@Florian
Warum das nicht ? Der NA ist unterwegs. Wenn er Status 4 ist liegt alles bereit, aufgezogen, er muss nur noch die G40 verabreichen.
Druckbare Version
@Florian
Warum das nicht ? Der NA ist unterwegs. Wenn er Status 4 ist liegt alles bereit, aufgezogen, er muss nur noch die G40 verabreichen.
Vorrausgesetzt, die RS können die geforderten Maßnahmen sicher durchführen. Es gibt viele RD-Bereiche, wo ein RS keinen Zugang legen darf.
Hierbei geht es nicht um den RD Bereich, sondern um Gesetzesgrundlagen.
Aber das gehört hier nicht zum Thema!
Ich habe nur geschrieben vorbereiten nicht mals schon mal einen Zugang legen.
Und KÖNNEN und DÜRFEN sind auch noch zweierlei :-p aber das ist wirklich Off Topic.
Also zurück zum Thema. Ich habe leider nur was von Notfall Rucksack gelesen nicht wie dieser genutzt werden soll / könnte.
Geht es hier um einen Rucksack der auf einem LF liegt welcher "nur" zu Einsatz kommt wenn die FW vor dem RD da ist. Also bei Person hinter Tür, PKW oder Feuer... Wie oft kommt das vor ?
Oder ist er für so eine Art First Responder Einsatz gedacht im alltäglichen Leben ?
Gut Danke schonmal der ganzen Antworten ...!
Kann mir denn jemand eine Seite nennen wo ich ganz genau lesen kann was ein RS in Bayern darf und was nicht =?!
Mfg
Ja? Dann zeige mir doch bitte mal ein Gesetz in dem steht, RA darf Zugang legen, RS aber nicht?
Gibt es nicht. Es gibt nur die 20 Jahre alte Empfehlung der Bundesärztekammer, die aber kein Gesetz ist. § 34 StGB aber schon und der unterscheidet nicht zwischen RS und RA.