ich möchte Euch zur Verwendung von Einmalartikeln auf das MPG (Medizin Produkte Gesetz) aufmerksam machen.
Ihr begeht eine Ordnungswidriegkeit, wenn Ihr die Zweckbestimmung eines Medizinproduktes (das ist auch ein Beatmungsbeutel allerdings auch ein Pflaster) nicht einhaltet. Wenn in der Gebrauchsanweisung das Wörtchen Einmalartikel steht, dann ist das nach MPG ein Einmalartikel. Also nur einmal zu verwenden. Eine Aufarbeitung des Atembeutels ist sicherlich machbar, allerdings bringt Ihr dann ein neues Medizinprodukt auf den Markt. Mit alle Rechtlichen Konsequenzen. Hier geht es um z.B. um die Materialbeschaffenheit, da diese auf nicht aufbereiten ausgelegt ist. Desweiteren um die vom Produkt ausgehende Sicherheit.
Sicherlich ist dies ein schlichter Gesetzestext und nichts ist so umfangreich wie Gesetze in Deutschland ;-), doch denkt an die Konsequenzen wenn etwas passiert.
19.07.2003, 01:02
Firebird
hmm.. steht denn irgendwo das es sich um einen Einmalbeutel handelt. Hab nun den Blueline Beutel schon auf ein paar Seiten gefunden noch nirgends aber einen entsprechenden Hinweis.
Bsp. Werbetext auf www.medprodukte.de:
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Leider konnte ich nicht in Erfahrung bringen was in der CE 0482 steht. Evtl. steht da ja was über Einwegprodukt drinnen. Sollte es sich um ein Einwegprodukt handeln wäre dies eindeutig eine mangelnde Dekleration seitens des Anbieters.
Und ich hätte noch eine andere Frage, wo habt ihr denn den Beutel gekauft und zu welchem Preis?