Ja, da kommt es auf die Situation an, würde ich sagen:Zitat:
Zitat von Koerbi
Entweder der Polizist gibt sich mit einem ggf. vorhandenen Nachweis zufrieden weil keine oder wenig Ahnung von der Materie, der der "Berechtigte" mit Sicherheit haben wird oder wenn der Polizist ausreichende Kenntnisse hat von der Materie, dann könnte es u.U. haarig werden. Dann wäre die Möglichkeit, dass das Gerät beschlagnahmt und der BNetzA zur Überprüfung zugeleitet wird. Aber dann wird es auch teuer...