Hey, das find ich ja mal klasse die Regelung!!!
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Hey, das find ich ja mal klasse die Regelung!!!
Bei uns in der FW hat sogar schon ein 13 Jähriger einen FME. Sogar nen Quattro 96. Aber der ist voll in Ordnung. Der Kommandant hat sich das genau überlegt. Hat die Zeugnisse angeschaut usw. Aber der fährt im Gegensatz zu einigen aktiven auch mit raus.
Ein 13-jähriger?
Tut mir leid, aber das finde ich extrem Verantwortungslos. Ob die Zeugnisse gut oder schlecht sind spielt hier gar keine Rolle. Ich finde diese Vorgehensweise vom Wehrführer bzw. Gruppenführer verantwortungslos.
Gruß Stefan!
Klingt natürlich Verantwortungslos. Aber wir kommen tagsüber nur auf 15 Mann beim Einsatz.
Es haben sogar zwei 13 Jährige einen FME.
Irgendwie kann ich sowas nicht glauben!!Zitat:
Original geschrieben von Einsatzleitung
Klingt natürlich Verantwortungslos. Aber wir kommen tagsüber nur auf 15 Mann beim Einsatz.
Es haben sogar zwei 13 Jährige einen FME.
Wenn es wirklich so sein sollte, hat der Wehrführer und der Vorgesetzte, der dies duldet was falsch gemacht!
ist das nicht sogar schon fast strafbar?????
Oder will uns hier jemand verhinterteilen?
Ich nicht!!
Zum Thema FME:Einen FME gibts bei uns erst wenn der Kameraden einen Autoführerschein hat,da die meist jungen Kameraden tagsüber erst mit dem Zug kommen müssten.Bis dahin ist eh alles vorbei.Beim privaten kauf eines FME`s kann es in Ausnahmefällen einen Zuschuß vom Förderverein geben.
Zum Thema Ausrücken:Am Freitag sind wir zu einem Garagenbrand mit Gastank auf em LF8 mit 1/6 ausgerückt.Die Besatzung Bestand aus Wehrführer,AGT,AGT/GF,MA und 3 Anwärtern.Wir sind froh wenn wir wenigstens in den ersten 5 Minuten soviele Leute zusammenbekommen.Und die Anwärter (so wie ich es bin) sind bei uns voll und ganz dabei.Und eine Löschwasserversorung kann ein 16Jähriger Anwärter alle mal aufbauen.
MKG Marv
Können schon, aber dürfen?!Zitat:
Original geschrieben von firefighteropp
Und eine Löschwasserversorung kann ein 16Jähriger Anwärter alle mal aufbauen.
Unter 18 Jährige halte ich für nicht in Ordnung!
Es gibt genügend über 18jährige, die noch nicht mal auf sich selbst "aufpassen" können. Und nun werden auch noch minderjährige für Real-Einsätze rangezogen. Das kann es doch echt nicht sein!
Das wird solange gut gehen, bis mal etwas passiert.
Bin mal gespannt, wie man sich dann herausredet!
Da fällt einem schon was gutes ein! :-)
nach demLBKg in rheinland-pfalz dürfen unter 18-jährige an einsätzen teilnehmen und ausserhalb des gefahrenbereichs eingesetz werden. da firefighteropp (mein lieber guter freund und feuerwehrkamerad ;-)) in rlp wohnt, wie ich auch, geht das also.
also bei uns haben auch schon 14- jährige einen BMD.
Wir brauchen die auch. Alle anderen haben 88S, Q98s, XLS, XLS+
Wie soll man dass verstehen? 14-jährige brauchen einen BMD oder ihr braucht die 14-jährigen? Heißt das etwa, dass ihr 14-jährige mit zum Einsatz nehmt? Hoffentlich ist wenigstens die Mithörfunktion gesperrt.Zitat:
Original geschrieben von LF 16/12
also bei uns haben auch schon 14- jährige einen BMD.
Wir brauchen die auch.
Gruß
löschhund
wir brauchen die 14- jährigen weil wir tagsüber mit viel glück gerade mal zwei autos volbekommen (von 7).
ich kann mal einen aus der jugend fragen, ob die mithörfunktion freigeschaltet ist. mit dem versteh ich mich ganz gut
Für mich ist eure Wehr einfach schlicht und einfach nicht einsatzbereit. 14-jährige dürfen und sollten definitiv nicht zum Einsatz - basta.
Gruß
löschhund
Geil... 14-jährige zum Einsatz.... Hab ich ja noch nie gehört... Am besten laden wir gleich noch den Kindergarten mit ein... So zur Brandschutzerziehung.... Sorry aber scheinbar weiß der Wehrführer nicht worauf er sich einlässt. Wahrscheinlich machen die mit 16 auch schon ihren PA-Lehrgang und mit 18 sind sie GrFü... :)
Oder hier erzählt jemand ganz viel schmarn....
wie wird das dann mit der Versicherung geregelt???
Dürfen bei euch dann die 16-jährigen mit dem LF fahren?
wer sagt denn dass die an vorderster front stehen, hä?
die regeln den verkehr mit nem erwachsenen oder baen eine schlauchleitung mit auf
Servus!
Verkehr regeln unter 18? Ist nicht, da Verkehr immer gleichzusetzen mit Gefahrenbereich ist --> In BY Mindestalter für Einsatz im Gefahrenbereich: 18 Jahre.
Ausserdem sind alle Einsätze für Jugendliche unter 16 Jahren NICHT erlaubt.
M. E. gehört sich bei Euch die AAO mal überarbeitet. Wenn ich sieben Autos im Stall habe und (mit Jugendlichen) grad mal zwei rausbringe stimmt irgendwas nicht. Da muss ich erfahrene Leute von ausserhalb in den Einsatz bringen und nicht meine Jugendlichen damit gefährden! Euer Kommandant sollte das aber wissen, deshalb kann ich mir sowas schlecht vorstellen...
Gruß
Alex
Allgemein Verkehr regeln ist für die Feuerwehr schon nicht zulässig. Obwohl es viele machen.
Was sagen eigentlich die Erziehungsberechtigten dazu, dass ihre 14 Jahre alten Kinder zum Einsatz fahren?? Und welche Wehrführung lässt das durchgehen? Normalerweise nimmt man spätestens auf dem F III die geltenden Rechtsvorschriften durch um zu wissen das man so etwas nicht macht. Wenn da nur einem was passiert na dann viel Spaß mit der FUK.
mkG FM6
hmmm...
vielleicht sollte man erst mal die HP von LF 16/12 lesen.
Und sich dann mal den Fuhrpark näher ansehen:
Hersteller: HERPA :-)
---------------------------------------------
Zitat:
Beschreibung der Umweltfeuerwehr
Bei Umweltfeuerwehr des Landkreises Ansbach handelt es sich um die Feuerwehr einer nicht näher bezeichneten , fiktiven , Kleinstadt in Bayern.
Namensgebungen und Ortsangaben sind rein zufällig , sollten Ähnlichkeiten mit real existierenden Ortschaften und Gegenden auftreten , so ist´s eben so .
----------------------------------------------
Wahrscheinlich sind es fiktive 14 jährige...
Zitat:
Original geschrieben von Ebi
hmmm...
vielleicht sollte man erst mal die HP von LF 16/12 lesen.
Und sich dann mal den Fuhrpark näher ansehen:
Hersteller: HERPA :-)
---------------------------------------------
Zitat:
Beschreibung der Umweltfeuerwehr
Bei Umweltfeuerwehr des Landkreises Ansbach handelt es sich um die Feuerwehr einer nicht näher bezeichneten , fiktiven , Kleinstadt in Bayern.
Namensgebungen und Ortsangaben sind rein zufällig , sollten Ähnlichkeiten mit real existierenden Ortschaften und Gegenden auftreten , so ist´s eben so .
----------------------------------------------
Wahrscheinlich sind es fiktive 14 jährige...
...keine angst, ich meine schon die FF
Ich finde obald er in die aktive Wehr eingetreten ist. Erfahrung kriegt er nur durch Einsätze, und wo steht geschrieben das man ohne Grundausbildung keine Einsätze fahren darf. In der Morgenzeit wenn Personalmangel ist sollte man froh sein um jeden der da ist.
Guten Morgen!
Um die Diskussion zu beenden:
Für Bayern gibt es einen Sonderdruck zum "Einsatz von Feuerwehranwärtern vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei Bränden und technischen Hilfeleistungen".
Quelle:Zitat:
Sonderdruck
Einsatz von Feuerwehranwärtern
vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
bei Bränden und technischen Hilfeleistungen
Nach Art. 7 Abs. 2 BayFwG dürfen Feuerwehranwärter vom vollendeten 16.
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei Einsätzen (Brandeinsätze und techn.
Hilfsdienst) nur zur Hilfeleistung außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone
herangezogen werden (siehe auch § 18 UVV „Feuerwehren”). Feuerwehranwärter
vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen im Rahmen
ihres Feuerwehrdienstes nur zu Ausbildungsveranstaltungen herangezogen
werden.
Ergänzend ist in § 18 der UVV „Feuerwehren” festgelegt, dass bei Feuerwehranwärtern
deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand zu berücksichtigen
sind.
Es bedeutet, dass
– die feuerwehrtechnische Grundausbildung abgeschlossen sein muss
– sie einem erfahrenen Feuerwehrangehörigen, der die Verantwortung trägt
und die Aufsicht ständig führt, beigegeben werden (Verhältnis immer
1:1) und
– sie vollständige persönliche Schutzausrüstung tragen (§ 12 UVV „Feuerwehren”).
Die Abgrenzung der Gefahrenzone (BayFwG) (nach UVV „Feuerwehren”
Gefahrenbereich) obliegt verantwortlich dem Einsatzleiter. Er hat dabei
zwangsläufig die Unerfahrenheit der Feuerwehranwärter zu berücksichtigen
und die Grundsätze der UVVen besonders sorgfältig zu beachten.
Bei Brandeinsätzen ist in der Regel davon auszugehen, dass der Gefahrenbereich
spätestens am Verteiler beginnt. Dabei ist zu beachten, dass u. U.
einstürzende Gebäudeteile auch einen größeren Bereich („Trümmerschatten”)
erreichen können.
Im technischen Hilfsdienst können folgende Anhaltspunkte zur Abgrenzung
des Gefahrenbereiches dienen:
– Bei Einsätzen auf Verkehrswegen (z. B. durch Großfahrzeuge oder Totalsperrung)
sicher abgesperrte Bereiche außerhalb des eigentlichen Unfall-
und ggf. Gefährdungsbereiches
– Bereiche in denen keine Gefahren entsprechend dem Gefahrenschema
AAAA C EEEE vorhanden sind
Folgende Hilfeleistungen sind dem Gefahrenbereich (der Gefahrenzone) zuzuordnen,
so dass Feuerwehranwärter zwischen vollendetem 16. und 18.
Lebensjahr hierbei nicht eingesetzt werden dürfen:
– Sprungtucheinsätze
– Retten oder Bergen von Personen oder Tieren über Leitern oder durch
Abseilen
– Retten oder Bergen von Personen, Tieren und Sachen aus umschlossenen
Räumen (auch Pkw)
– Absperr- und Sicherungsmaßnahmen auf Verkehrswegen
– Arbeiten mit Schneidgerät, Spreizer, Motorsäge, Trennschleifer u. ä.
– Arbeiten im Bereich austretender brennbarer Flüssigkeiten oder sonstiger
gefährlicher Stoffe und im Bereich radioaktiver Stoffe
– Arbeiten unter umluftunabhängigen Atemschutzgeräten und als Rettungstaucher
– Arbeiten im Arbeitsbereich maschineller Zugeinrichtungen (Seilwinden)
In keinem Fall, weder bei Brandeinsätzen noch bei technischen Hilfeleistungen,
sollten Feuerwehranwärter bei Dunkelheit eingesetzt werden,
da hier neben erhöhter Unfallgefahr auch ein niedrigerer Ausbildungseffekt
(keine Übersichtlichkeit) gegeben ist.
Feuerwehranwärter bis einschließlich vollendetem 18. Lebensjahr dürfen auch
nicht beim Sicherheitswachdienst (z. B. Theatersicherheitswachdienst) eingesetzt
werden.
Zu den Folgen eines falschen Einsatzes von Feuerwehranwärtern hat der Bayer.
Gemeindeunfallversicherungsverband folgende Ausführung gemacht:
Werden Jugendliche verbotswidrig im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes in
Gefahrenbereichen eingesetzt und kommen sie dabei zu Schaden, so tritt
zwar der Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverband in jedem Falle gemäß
den Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung voll mit seinen Leistungen
ein, der Einsatzleiter muss jedoch damit rechnen, dass er in Regress
genommen wird, da ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften wie
er hier vorliegen würde, im allgemeinen den Tatbestand „vorsätzlich oder grob
fahrlässig” – wie im Sozialgesetzbuch (SGB) für die Haftung des Unternehmers
vorausgesetzt – erfüllt. Die „privatrechtliche Haftung bleibt unberührt.”
Sonderdruck: Einsatz von Feuerwehranwärtern vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
bei Bränden und technischen Hilfeleistungen; aktualisierter Auszug aus brandwacht
04/1984, Seite 194
Herausgegeben von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg, Weißenburgstr. 60, 97082 Würzburg nur
als Beilage zum Ausbilderleitfaden „Truppmann Teil 1: Feuerwehr-Grundausbildung”, Stand 05/2002
Gruß
Alex
Wenn ich überlege, dass 14-jährige mir einmal zur Hilfe kommen müssten überkommt mich ein Gefühl des Grauens.
Ich hätte mir mit 14 Jahren keinen Einsatz zugetraut. Um eure Wehr muss es ja schlimm bestellt sein. Wieso ist die Tagalarmbereitschaft so schlecht? Ihr seid ja faktisch nicht mehr einsatzbereit.
Gruß
löschhund
das liegt daran weil wir drei schleifen haben: 819, 820, 821
die 819 ist großalarm, da kommen im schnitt um die 30 bis 40 mann. aber die 820 (eigentlich VU, Wohnungsbrand.....) ist dagegen schon halb ausgestorben.
Früher kamen da noch ca. 30 Mann.
Jetzt löst die Leitstelle auch bei einer Ölspur (vorher 821) auch die 820 aus. und natürlich will keiner kehren oder seinen arbeitsplatz wegen einer ölspur riskieren (die meisten dürfen nur bei Menschenrettung und Großalarm, wollen aber nicht auf die durchsage warten).
tja und deswegen kommt da keiner mehr. aber die jugendlichen hören auf dich wennst was befiehlst ....:-)
Tja da würde ich mir mal derbst gedanken über eure AAO machen.... und vielleicht auch mal nen bissel ernste Gespräche führen... aber einen Kindergarten zum Einsatz schicken, vollkommen falsch und rechtlich höchst bedenklich.
Vielleicht sollten sich auch noch ein paar Leute fragen, warum sie überhaupt noch in der Feuerwehr sind, wenn sie sowieso nicht mehr kommen....
In Bayern scheint aber scheinbar alles möglich zu sein :-P ;-)
Na na! Das hab' ich jetzt überlesen :-) Das ist vielleicht in Franken so! :-))))Zitat:
Original geschrieben von PeterOs
In Bayern scheint aber scheinbar alles möglich zu sein :-P ;-)
Ich kann aber ehrlich gesagt nicht ganz glauben, was hier geschrieben wird...
Wenn ich mir die Einsatzbilder so ansehe schauen die Leute eigentlich nicht mehr so jugendlich aus: http://www.feuerwehr.herrieden.de/
Gruß
Alex
na, na...das hab jetzt aber ICH überlesen...
des is ne ziemlich krasse ausnahme...wäre
in unserer FF völlig undenkbar! In einer nachbar FF fahren auch Jugendliche, die zum teil jünger als 16 sind in den einsatz...aber da dann nur mit dem MZF, was allerdings bei denen keinen besonderen Einsatzzweck mehr hat... (bei LF16; LF16TS; TLF16; DLK)
will die etz aber net verteidigen...des is genauso "deppert"
sicher bei uns auch nicht auf ersteinsatzfahrzeugen wie z.B. LF 16/12, DLK oder RW 1. Bei uns auch im MZF. Aber wenn was kleineres brennt dann gehen die schon mal aufs LF 8 mit rauf und helfen z.B. eine Schlauchleitung aufzubauen. Nur Theirie, dann lernen se ja nix. Natürlich dürfen die bei uns auch nur vor wenn das Feuer aus ist oder personen gerettet und im RTW sind. das ist ja wohl überall so!
Überall anders fahren 14-jährige "Kinder" keine Einsätze. Und wenn sie schon mit auf Einsätze mitgenommen werden, um die Motivation bei euch in der JF zu steigern, so verstehe ich das gerade, solltet ihr euch mal Gedanken darüber machen, den JF-Dienst attraktiver zu gestalten. Normalerweise müsste man sowas dem LFV oder sonstigen übergeordneten Stellen melden...
Moin moin,
wer Jugendliche dermassen unter Druck setzt und sie auf einen Brandeinsatz mitnimmt, in dem sie
- an der Wasserversorgung beteiligt sind und damit unmittelbar zum Erfolg oder Misserfolg beitragen
- den Anblick von Schwerverletzten oder Toten ertragen müssen
- auf der Anfahrt einem erheblichen Unfallrisiko ausgesetzt sind
- unter einem extremen Konkurenzdruck stehen ("ich war beim letzte Brand dabei, du nicht!")
der hat meiner Meinung nach nichts - aber auch gar nichts - in einer leitenden Funktion in der Feuerwehr oder einer anderen HiOrg zu suchen!
So was grenzt ja schon an psychischen Missbrauch von Schutzbefohlenen!
Gruß, Mr. Blaulicht
PS: Ich glaube, das so die Pyromanen der Zukunft herangezüchtet werden. Aber das ist meine Meinung.
So ist es!Zitat:
Original geschrieben von Mr. Blaulicht
Moin moin,
wer Jugendliche dermassen unter Druck setzt und sie auf einen Brandeinsatz mitnimmt, in dem sie
- an der Wasserversorgung beteiligt sind und damit unmittelbar zum Erfolg oder Misserfolg beitragen
- den Anblick von Schwerverletzten oder Toten ertragen müssen
- auf der Anfahrt einem erheblichen Unfallrisiko ausgesetzt sind
- unter einem extremen Konkurenzdruck stehen ("ich war beim letzte Brand dabei, du nicht!")
der hat meiner Meinung nach nichts - aber auch gar nichts - in einer leitenden Funktion in der Feuerwehr oder einer anderen HiOrg zu suchen!
So was grenzt ja schon an psychischen Missbrauch von Schutzbefohlenen!
Gruß, Mr. Blaulicht
PS: Ich glaube, das so die Pyromanen der Zukunft herangezüchtet werden. Aber das ist meine Meinung.
Ich wollt mal fragen was das für eine wehr ist die 5 fahrzeuge von einem Privatmann gespendet bekommen hat. ist die wehr fiktiv???
genauso 14 jährige? ich mag das nicht glauben
es ist ein Fahrzeug gespendet worden!
In der Seite "Wir über uns" steht alles was man wissen muss!
Also ich geb dann mal auch meine Meinung zum Thema Funkwecker und Jugendfeuerwehr ab:
1. Da es bei uns noch die gute alte Sirene gibt, ist es eigentlich nicht notwendig, dass JEDER einen FME in der Tasche hat. Wir haben auf 44 Aktive (Über 18) leider nur 10 FMEs, die bekommen in erster Linie GF und Leute, die zu weit von der Sirene entfernt wohnen. Dass Feuerwehrleute pauschal ab 16 oder sogar darunter einen FME bekommen finde ich auch unangebracht weil es aus finanzieller Sicht gar nicht ginge und unter 16jährige sowieso nicht mitfahren dürfen, womit wir bei 2. wären:
2. Bei uns werden Jugendliche mit 12 Jahren in die Jugendfeuerwehr aufgenommen und dürfen ab 16 und abgeschlossenem Truppmannlehrgang zum Einsatz mitfahren. Was gäbe es also für einen Grund für die Erhöhung des Alters auf 18? Ich denke 4 Jahre Grundausbildung reichen völlig, das sind ca. 70 Übungen! Und außerdem spricht doch auch aus rechtlicher Sicht nichts dagegen, dass Feuerwehranwärter zu Einsätzen mitfahren, natürlich unter oben genannten Einschränkungen (Sonderdruck "Einsatz von Feuerwehranwärtern"), oder täusche ich mich da?
mfg FFW Pietling 2
Das ist Ansichtssache. Sicherlich ist es möglich 16-jährige mitzunehmen, doch ich finde das nicht in Ordnung. Ein 16-jähriger ist einfach noch nicht erwachsen und somit rechtlich der Aufsicht der Eltern unterstellt. Für mich reicht dies aus um Einsätze Jugendlicher abzulehnen (bin selbst erst 19!). Wäre ich GF würde bei mir kein U-18 mitfahren, basta!
Gruß
löschhund