Ich habe von einen Kameraden gehört, dass er aus einer Hamburger Freiwillige Wehr einen kennt, der Springlich an seinem privaten PKW für "Alarmfahren" zum Feuerwehrhaus installiert hat. Weiß jemand von euch ob das erlaubt ist ? Ich meine in Hamburg sind soweit ich weiß sowohl Blaulicht als auch Dachaufsätzer für rivate PKWs verboten.
Gruß Mike
07.06.2003, 16:22
MiThoTyN
Sämtliche Eingriffe in die Beleuchtung des Fahrzeuges sind verboten. Ob innen oder außen ...
Selbst so ein popelischer Weihnachtsbaum ist verboten (Mein Wissensstand)....
Somit sind auch Springlichter am PKW mehr als verboten...
Kleine Geschichte am Rande :
Ein Kumpel von mir hat sich mal PaceCar-Lights in die Scheinwerfer eingebaut. Natürlich in blau. In Frankfurt in der Innenstadt hat er die mal getestet. So just for Fun mal angemacht. Aber das Auto vor ihm war irgendwie besser. Der hatte dann nämlich plötzlich so ein kleines Magnetblaulicht auf'm Dach ....
Gruß Joachim
09.06.2003, 09:56
Fürth 49/74/7
Hallo.
Ich habe euch mal auf unsere Seiten ein Rundschreiben des Präsidiums des BRK's gelegt. Da steht klipp und klar drinnen, dass Intermitierte Scheinwerfer nach § 52 StVZo VERBOTEN sind.
In HH sind für private PKW von FF-Angehörigen selbstverständlich jegliche An- oder Aufbauten VERBOTEN, insbes. Dachaufsetzer.
Alles was gegen die StVO ist ja sowieso !!!
Schon vor vielen Jahren wurde dies durch die Landesbereichsführung so geregelt, da bei Schadenarten mit Menschenleben in Gefahr etc. sowieso immer die BF mit ausrückt,
also eine schnellere FF-Einbindung bzw. schneller am Gerätehaus sein, nicht erforderlich ist. Das ist ja anders als auf dem flachen Land, wo bei Alarm kein anderer (BF) mehr kommt.
Und bei sonstigen nicht eiligen Allein-Einsätzen der FF ist der vermeintliche Zeitvorteil schneller voranzukommen zu vernachlässigen.
Gruss FDNY911
P.S.: Der erfahrene Alarmfahrer spielt aber trotzdem gern mit der Lichthupe ;-))) - und wirken tut es auch... (aber nie beim Privat-Pkw).
09.06.2003, 13:43
Andreas 53/01
Hallo!
Wobei div. Fahrzeuge des Ermittlungsdienstes der Polizei Frankfurt, wenn auch halb erlaubt ( vorläufige Ausnahmegnehmigung ) mit Xenonblitzröhren in den Nebelscheinwerfern ausgestattet sind!
Hier geht man aber davon aus, das eine wirkungsvolle aber zugleich getarnte optische Warneinrichtung erfoderlich zu scheinen mag...
Testreihen mit verdeckt eingebauten Frontblitzern führten nicht zu dem gewünschten Erfolg, Blitzer oder LED - Leuchten hinter der Frontscheibe sind zwar eine nützliche Zusatzbeleuchtung, dürfen aber nicht als alleiniges Licht verwendet werden, sondern nur in Verbindung mit herkömmlichen Rundumleuchten. Könnte man zwar sagen, man lässt das Blaulicht im Fußraum stehen und Fährt nur mit dem sichtbaren Frontblaulicht : Kommt es bei einem Schadensfall zu Rechtstreitigkeiten, weil die StVO und STVZO ja etwas anderes vorgeben!
Hierzu möchte ich allerdings folgendes Anmerken :
Das ausrüsten herkömmlicher Scheinwerfer mit Blitzröhren, macht nur dann Sinn, wenn diese auch Symethrisch in den Scheinwerfern angeordnet sind, dadurch ist aber die eigentliche Verwendung des Scheinwerfers nicht mehr möglich! Da aber in den meisten Fällen Blitzröhren nachträglich und somit zusätzlich in den Scheinwerfern eingebaut werden, kommt es zu einer nicht gewünschten Asymethrischen Streuung des Lichtes und somit zum Negativeffekt, nämlich das die Leuchten u.u. realtiv schlecht zu erkennen sind, insbesondere bei Sonneneinstrahlung!
Der Finanzielle Mehraufwand steht in keinem Verhältniss zum Vorhaben, abgesehen von der Unzulässigkeit ( Ausnahmen möglich )!
MfG
09.06.2003, 14:30
FDNY911
Getarnte Blitzleuchten
Hi,
die Autobahnpolizei in Neumünster/Raum Neumünster BAB A 7 fährt u.a. in einem Opel Omega Kombi (Radarfahrzeug) anstatt der serienmässigen Nebelleuchten blaue Blitzröhren in den serienmässigen Leuchtenkörpern-sieht äusserlich völlig normal aus. War mal in einer RTL-Reportage zu sehen.
Wer das genehmigt haben mag ???