Hi,
Ausserdem denke ich das das vorher nicht gezeigte Verständniss von dir auf einem Schlichten "Missverständniss" beruht. Es zeigt sich ebend das im Deutschen Feuerwehrwesen jenseits der Landesgrenzen derselbe Begriff nicht unbedingt dasselbe Bedeutet! Es git halt 16 verschiedene "Feuerwehrgesetze".
Ihr in Bayern habt, (Wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe) einen KBR, der hat ggf. mehrere KBIs, denen wieder die KBMs unterstehen.
In anderen Bundesländern (Und ich vermute mal in BW ist es genauso!) gibt es nur EINEN KBx und ggf. dessen Stellvertreter. Daher ist der KBM-BW wohl dasselbe wie euer KBR-BY!
Und da du ja schreibst das euer KBR Hauptamtlich ist, wäre die Forderung nach einem HA KBM in BW wohl nur eine Angleichung...
Gruß
Carsten