Hallo,
na dann werd ich wohl mal noch auf die Anleitung von Mithotyn warten !!
Falls ich noch was dazu beitragen kann, lasst es mich wissen.
Gruß
HerosHermeskeil
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Hallo,
na dann werd ich wohl mal noch auf die Anleitung von Mithotyn warten !!
Falls ich noch was dazu beitragen kann, lasst es mich wissen.
Gruß
HerosHermeskeil
Hallo,
Eigentlich ist eher das Gegenteil der Fall. Wenn man geprüfter Funkamateur ist, ist es doppelt schlimm; auf besagten Frequenzen darf nämlich niemand senden, und bei einem Funkamateur setzt man voraus, daß er das auch weiss. Durch die Lizenzprüfung hat man schließlich den Nachweis erbracht, sich mit den relevanten Gesetzvorschriften auszukennen, was bedeutet, daß man hier von vorsätzlichem Handeln sprechen kann, und das wird dann so richtig teuer.Zitat:
Möchte nur darauf hinweisen, dass ich schon von Kollegen gehört habe, dass sowas nach hinten los gehen kann, die RegTP ist schwer hinter solchen Leuten her, wenn ihr kein Amateurfunkzeugnis aufweisen könnt ist das nur noch schlimmer!
Nette Grüße
Tja, Dummheit schützt wohl vor Strafe nicht. Und mit Klasse 2 darf man auch nicht auf Kurzwelle, das darf man nur mit Klasse 1. Der 4m Bereich des BOS Funk ist keine Kurzwelle, das ist Ultrakurzwelle.