Hervorhebung durch michZitat:
Zitat von Strafgesetzbuch
Damit wir mal wissen, von was wir reden...
Keiner muss sich - unabhängig von der Ausbildung und dem Kenntnisstand - selbst in Gefahr bringen!
Auch ein Arzt muss keine Erste Hilfe leisten, wenn er dadurch zum Beispiel andere Pflichten verletzen würde (zum Beispiel seine kleinen Kinder unbeaufsichtigt im Auto zurücklassen würde etc.).
Gleiches gilt für jeden anderen.
Allerdings kann es sein, dass ein Notruf alleine nicht ausreichend ist. So sollte man schon nach bestem Wissen und Gewissen erste Hilfe leisten. Und oftmals können Profis mehr machen als nur die Leitstelle anrufen.
Das Thema Garantenstellung würde mich mal für beamtete Feuerwehrleute interessieren...
[ich sag's aber gleich: Eine Garantenstellung bedeutet nicht automatisch, dass man Hilfe leisten muss wir ein Profi!]
Gruß, Mr. Blaulicht