Die Versicherung MUSS grundsätzlich erst einmal zahlen. Auch wenn ich einen Großbrand im Adamskostüm bekämpfe und mir dabei irgendwas verbrenne...
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Die Versicherung MUSS grundsätzlich erst einmal zahlen. Auch wenn ich einen Großbrand im Adamskostüm bekämpfe und mir dabei irgendwas verbrenne...
Moin moin,
na ja, so einfach ist das nicht: Wenn Dir die Versicherung nachweisen kannst, dass Du grob fahrlässig gewesen bist oder Tätigkeiten durchgeführt hast, die nicht typisch sind, kann die Versicherung die Leistungen auch kürzen bzw. sogar verweigern.
Ich kenn da ein interessantes Beispiel: In der Krankenpflegeschule schlief ein Schüler mit dem Kinn auf der Hand während des Unterrichts ein. Als ein Kopf nach unten knallte, schlug er mit dem Unterkiefer so unglücklich gegen den Bügel seines Ordners, dass er sich ersteren braqch. Die BG verweigerte die Zahlung, da "schlafen nicht zu den typischen Aufgaben eines Krankenpfleg-Auszubildenden gehöre".
Gruß, Mr. Blaulicht
Die Versicherung MUSS erstmal zahlen. Das ist so vorgeschrieben (SGB VII). Ob sie sich das Geld dann von irgendwem zurückholt ist erstmal was anderes, aber erstmal muss gezahlt werden.
Hallo,
wir (FF) haben kommenden Freitag den Sicherheitswachdienst bei diesjährigen Johannesfeuer in unserer Gemeinde.
Meine Frage: Ab welchem Zeitpunkt wäre der Wachdienst für euch beendet? Laut Aussage unseres Kommandant ca. 00:00, sofern keine Gefährdung mehr vom Feuer ausgeht.
Die Aussage finde ich schon ein wenig schwammig. Solange das Feuer nicht kalt ist, kann m.E. immer eine Gefahr davon ausgehen.
Ich will nur vermeiden, dass ein Gruppe -unnötigerweise- bis weit in die Nacht hinein Wache schiebt bzw. will ich den Zeitraum des Dienstes wirklich auf das nötigste beschränken.
Was meint ihr? Wie wird das bei euch gehandhabt?
Unsere FF richtet auch jährlich ein Sonnenwendfeuer (Johannesfeuer) aus. Das Feuer wird auf einer großen Wiese eines Kameraden abgebrannt, außerorts, weit ab von den nächsten Bäumen und Bepflanzungen. Zwischen 00:00 und 01:00 ist i.d.R. Schluß (kein Ausschank mehr). Danach wird noch aufgeräumt, zwischen 02:00 und 03:00 Einrücken ins GH. Meistens ist dann noch Glut vorhanden, von der nur noch sehr geringe Gefahr ausgeht. Bei hoher Trockenheit wird der Rest aber abgelöscht, bzw. im Extremfall gar nicht erst gezündet (bisher noch nie vorgekommen).
*EDIT*
Nachtrag: Gehören diese beiden Postings eigentlich in diesen Thread oder sollte da besser ein neuer eröffnet werden? Das Thema ist doch ein wenig OT, oder?
*EDIT ENDE*
Hallo,
erstmal danke für die Antwort.
Es ist bei uns auch auf einer Wiese, in deren Umfeld allerdings etwas Gestrüpp ist, das im ungüngstigsten Fall durch Funkenflug gefährdet wäre.
Das Klima ist jedoch eher beruhigend, da nicht zu trocken.
Also ich versuch 01:00 anzupeilen, dass wir zu dieser Uhrzeit eingerückt sind.
Mal sehen, wie die Gegebenheiten dies zulassen.
Hat jmd. noch Vorschläge?
Wir haben hier ebenfalls immer die Ausgehuniform an .
Zur FSW nehmen wir eine Handlampe sowie Helm + Einsatzjacke von jedem Wachhabenden mit .
Unser Löschgruppenfahrzeug kommt nur beim alljährlichen Martinsfeuer und dem Waldfest mit zur FSW .
MfG
Servus,
steht alles im Merkblatt der sfs-w zum Thema Sicherheitswache.
edit: besseres File
http://ausbildung.feuerwehr-ingolsta...eitswachen.PDF
Hi,
danke. Das kenn ich. Für meine Frage, wäre nur der Punkt 11.5 interessant.
Leider steht da nichts Neues oder Interessantes drin.
Da es sich um ein Johannesfeuer handelt, ist es nicht nötig als Feuerwehr zu warten, bis alle Besucher gegangen sind. Hier wäre nur die Aussage "bis keine Gefahr mehr vorhanden ist" interessant. Das ist dann auch wieder sehr relativ...
Richtig, Gefahren sind immer relativ zu betrachten.
Fakt ist, wann die Sicherheitswache endet bestimmt der wachhabende Gruppenführer. Nachdem alle Besucher gegangen sind und er die Lage, unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten, Wetter, restliches Brandgut, Größe, etc., als nicht mehr Gefährlich eingeschätzt hat.
Hierfür gibt es keinen besonderen Zeitrahmen, da dieses einfach zu vielen Einflüßen unterliegt.
Versicherungsfall ist, wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet, der zu einem Körperschaden oder zum Tod führt, der Unfall muss zu der versicherten Tätigkeit in einem inneren Zusammenhang stehen und die versicherte Tätigkeit muss ursächlich für den Unfall gewesen sein - das ist bei Schlafen im Unterricht eben nicht gegeben, die gesetzliche Unfallversicherung darf gar nicht zahlen.
Ich empfehle das Modell, das wir immer an St. Martin betreiben. Wenn wir gehen ist das Feuer definitiv aus. Entweder weil die 3 Orangenkisten in der Metallwanne ganz abgebrannt sind oder weil wir das ganze genässt, umgegraben und wieder genässt haben.
Ob und wieviele Personen da noch rumlungern ist mir als FW erstmal egal.
Gut, dann wartet die Feuerwehr halt entsprechend verköstigt länger. Auf jeden Fall sollte das Feuer aus sein wenn die Feuerwehr fährt. Egal wieviel Material noch da liegt
Ich kenne den Fall wo die böse Feuerwehr es doch untersagt hat beschichtetes Holz mit Hilfe von einem bereitgestellten Altöl-Verdünnungs-Farbrestgemisch zu entzünden.
Die armen Kinder waren ganz enttäuscht. Haben aber nicht gehustet.
Da komm ich mit meinem Fall, wo eine Feuerwehr das Martinsfeuer ihres Dorfes schon ein paar Nächte vorher anschauen und ablöschen durfte. Die Polizei hat sich dieses Feuerchen angeschaut, und danach dann im ganzen Kreis alle Martinsfeuer vor der Zündung kontrolliert. Breiten wir lieber den Mantel des Schweigens über das, was da auch bei der ein oder anderen Feuerwehr als Ausrichter/Aufbauer des Feuers zu Tage kam...
Es ist schon ein schönes Brauchtum. Entweder die Kinder sind unglücklich und husten nicht, dann finden die Eltern die böse Feuerwehr blöd. Und wenn die glücklichen Kinder husten, ist die böse Feuerwehr halt auch blöd. Deswegen liebe ich den Martinstag. Ich brauch mich nicht vor ÜBerraschungen fürchten und kann machen was ich will. Bin ja eh der Blöde ;-)
Würdest du das nicht unter die präventiven Maßnahmen zählen, die die Landesgesetze den Feuerwehren zur Aufgabe machen?
Zumindest hier bei uns werden für derartige Feuer Genehmigungen erteilt, wo schon einiges drin steht, welches Material verbrannt werden darf (gerade infolge des besagten Ereignisses im letzten Jahr noch etwas verschärft). Wenn man nun als Feuerwehr an einer solchen Feuerstelle präsent ist (was wiederum auch als Sicherheitswache eine Auflage der Genehmigung ist), und sieht das etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, sehe ich keinerlei Hürden, einzuschreiten.
Zu solchen Veranstaltungen hat sich ein Feuerwehrmann aus Köln, mal sehr viele Gedanken gemacht, und ein System, (Maurer-System), wo die Art der Veranstaltung, im Verhältniss zum Rettungsdienst, und Feuerwehr berechnet/ Vorgeschlagen wurde. Wir arbeiten seit fast 6 Jahren nach dem System,und sind bestens damit zufrieden.
in Bayern gibts ein Hinweisheft für die Sicherheitswache.
da steht sozusagen drin, egal was für ne Brandschutzsünde vorhanden ist, die Fw darf die Veranstaltung nicht abbrechen, daß ist nicht aufgabe der Feuerwehr, nur eventuelle Beweissicherung für ein späteres Verfahren.
Oh Gott! Und BAWü liegt mitte drin!!! Wo bin ich hier nur hingeraten??? Zum Glück gibt es solch ein "Brauchtum" bei uns nicht. Hier werden nur ganz illegal alle Abfälle in den Schrebergärten verbrannt. Ganz ohne Brandwache, ohne Genehmigung. Und da sowiso nix erlaubt ist, kann man ja auchbgleich alles reinschmeißen.
Außerdem: Egal wie arg das Feuer qualmt. die BASF ist viel schlimmer (Orginalzitat eines Gartenbesitzuers, den ich mal auf sein kleines Feuerchen angesprochen habe).
Gruß, Mr. Blaulicht
Servus,
wo hast du den das gelesen??
hier drinn??
Das gilt bei technischen Mängeln.
Ich würde denen abraten und erzählen, daß ich gehört hab das die Polizei heute das Feuer kontrolieren wird.
:-) Dreistigkeit siegt immer!!
http://www.stmugv.bayern.de/umwelt/n...c/bussgeld.pdf
Um den Länderbesonderheitenexkurs zu erweitern: Hier in RLP darf jedermann beaufsichtigt pflanzliche Abfälle verbrennen, ab einer bestimmten Größe ist das vorher der Kommunalverwaltung anzuzeigen, damit es nicht zu unnötigen Konsequenzen (z.B. Feuerwehreinsätzen...) kommt. Ob da dann immer das verbrannt wird, was erlaubt ist, sei mal dahingestellt.
Aber zumindest bei uns klappt das mit den Feuerwehreinsätzen öfters nicht, da wir direkt an der Grenze zu NRW liegen, und so ziemlich alle unsere größeren landwirtschaftlichen Flächen, wo die größeren Verbrennungen stattfinden, von der Autobahn quer durch unsere Gemeinde zu sehen sind. Und so rufen seit der Erfindung des Mobiltelefons regelmäßig Autofahrer, die diese großen Feuer sehen und über die Lage hier in RLP nix wissen, frohen Mutes den Notruf an und setzen uns in Gang. Die Erstalarmierungsstelle erhält zwar eine Durchschrift der Abbrandgenehmigung, aber die Anrufer können so gut wie immer mit "absoluter Sicherheit sagen, dass da kein Mensch dabeisteht, das auch sicher völlig woanders ist und außerdem sicher keine Pflanzenabfälle"... Man kann sagen, diese Fehleinsätze kommen jedes Jahr 1-2x vor.