Welches Bundesrecht?
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Hallo,
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz).
Bis dann
Dominic
Das interessiert nicht.
nochmal ... Feuerwehr ist keine Arbeit und du bist kein Arbeitnehmer bei der Feuerwehr, deswegen gilt das Bundesurlaubsgesetz schonmal gar nicht und wenn Feuerwehr rein rechtlich als Arbeit zählt, dann dürftest du nach der Arbeit schon gar nicht mehr zur Feuerwehr.
Ihr werft da Dinge in ein Topf das es eine wahre Freude ist.
Hallo,
ich glaube Du wirfst hier ziemlich was durcheinander.
Das freiwilliger Dienst in der Feuerwehr einem Beschäftigungsverhältnis gleichkommt, habe ich nie behauptet. Wenn Du meine vorigen Beiträge gelesen hättest, wäre Dir das auch klar geworden.
Fakt ist aber, dass die Passagen in den jeweiligen Feuerwehrgesetzen der Länder, dem Schutz der Feuerwehrangehörigen vor Verdienstausfall in ihrem "normalen" Beschäftigungsverhältnis dienen. Dieser Schutz kann allerdings auch nur greifen, wenn der FFM als Arbeitnehmer für den Dienst bei der Feuerwehr von der Arbeitspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber freigestellt werden muss und dadurch die Gefahr von Entgeltausfall besteht.
Man kannst ja auch keinen Verdienstausfall für seine Freizeit geltend machen.
Da ein im Erholungsurlaub befindlicher Arbeitnehmer allerdings durch das Bundesurlaubsgesetz bereits von seiner Arbeitspflicht befreit ist und auch ebenfalls nach dem Gesetz, sein Gehalt als Urlaubsentgelt vom Arbeitgeber weitergezahlt wird, greifen die Regelungen des Feuerwehrgesetzes zum Verdienstausfall nicht mehr. Damit entstehen weder Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber oder der Kommune, noch kann ein Arbeitgeber (je nach FW-Gesetz) diese Ansprüche seines Arbeitnehmers gegenüber der Kommune weiterreichen.
Bis dann
Dominic
Richtig und auf deutsch gesagt.
Wer im Urlaub zum Feuerwehreinsatz geht macht das in seiner Freizeit und bekommt gar nichts.
Hallo,
naja, man bekommt immerhin sein Gehalt für den Tag des Einsatzes weiter bezahlt, halt als Urlaubsentgelt. Das ist ja schon mehr, als man in normaler Freizeit bekommt.
Es ist halt nur so, dass man keinen zusätzlichen Anspruch auf Leistungen seitens Arbeitgeber oder Kommune hat, nur weil man zur Zeit des Einsatzes im Urlaub war.
Bis dann
Dominic