Na, dann ist ja alles in Butter. Es ist ja keine erforderlich.
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Mit der Ausnahmegenehmigung hat die obere Aufsichtsbehörde ja festgestellt, dass es keine geben muss.
Weil es so viele gibt, die den Ansprüchen genügen, haben ja die bestehenden BF/HW keine Personalsorgen. Bist Du bei einer BF/HW?Zitat:
Im genannten Fall sorgen die FF ler mit ihrer Tätigkeit dafur, das sie vor Ort keine BF / HW haben.
In dieser könnten sich bestimmt 10-30 Leute der FF den Traum des BF ler erfüllen.....
wenn sie den Ansprüchen genügen.
ob BF oder HF oder FF oder .... , völlig am Thema vorbei ;)
also ne gut ausgestattete und ausgebildetete Feuerwehr und wenig Einsätze , in Traum wäre das oder? was will man denn mehr .
Schade!!
Erwartet hätte ich ja ein paar Fragen, z.B.:
- Wie groß ist denn eure Stadt?
(unter 30.000 also nicht mehr verpflichtet ne H-Wache zu betreiben)
- Hattet ihr denn vorher ne Hauptamtliche Wache?
(nein)
-Wie kommt es denn das Ihr immer ne Ausnahmegenehmigung benötigt habt?
(wegen der Einwohnerzahl die knapp an die 30.000 ging, und dann wieder unter 28.000 schrumpfte)
Sarkasmus an:
Aber nein, die FF ist ja ein böser Jobkiller. Dass ist doch genauso merkwürdig,als wenn ich sagen würde, dass ne Hauptamliche Wache, der FF die Einsätze wegnimmt, und die FF nur noch zum Schläucherollen, und dann nur noch zum aufräumen gebraucht wird. Und die FF Hauptamtlichen der FF das Hobby nimmt.
Sarkasmus aus:
Nun, in aller Regel dienen Arbeitsplätze dazu, einen Job zu erledigen und nicht, um irgendwelchen Träumern a la Feuerwehrmann eine Möglichkeit zum Austoben zu geben. Sonst würden zu recht viele mehr die Errichtung mehrerer Raumstationen fordern - nur weil sie als Kind Astronaut werden wollten.
Und da in diesem Fall der Gesetzgeber wohl der Meinung war, dass eine oder mehrere ehrenamtliche Wachen reichen und eine Berufsfeuerwehr nicht nötig sei, kann man den ehrenamtlichen "Deppen" (und dieses Wort finde ich echt starken Tobak - das ging scharf an einer Verwarnung vorbei!) diesen Umstand unmöglich vorwerfen!
Gruß, Mr. Blaulicht
Außerdem kommts aufs Bundesland an.
In Bayern braucht man auch mit 50.000 Einwohner keine Hauptamtliche Wache.
Eine BF Ausbildung dauert auch Deutschlandweit keine 18 Monate.
Auch mit 28.000 Einwohnern seid ihr mittlere kreisangehörige Stadt gemäß Gemeindeordnung NRW und damit nach FSHG verpflichtet, eine hauptamtliche Wache zu unterhalten. Die Grenze für mittlere kreisangehörige Städte liegt bei 25.000 Einwohnern (oder 20.000 auf Antrag). ;-)
Allerdings dürfte im Bereich von 20.000 EW bis gut 50.000 EW die Ausnahmegenehmigung mit der Befreiung der Regelfall sein.
Huch, war da wer in der Hauptstadt eines nördlichen Bundeslandes mit Nordseeanbindung? Dort hat die FF vor einigen Jahren ihre Melder kurz mal abgegeben, seit dem werden sie parallel und gleichberechtigt zur BF alarmiert und eingesetzt und die BF fasst seit dem selber mit an beim Aufräumen.....