Zitat:
Original geschrieben von Etienne
Folgende Voraussetzungen gelten im Rettungsdienst:
Niedersachsen:
KTW (1.Mann) - geeignet
KTW (2.Mann) - geeignet
RTW (1.Mann) - geeignet
RTW (2.Mann) - geeignet
NEF-Fahrer - geeignet
Man sieht - in Niedersachsen ist wirklich gar nichts geregelt! Das einzigste Bundesland, wo nichts feststeht!
Hallo,
was du schreibst ist nicht (ganz) richtig. Nach dem nds. RDG ist es so explizit nicht geregelt, jedoch gibt es in den jew. Kreisen und Städten spezifische Besetzungsvorgaben.
Z.B.: Hannover. Träger RD: BF Hannover
Regel: RTW im Primärsystem mind: 1 RA, 1RS
RTW im Sanitätsdienst mind: 1 RS, 1 RS
KTW im Primärsystem mind: 1 RS, 1RH
NEF " " : 1 RA
also bis denne,
jan