael
PS: schadet es und von wegen Geld !!!!!!
net so aggresiv, hatte gerade keine Ironietags :-)
Naja, bei uns ist das halt so: Die einen wohlen ein Fahrtraining, die anderen meinen, sie brauchen so etwas nicht. Und schließlich MUSS man ja nicht fahren.
Aber gut, es ist nicht in meiner Verantwortung, und ich fahre - zumindest im K-Fall - sowie so nicht!
Gruß, Mr. Blaulicht
Weiß zwar nicht aus welchem KV du kommst,Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
kann dir aber sagen das der KV Tecklenburger Land LV Westfalen Lippe
alle zwei Jahre ein Fahrsicherheitstraining veranstaltet.
Natürlich ist die Teilnahme auf freiwilliger Basis, wird aber immer vielzählig angenommen.
Mfg
Chris
...um nochmal auf die "Sonderrechtsfahrausbildung" zurück zu kommen - die gab es bei der Bundeswehr/Marinesanitätsdienst schon 1980 und bevor man die nicht hatte durfte man Fahrzeuge mit SR-Anlagen nicht einmal bewegen.
Würde mich auch interessieren wie die SR-Ausbildung so in anderen Organisationen gehandhabt wird.
Gruß Carsten
Ich erinnere mic. Ich bekam einen Ordner mit zusammenkopierten Scheiß, den sollte ich im Selbststudium durcharbeiten. Die schlechteste Lehrunterlage ever ...Zitat:
Zitat von Pille112
Dann sollte ich einen Fragebogen ausfüllen (MC). Dabei vergass man mir den Ordern vorher wegzunehmen. Ausbildungstechnisch ein Meilenstein. Ich zehre noch heute dran.
Bevor man lernt mit SR zu fahren sollte man das Fahrzeug erstmal so fahren können
@hannibal: da kann ich mich nur fragen was das für eine Ausbildung gewesen sein soll??? Dann gehe ich wohl auch recht in der Annahme das die Praxisausbildung "Fehlanzeige" war - oder?
die Praxis bestand darin das ich in dem Ordner selbst geblättert habe
ach im Nachhinein wars lustig :-)
Eine (regelmäßig wiederholte) Fahrerschulung würde ich mir bei uns in der FFW auch wünschen. Was in unserem RD Bereich schon lange Pflicht ist ist hier wirklich mehr als Ratsam. Muss gestehen das ich auf Grund fehlender Erfahrung meiner Seits zwar in der Arbeit so ziemlich jedes Fahrzeug recht gut behersche (wage ich jetzt mal zu behaupten), aber unsere alten Bomber in der FFW (ohne Servo etc.), ne, dass traue ich mir bei weitem nicht zu. Allerdings wenn ich nach sowas wie ner Fahrerübung oder so etwas frage heißt es eigentlich nur, fahr ins Industriegebiet und üb halt. Und gerade auf dem Weg zu so einer Übung habe ich dann Mist gebau und ein anderes Fahrzeug sauber tuchiert. Seither lasse ich die Finger von den zwei alten Jungs. Die neuen, OK, da habe ich auch genug Praxis, aber die alten, No way!
ah der kollege aus dem grünen
fahreinweisungen.. das alte leid
wie war es bei mir?
ich kam den ersten tag auf die rettungswache und wurde gefragt:
"schon mal so ein grosses auto gefahren? "
"ja"
"dort geht blitzer, blaulicht und horn und gut ist"
viele zivis sind vorher noch nix grösseres gefahren als den golf von mutti, und das fahrsicherheitstraining wird zwar angeboten, aber meist nicht zu beginn der zivizeit
Jep, genau der. Man kann ja net immer nur in die eine Richtung denken....
Fahreinweisung im RD: SPITZE!
ne Woche bevor ich als Prakt. damals angefangen habe durfte ich erstmal auf ner ADAC-Trainingsstrecke zusammen mit den Zivis und ehrenamtlichen Kollegen das Auto beschnuppern. Dort is eigentlich alles gestanden vom Bayern RTW über die etwas älteren Kasten, KTW, ein NEF und sogar unser Versorgungs-LKW. Alle Autos wurden Schritt für Schritt erklärt, wo finde ich was, besonderheuten, bei den größeren die Warnleuchten usw.
Dann durften wir Runden drehen. Die Fahrlehrer vom ADAC haben uns ganz schön ins Schwitzen gebracht. Muss ich sagen, war TOP! Da taten mir die 25€ Eigenleistung für auch echt net weh.
FW-Technisch: Zwar nicht ganz so gut, aber man hat uns auch auf nem Übungsplatz erste Runden drehen lassen, Gefahrenbremsung usw. Fand ich echt net übel.
FFW in meiner Heimatstadt......naja, lassen wir das mal. Wie gesagt, von dene Autos lasse ich die Finger. Die sollen von dene gefahren werden, die sie sicher behrrschen. Kurz zur Info um welche Autos es geht: 1x MB911 Runhauberer LF8/8 und einmal MB1113 Runhauberer TLF16/24. Und bei dene is bei mir Finger wech.
bei mir ist das etwas anders, würde lieber die alte Kuh (LF16 Bj 1972) fahren als das neue LF10/6, is wie en nasser Schwamm (wackel,schaukel) gut bin auch etwas schneller gefahren (Asche auf mein Haupt) mit SR ob ich das Fahrzeug unter Kontrolle hatte ? es ist nicht passiert (Schwein gehabt)Zitat:
Zitat von grab3107
grüßele von Michael
Ich habe es früher immer so gehalten, dass es nach der Theorie mit den "Aspiranten" auf die Straße ging. Zuerst normale Fahrt => Stadtgebiet -> Landstraße -> Autobahn und das ganze natürlich ohne Schnickschnack (LAF911) wie Servolenkung, Bremskraftverstärker, ASR, ESP oder wie gas ganze Zeug sonst noch heißen mag. Mit jedem Schüler so ca. 1,5 Std. und dann als Abschluß mit Sonderrechten (allerdings nur Stadtgebiet - asche auf mein Haupt).
Gruß Carsten
Zitat:
Zitat von Pille112
Wobei ich das für sinnbefreit, verdammt gefährlich und rechtlich sehr bedenklich halte
bei uns muss man auf jedem Fahrzeug mindestens 16 UE (á 45min) absolvieren. Fahren, Beladung, Geräte, Handling. Dann wird durch einen anderen Ausbilder eine Abnahme gemacht. Hat hat den Nachteil das es sehr zeitintensiv ist. Ich darf z.B. kein Fahrzeug fahren trotz Klasse B
Ich find es echt schade das Du so darüber denkst und ich kann mir nicht vorstellen das fahrten mit SR (Wegerecht) sicherer werden ohne Training.Zitat:
Zitat von hannibal
Übungsfahrten mit blauem Blinklicht und Sirene bedürfen der Gehnehmigung durch die zuständige Innenbehörde/Innenministerium.
...sind somit also rechtlich abgesichert - natürlich unter Beachtung von §1 StVO und der besonderen Sorgfaltspflicht - sie gehören somit zu den sog. Hoheitsrechten (SOG = Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung)
Über die länge der Ausbildungs- und Einweisungsfahreten denke ich es könnte gerne mehr sein.
Gruß Carsten
dann trötet und blinkt es bald an jeder Ecke
Extra Fahrten nur um mit SOSI zu üben finde ich nachwievor sinnbefreit
besser:
bei der Anfahrt zur Übung jungen Maschinisten einteilen und das letzte Stück mit SOSI
Ausserdem ist es wie im RD auch. Erst mal die entspannten SOSI Fahrten machen lassen... alles wird gut
Bei uns gibt es für jedes Fahrzeug eine Einweisung (Bedienung Pumpe, SoSi, ...) und danach eine Fahrt (ohne SoSi) zum Gewöhnen.
Die Einweisung muss einmal pro Jahr erneuert werden, damit nicht jemand ein Fzg schon 3 Jahre nicht mehr gefahren ist und dann im Einsatz keinen Plan hat.
Was die SoSi-Fahrten angeht: Bei eher unkritischen Sachen wie z.B. Mülleimerbrand darf dann einer von den Jüngeren fahren, natürlich nur mit erfahrenem Beifahrer. Halt irgendwelche Einsätze, bei denen es auf 5 Sekunden nicht ankommt...
Nun hätte ich mal einige, zugegebener Weise, provokante Fragen:
Ab wann ist denn jemand geeignet einen "dringenden" Einsatz mit SoSi zu fahren?
Wie senkt ihr den Streßpegel für den "neuen" Fahrer, wenn nicht durch Training?
Habt ihr kein Interesse daran eure eigene Sicherheit zu verbessern oder Angst vor Neuerungen?
Gruß Carsten