Diese Rechtsfragen sind immer sehr verworren. Da stimme ich allen zu.
Und ich stelle überrascht fest, daß es Bereiche gibt, wo grundsätzlich anders verfahren wird. Mir ist noch kein Wehrführer bei uns im Kreis oder auch in Nachbarkreisen begegnet, der an seinem Privaten Kfz ein Steckblaulicht hätte. Dort werden PKW's durch die Stadt oder die Gemeinde gestellt. Gleiches gilt für die Notärzte.
Aber man lernt halt nie aus.
17.12.2001, 16:42
SebastianSt
jo, ein Steckblaulich würde sich an meinem Corsa auch gut machen *ggg*
Ne, mal ehrlich, so wirklich ist es doch nicht, wenn wir alle mit Blaulicht auf dem Auto rumfahren, dann wirds irgendwann mal was nicht mehr besonderes und das ist auch nicht das Wahre
In meiner Signatur findet Ihr einen Link zu meinem Forum, wo wir im Feuerwehr-Unterforum auch grad ne Diskussion drüber laufen haben
18.12.2001, 23:12
MHD-Funker
@all
Diese Diskutiererei und Antragstellerei bei Straßenverkehrsämtern führt zu riesigen Problemen, wenn mal wirklich ein echtes Einsatzfahrzeug mit SoSi-Analge zugelassen werden soll. Vor allem, wenn es eine Ersatzbeschaffung für ein altes Führungsfahrzeug ist und die Analge erst noch nachgerüstet werden muss!
18.12.2001, 23:25
Buebchen
Jetzt sag nicht, daß es wirklich Fälle gibt, wo jemand versucht, einfach so für seinen privaten PKW eine SoSi-Anlage zu bekommen ?
Ich habe ja schon Versuche gesehen, FuG's in Private Kfz einzubauen - Scheinheilig als "Führungsfahrzeug" deklariert. Aber SoSi-Anlagen ?
Der Wehr- oder Zugführer sollte da ja wohl ein ernstes Wort mit seinen Mannen reden.
Ts Ts Ts ... Was es nicht alles gibt !
Wir haben zumindest keine Probleme für unsere Fahrzeuge eine entsprechende Genehmigung bei der Kreisverwaltung zu bekommen. Erst beim Amt 32 das Fahrzeug "registrieren" lassen. Dann gibt's auf dem Strassenverkehrsamt nie Probleme.
18.12.2001, 23:31
MHD-Funker
Es handelte sich bei dem Fahrzeug um das offizielle Führungsfahrzeug unserer Einheit!
Angeblich hätten sogar private ambulante Krankenpflegedienste Anträge gestellt!
19.12.2001, 18:17
Etienne
Hey Leute!
Ich kann es einfach nicht verstehen! Wieso wollt ihr unbedingt SoSi haben?!?
Das werdet ihr normalen Feuerwehr´ler niemals bekommen! Das würde zu einem riesiegen Verkehrschaos führen und zu einer großer Verwirrung innerhalb der anderen Verkehrteilnehmer führen!
Einfach nur: SCHWACHSINNIG!!!
Bis dann,
Gruß
Etienne
19.12.2001, 18:20
Backdraft007
Ihr solltet auch noch wissen, das das eine Veränderung des Kfz´s ist. Das muß eingetragen werden, sonst fahrt Ihr ohne gültige Betriebserlaubnis. Und das eingetragen zu bekommen ist glaube ich nicht sehr einfach!!!!!
19.12.2001, 20:05
Andreas 53/01
Hallo!
Wenn ich mal kurz berichten darf, welche möglichkeiten es gibt ( offizielle ) Dienstfahrzeuge mit Wegerechtssignal ausstatten zu dürfen :
1. Vorführung beim TÜV,
dort wird die Schlüsselnummer Ziff 1 umgeschrieben auf " Einsatzfahrzeug für den Zivil und Katastrophenschutz "
oder so ähnlich, genauer Text weiß ich nicht mehr...
2. bei Fahrzeugen mit dieser Schlüsselnummer ist automatisch laut StVZO §52, Blaues Blinklicht und Einsatzhorn erlaubt,
muss daher nicht gesondert eingetragen werden!
3. Ausnahme : Eine fest installierte Anlage auf dem Dach, dann erfolgt lediglich die Umänderung der Fahrzeughöhe Ziff 13 !
Dabei spielt es keine Rolle, was oder wie die Anlage ausgestattet ist,
die Techn. Richtlinien gemäß §20 StVZO. sind zubeachten!
Desweiteren sind natürlich nur Teile mit Allg. Zulassung zuverwenden! Selbst gebastelte Sachen natürlich nicht! ;-)
So, zumindest funktionierte es bei uns, ohne Probleme oder beanstandungen!
Anschließend geht man mit dem KFZ - Brief und der TÜV - Umschreibung zur Zulassungstelle, und dort wird dann der neue KFZ - Schein ausgestellt!
Kosten pro KFZ und Umschreibung : DM68.-
DEKRA und / oder andere KFZ - Prüfstellen, führen i.d. Regel diese Eintragungen nicht durch!
Ausnahme könnte sein: Es wird eine Allg. Betriebserlaubnis der zuverwendeten Teile oder Anlagen, sowie eine Bescheinigung des RP oder Landkreisverwaltung etc. über richtigkeit des Fahrzeuges vorgelegt!
Danach erfolgt dennoch der Gang zur Zulassungstelle! ( Wegen der Umschreibung im Brief und Ausstellung eines neuen KFZ - Scheins )
Die Neueinstufung für Steuer und Versicherung erfolgt dann i.d. Regel durch Mitteilung der Zulassungstelle an die entsprechenden Stellen!
MfG
28.12.2001, 00:41
1HFM
Sonderrechte privat
Also in Niedersachsen sind laut Bezirksregierung
Sonderrechte mit dem Privat-PKW NICHT ZULÄSSIG.
Und ein Wegerecht schon gleich garnicht.
Es gibt aber eine Ausnahme die fast nie angewendet werden kann das ist der gerechtfertigte Notstand, oder so ähnlich heißt das im Gesetzestext.
28.12.2001, 11:09
Andreas 53/01
Hallo!
Ja....der " Rechtfertigende Notstand " ist auch nur ein Gummiparagraph...
Der lässt sich kaum richtig definieren...
den, im Zweifelsfall die Rechtsbehörden sich zurechtbiegen können,
und es dann beim Anwalt liegt, wie er das beste daraus macht, also möglichst die Fahrt zum Gerätehaus dringend und dramatisch schön reden kann, wenn es mal vor das Verkehrsgericht kommen sollte..!
Mfg
28.12.2001, 17:07
Etienne
Hey Leute!
Ich kann das ja verstehen, wenn man so schnell wie möglich am Einsatzort bzw. Feuerwehrhaus sein will, aber so wichtig ist man nicht!
Jeder, der keine Sondersignalanlage gestellt bekommt, ist auch nicht wichtig und ist somit austauschbar!
Also warum etwas erzwingen, wofür man später vielleicht vor´s Gericht muss?!?
Denn, ich möchte nicht auf der Anklagebank sitzen, weil ich auf dem Weg zum Feuerwehrhaus eine Person auf Grund von überhöhter Geschwindigkeit angefahren habe!
Gruß
Etienne
29.12.2001, 15:32
Pascal
Hallo,
zu dem Thema habe ich einen Buchtip:
"Straßenverkehrsrecht für Rettungsdienst und Katastrophenschutz"
ISBN 393318310-3
Rucker Verlag
Die Broschüre behandelt die Themen "Wegerecht" und "Sonderrechte" auch für Nicht-Juristen verständlich und zeigt auch Entscheidungen aus Gerichtsurteilen auf.
Es ist zwar nicht so ausführlich, aber dafür (wie gesagt) verständlich.
Deutlich hinweisen möchte ich noch darauf, daß sämtliche zusärtlichen Lichtquellen auch am Privatfahrzeug vom TÜV genehmigt werden müssen. Also ist nichts mit leuchtendem/blinkendem Dachaufsetzer, der sowieso nicht zum Rasen berechtigen würde.
Alle, die das Schneechaos auf der A 3 überstanden haben, grüße ich hiermit :-)