So sieht es aus.Zitat:
Zitat von nederrijner
In dem verlinkten Artikel wurde die Kopie ja noch bearbeitet und einlaminiert. Da könnte man natürlich ggf. eine Täuschung draus schliessen.
Druckbare Version
So sieht es aus.Zitat:
Zitat von nederrijner
In dem verlinkten Artikel wurde die Kopie ja noch bearbeitet und einlaminiert. Da könnte man natürlich ggf. eine Täuschung draus schliessen.
Leute, drücke ich mich so missverständlich aus? Wenn man an den richtigen Polizeibeamten und (so man das denn unbedingt per Gericht lösen will) an den richtigen Richter gerät, gibt es ein entsprechendes Urteil, das sehr teuer werden kann. Jedes Gesetz kann juristisch in 7 Arten ausgelegt werden. Die Wichtigsten:
"Wie hat derjenige, der den Gesetzesvorschlag ehemals verfasst hat, das gemeint?"
"Wie hat es derjenige Verstanden, der die letzte Klage eingereicht hat (wie ist die Moderne Meinung dazu)?"
Meist wird die Polizei alle Hühneraugen zudrücken und drum bitten am nächsten Tag die Originalurkunden vorzulegen und es bei einer Ermahnung lassen, die in Zukunft mitzuführen.
Wenn aber, wie gesagt, "der richtige" die Kontrolle durchführt (beliebt sind dazu "Ausbildungskontrollen" wenn neue Kollegen in der Praxis-Ausbildung anfangen, wird er jeden Buchstaben einzeln getreu folgen und dann wird halt das FuG ausgebaut und eingelagert und das Fzg stillgelegt. (Übrigens nicht ausgedacht sondern in beiden Formen - nur Polizei und auch die Gerichtsvariante - selber erlebt!)
__________________________________________________ ______________________
Meines Erachtens ist das mit der BOS Nummer nicht ganz richtig!
Die BOS Nummer ist eine Prüfnummer d.h. der Melder würde speziell für den BOS Einsatz getestet! Ob er auslösst wie schnell er auslösst uvm.
Das heißt aber nicht das mann einen Melder der keine BOS Prüfung hatt nicht im BOS Breich betreiben darf!
Das sind die Informationen die ich darüber habe!
MFG
Benno
Das ist Bullshit.Zitat:
Zitat von De Benno
Einen Melder, ein FuG, was auch immer OHNE BOS-Zulassung darf auf den BOS Frequenzen nicht betrieben werden.
Bleib mal auf dem Teppich!Zitat:
Zitat von AkkonHaLand
Du hast einige Posts vorher geschrieben, dass das Mitführen einer Kopie eine Urkundenfälschung ist. Und das ist einfach falsch. Sieh es ein oder lass es.
Achso zu deinem stilllegen: Das nicht mitführen der Zulassungsbescheinigung Teil I ist eine OWi, dafür wird mit sicherheit kein Fahrzeug stillgelegt.