Richtig den Hauptverwaltungsbeamten als Leiter der Behörde. (z.B. Gemeindebürgermeister ; Samtgemeindebürgermeister ; etc.)
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Richtig den Hauptverwaltungsbeamten als Leiter der Behörde. (z.B. Gemeindebürgermeister ; Samtgemeindebürgermeister ; etc.)
Wieviel KM steht denn die nächste DLA(K) entfernt?
also die nächste DLK is 8-9 km entfern....muss allerdings durch ziemlich enge straße ( wenn kürzester un schnellster weg)....laut google-maps brauch man 13 min
un nun noch die zeit von bis ausfahrt gemeldet wird (3-5 min) un die zeit des des ding kein auto is sondern ne drehleiter
un schon is man bei 20 min
eigentlich ganz einfach, wenn die Wehrleitung eine Gefahr sieht ,dann muß sie das an ihren Vorgesetzen melden, allein um später nicht zu haften(weil sie die Fachleute sind) .
wie es dann weiter geht, ist was anderes.
und genau das ist ja der grund des schreibens.....um auf nummer sicher zugehen das wenn etwas passiert nicht die schuld in unsere schuhe geschoben werden kann....weil wir auf die gefahr (mündlich un schriftlich) hingewiesen haben
ja sicher, nur vom Wehrleiter oder örtlichem Wehrführer.
also jenachdem,wer seinen Kopf hinhalten muß,aber nicht will bzw es nicht anders ändenr kann.
als Mannschaft kann ma neh nix ändern und haftet ja auch nicht (denke ich mal)
ja klar...das schreiben wird vom wehrleiter unterzeichnet
ich bin im moment am informationen sammeln und soll unserem wehrleiter dabei helfen diese anzeige zu formulieren
Ich würde ganz kurzfristig eine Alarmübung an dem Objekt ansetzen. Um aktuelle Zeiten zu bekommen.
haben wir auch schon der gemeinde vorgeschlagen...wurde aber mit irgendeiner dummen begründung abgeschmettert....aber wollen so ne übungsfahrt mit denen ihrer dlk auf jedenfall...um auch der gemeinde zu zeigen das sie es nicht schaffen
Öhm... der Gemeindebürgermeister ist oberster Chef der Feuerwehr. Warum geht der Ortsbrandmeister (OBM) nicht mal ins Rathaus, nimmt eine Kanne Kaffee mit und spricht mit dem GemBM? Wenn der sich auch nach eingehender Darlegung der Bedenken immernoch quer stellt, kann der OBM ja notfalls das (vorher vorbereitete) Schriftstück "der Bürgermeister hat Kenntniss von den Bedenken" aus der Tasche nehmen und unterzeichnen lassen.
Wenn man sich ein wenig mit den in Thürigen geltenden Vorschriften auseinandersetzt, kann man sehr schnell erkennen, dass in diesem Fall die DL im 8km entfernten Ort für den Brandschutz aussreichend ist.
Warum ? Ganz einfach die Ortsfeuerwehr kann die Einsatzgrundzeit der Stufe 1 (10 Minuten) sicherstellen. Die DL aus dem Nachbarort (ich denke das es sich hier um eine Stützpunkt Feuerwehr handelt) erfüllt die Stufe 2 und somit die Einsatzgrundzeit von 20 Minuten.
Auch wenn man jetzt hergeht und sagt aufgrund der örtlichen Bebauung und der damit einhergehenden Gefährdung ist die Ortswehr in der Gefährdungsklasse B2 und würde somit nach Stufe 2 eine DL bekommen. Liegt man leider Falsch ! Denn wenn man sich die Ausführungsvorschriften zum ThürFwOrgVO ansieht, liest man das die Nachbarwehr mit der Anfahrtzeit von 15 Min. in der erforderlichen Zeit liegen würde. (20 Min sind hiergefordert!)
Sicherlich kann man jetzt argumentieren ... das Gefahrenpotential ist doch aber da ... nur leider sind in dieser Verordnung sehr viele KANN Bestimmungen, so daß den Gemeinden ein sehr großer Spielraum eingeräumt wird. Ich verweise hier nur auf die Formulierung zur Einsatzgrundzeit ... in der Regel 10 Minuten.
Bis dahin wünsche ich euch allen ein frohes Fest und guten Rutsch ... und drück euch die Daumen das ihr Eure DL wie auch immer bekommt. Nur sehe ich dafür kaum Chancen ...
Gruß
LST-82