Steht bei der verpflichtung .. im Kleingedruckten.. nicht auch sowas wie.. es dürfen keine vorteile gegenüber andere entstehen ??
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Ich würde sagen er muss sich da ganz normal an die Regeln halten .. wie es die andere Presse auch tuht.. oder auch (nicht).....
13.04.2013, 11:57
Dominic
Hallo,
"man kann nicht gleichzeitig zwei Herren dienen."
Werde ich als Einsatzkraft alarmiert, unterstehe ich ab diesem Zeitpunkt dem Dienst- und Direktionsrechts des Einsatzleiters der Feuerwehr. Ich kann mich ja auch wärend des Einsatzes nicht mal einfach aus der Befehlskette ausklinken und z.B. im Supermarkt um die Ecke einkaufen gehen, am besten noch mit dem LF, weil da passt ja soviel rein und das ganze als Wirt von einem Lokal. ;-)
Wir haben z.B. jmd. im Zug, der ist hauptberuflich selbstständiger Bestatter. Man stelle sich mal vor, der würde jetzt mal seine Tätigkeit bei der FW und seinen Beruf gleich miteinander verbinden.
Oder der KFZ-Mechaniker, der zum VU den Hänger zum Abschleppen ans LF hängt.
Aber auf die Idee würde bei uns gar niemand kommen, geschweige denn würde es seitens der Führung geduldet.