Und hier zu guter letzt noch ein Video dazu: http://www.siegener-zeitung.tv/index.php?&vid=214&r=2
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Und hier zu guter letzt noch ein Video dazu: http://www.siegener-zeitung.tv/index.php?&vid=214&r=2
Ich hab das Thema jetzt eine Zeit lang still mitverfolgt und muss mir eine Frage stellen. Bist Du, Mr.Blaulicht hier wirklich richtig aufgehoben? Gehst Du jeder Verordnung wie sie niedergeschrieben ist so direkt nach? Lebst Du eigentlich in einer realen Welt? Du lebst doch so wie es vom Gesetz vorgeschrieben ist, ohne jegliche Abweichung. So kommt es mir doch jedesmal vor, wenn ich deine Beiträge lese. Hallo, gehts bei Dir noch? Du hast doch einen an der Klatsche. Eine neue Wache ist doch wohl ein Grund zum feiern. Ob jetzt die Wehr XX oder XY dort mit Horn hinfährt oder nicht doch wohl keine Straftat. Es wurde langsam und ordentlich gefahren. Man will hiermit zeigen, schaut her wir freuen uns, dass wir ein neues zu Hause haben. Kein Fahrzeug der 25 Fhz ist über eine rote Ampel gerast wie im normalen Einsatzfall. Was regst Du dich eigentlich so auf? Manchmal frag ich mich doch wirklich, was für Paragraphenscheisser unter uns sind. Darf man nichtmal mehr mit einem neuen zu Hause etwas feiern? Sorry, aber da lang ich mir doch echt an den Kopf bei deinen Beiträgen.
Ich bin ja mal gespannt ob der Beitrag hier gelöscht wird. Sollte es der Fall sein zeigt sich wie gut Du Kritik einstecken kannst.
Kritik hin oder her, hier find ich sie auch berechtigt,Aber doch nicht in dem Ton,
das kann man auch freundlicher und höflicher sagen.
Also gut!
Um das wichtigste mal vorwegzunehmen:Natürlich lasse ich den Beitrag so stehen, obwohl er eindeutig gegen die Nettiquette und gegen die Forenregeln verstößt, da ich mich hier eindeutig durch
beleidigt fühle. Aber ich sehe dass nicht so wild.
Viel schlimmer finde ich den Vorwurf an das komplette Moderatorenteam, dass Beiträge hier verschwinden könnten, nur weil sie "unbequem" sein könnten. Als Teil dieses Teams kann ich aber durchaus versichern, dass dies nicht so ist.
Nun aber zu Deinem eigentlichen Problem:
(Ich habe mir erlaubt, den etwas wirren Beitrag etwas zu sortieren...)
Dabei hättest Du bleiben sollen. Dann hätte ich meine Ruhe und müsste dieses Thema nicht zerpflücken.
Ich denke schon. Und angesichts der Tatsache, dass ich mich hier seit fast 7 Jahren sehr wohl fühle und Angriffe wie der Deinige eher selten vorkommen, gehe ich davon aus, dass das auch andere so sehen.
Ja, eigentlich schon. Besonders dann, wenn ich sogar den Nutzen hinter Verordnungen und Gesetzen verstehe.
Sicherlich dehne ich die ein oder andere Verordnung mal, aber dann hat das meistens einen mehr oder weniger begründbaren Zweck.
Aus Jux und Tollerei habe ich mich allerdings (als Erwachsener) noch nie über irgendwelche Regeln hinweggesetzt.
Ich schon. Gegenfrage: Hättest Du mich in der realen Welt so von der Seite angemacht?
Was ich tue, und was ich schreibe, sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Allerdings halte ich mich - wie oben bereits geschrieben - im Großen und Ganzen schon an die Gesetzte und Verordnungen. Dafür sind sie doch auch eigentlich da, oder?
Nun scheint der eigentliche Kern Deines Beitrages zu kommen:
Das ist ohne Zweifel richtig und wird - hoffentlich - auch von niemandem bestritten.
Ich bin kein Jurist, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass bei einer rechtswidrigen Sondersignalfahrt durchaus auch "Gefährdung des Straßenverkehrs", "Nötigung" oder gar ein "Gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr" in Betracht kommen könnten. Damit wären wir sehr wohl im Straftatsbestand.
So ein Quatsch! Sondersignale bedeuten, dass jemand in akuter Gefahr ist und dass schnelle Hilfe benötigt wird. Eine Assoziation zwischen Blaulicht und Spaß kann ich beim besten Willen nicht herstellen und halte so etwas auch für ziemlich fehlgeleitet. Vielleicht solltest Du Dich an dieser Stelle fragen, ob Du richtig bei Deiner Hobbywahl liegst...
Du bist noch nicht so oft im Einsatz gefahren, oder? Fahrzeuge rasen nie - auch nicht im "normalen" Einsatzfall mit Sondersignal - über eine rote Ampel! Und was bitte ist ein "normaler Einsatzfall"?
Findest Du wirklich, dass der Straßenverkehr der richtige Ort und Einsatzfahrzeuge die richtigen Mittel zum Feiern sind?
Grundsätzlich lässt sich zumindest für mich aus Deinem Beitrag herauslesen, dass Du offensichtlich Spaß mit Verantwortung verwechselst.
Vielleicht solltest Du Dir darüber mal Gedanken machen...
Gruß, Mr. Blaulicht
Noch ein "dringender" Umzug...:
http://www.youtube.com/watch?v=fQfk4wwynhE
Hallo!
Also den Ausmarsch und Einzug ins neue Domizil kann man schon Standesgemäß mit Licht und Signal vollziehen ( haben wir auch so gemacht ), aber eine durchgängige Fahrt durch die Stadt dient eher der allgemeinen Verwirrung unter den Autofahrern...
Gruß
Hallo,
durch Zufall bin ich auf eure Diskusion gestoßen.
Irgendwie kann ich das alles nicht nachvollziehen.
Um mich schlau zu machen mußte ich nur mal kurz googeln und dann auch LESEN was unsere Gesetze und Verordnungen dazu schreiben.
Lieber Mister-X: Kollonenfahrt konnte ich nicht finden
(meinst du evt. geschlossenen Verband ?)
ebenfalls konnte ich in keinem gültigen Gesetz/Verordnung etwas über dein beschriebenes "Wegerecht" finden. Klär uns doch mal auf was du damit meinst und auf Grund welcher Gesetzeslage dieses in Anspruch genommen werden kann (kurz: wo steht das ?)
Und jetzt mal ehrlich, ist es nicht ein besonderes Ereignis wenn eine Feuerwehr alle 100 Jahre (oder wie oft auch immer) umzieht und dies allen Bürgern mitteilt ?
Zum Vergleich möchte ich hier auf Schützenvereine verweisen (die es selbst in Dörfern mit weniger als 200 Einwohnern gibt) die jedes Jahr einen riesen Umzug durch Städte und Gemeinden machen, wo Hauptstrassen durch ein Dutzend Polizeibeamte gesperrt werden müssen.
Gleiches gilt übrigens für Demos (z.B. Montagsdemo in Dortmund -muß man gesehen haben-), Karnevall und Fußball-Ereignisse (EM / WM).
Aber die Feuerwehr ist nunmal eine Behörde und muß sich Vorbildlich an Gesetze halten.
Und wenn ich die §§ 27, 29, 35, 38 der StVO richtig verstanden habe, war die Feuerwehr als geschlossener Verband sogar dazu verpflichtet das blaue Blinklicht einzuschalten ("...Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden..., ...Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch" §29 StVO)
Als letztes möchte ich noch den §38 Abs.2 StVO zitieren: "Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."
Als "nicht-Jurist" hoffe ich doch sehr etwas Licht ins Dunkle bringen konnte und gebe nebst den Quellen (google, Wikipedia, Bundesministerium der Justiz) auch noch nen Tipp an alle die es angeht:
Erst denken dann reden !
(bzw. schreiben)
Gruß
B. Trifft
Und deswegen gräbst du einen 1,5 Jahre alten Tread aus?
Ja, denn er wid ja scheinbar immer noch gelesen !
@B.trifft: Das Wegerecht besagt, dass ein Einsatzfahrzeug sich das Recht auf "freie Bahn" verschaffen kann, und zwar mit Blaulicht und Einsatzhorn.
Das steht im § 38 StVO:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php
Außerdem: http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerec...rkehrsrecht%29
Hallo,
dann werf ich auch mal was ins Feuer:
Umzug bedeutete in den benannten Fällen der BF, alle Fzg. mit teilweise nur einem Kraftfahrer gemeinsam zum neuen Standort zu überführen. Für diesen Zeitraum waren die Kräfte nicht komplett einsatzereit/ handlungsfähig, da eben auf alle Fzg. verteilt.
Daraus ergab sich die Notwendigkeit, diesen Zeitraum so gering wie möglich zu halten.
Schließlich ist die Straßenverkehrsbehörde für Ausnahmen -auch hinsichtlich Sonder- und Wegerechten- zuständig.
Ein entsprechender Antrag mit positivem Bescheid erübrigt nahezu alle vorhergehenden Diskussionen, da sodann die Nutzung "rechtskonform" ist.
Beste Grüße
Knut
Muss man da nun unbedingt eine Diskussion drüber führen? Herr Gott, die Herren der hauptamtlichen Wache sind nun mal umgezogen, basta! Wie oft zieht eine komplette Feuerwache samt Leitstelle, Lagezentrum, Ausbildungszentrum, Wachabteilung und Rettungsdienst um? Einmal in hundert Jahren vielleicht? Ob dabei nun mit Sonder- und Wegerecht gefahren wurde oder peng! Wo kein Kläger, da kein Richter. Und mal Butter bei die Fische, wie oft fahren neue Feuerwehrfahrzeuge mit Sonder- und Wegerecht durch die Gegend, wenn sie brandneu sind, hm? Das geht dann in Ordnung, wenn die Wehr mit Krach- und Krawall auf ihr neues Fahrzeug aufmerksam machen muss?
Es geht noch viel weiter.
Ich kenne es so, dass die Polizei bei Laternenumzügen mit Blaulicht vorweg fährt. Dabei darf sie das gar nicht, denn
Da der Laternenumzug sicherlich nicht als "Fahrzeug" oder "geschlossener Verband" i.S.v STvO zählt, werde ich die Polizei beim nächsten Anzug direkt mal anzeigen. Kann ja nicht angehen sowas!Zitat:
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Wer Ironie findet darf sie behalten!
Wir begleiten unseren Laternenumzug aber auch.
Ich weiß nicht mehr genau wann es war, aber eine Einheit der Feuerwehr Siegen hat auch mit zwei Fahrzeugen einen Oldtimer-Konvoi (Traktoren) zur Absicherung durch die Stadt begleitet. Dort wurde auch mit blauem Blinklicht gefahren.