Manche sind schon sehr naiv.
Ihr denkt wohl ihr macht mal eben was illegales und beruft euch dann einfach auf den 34er.
*Kopfschüttel*
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Manche sind schon sehr naiv.
Ihr denkt wohl ihr macht mal eben was illegales und beruft euch dann einfach auf den 34er.
*Kopfschüttel*
moment ich bin net naiv
mir ist es bewusst das alles was ich an meinem auto fest einbaue genehmigt und bauartgeprüft sein muss. weiterhin benötige ich entsprechende genehmigungen. es geht mir hier nicht drum irgendwas dauerhaft einzubauen. es geht nur darum
gelbes blinklicht im auto zur unfallabsicherung am stehenden fahrzeug. in diesem fall. kann ich mich doch auf den 34er berufen.
und meines wissens nach sind turboflares auch nicht mit dem fahrzeug verbunden, also wieder andere baustelle
Ich meine sowas nur in Gelb habe jetzt ein anderes Video gefunden. Es geht eigentlich nur um ein Starßenräumer der an die Scheibe geklebt wird. http://www.youtube.com/watch?v=tqxn4snxfcs
Sorry hab mich vielleicht nicht eindeutig ausgedrückt.
Als Privatperson, mit privatem PKW, darf man offiziell nur nach §53a zugelassene Leuchten zur Absicherung von Gefahren-, Unfallstellen benutzen. Jede andere Leuchte, die vom KBA zugelassen ist, ist für den gewerblichen Gebrauch und eintragungspflichtig.
Und der Threadersteller spricht ja eindeutig von einem privaten PKW.
gruss
Auf welchen § 34 willst Du dich denn berufen? Wenn Du an den § 34 StGB denkst, liegst Du vollkommen daneben! Du begehst nämlich durch den Anbau nicht genehmigter lichttechnischer Einrichtungen oder dem Verwenden genehmigter lichttechnischer Einrichtungen an Fahrzeugen, an denen diese lichttechnischen Einrichtungen nicht statthaft sind, keine Straftat! Und schon kannst Du den § 34 STRAFGESETZBUCH als Rechtfertigungsgrund vergessen!!
Wenn, dann kommt überhaubt nur der § 16 OWIG in Betracht, der denn lautet:
"§ 16 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."
Und jetzt erkläre mir mal plausibel, warum die Absicherung einer Unfallstelle mit der in jedem mehrspurigen Kraftfahrzeug vorhandenen Warnblinkanlage nicht ausreichend ist und man sich unbedingt Straßenräumer, Frontblitzer, Heckblitzer und sonstige Blitzbirnen an, auf, unter oder was weiß ich nicht noch alles, Fahrzeug bauen muss. Wenn mir das Vorhandene nicht ausreichend ist, gehen ich in einen Fachmarkt, kaufen mir eine Warnleuchte (oder meinetwegen auch zwei), wie sie z.B. für LKW vorgeschrieben ist, und stelle mir so ein Teil im Bedarfsfalle auf das Fahrzeugdach. Ist vollkommen ausreichend und man ist auf der sicheren Seite!
MfG (wenn auch ob des Threads mit leichtem Kopfschütteln; was aber nichts mit dem Alter zu tun hat)
moment
ich rede nicht von einbauen. ich rede von sowas http://shop.wiltec.info/product_info...in-orange.html mit zigarettenanzünderstecker.
Bist du jetzt immer noch der selben meinung?
Zugelassen nach §53a StVZO sind und bleiben für den Privatgebrauch nur Zusätzliche Kennleuchten, die vom KBA freigegeben sind und als Kennleuchte mit der Prüfnummer K 8507 geprüft und zugelassen sind. Wenn du von sowas redest, gehst du aber nicht von der Warnwirkung aus, oder? Wohl eher von der Heizwirkung, die diese Dinger beim Abfackeln entwickeln...
Mööönsch Stalker.
Wie oft bist du schon an einer Gefahrenstelle vorbei gekommen, wo du mit deinem privaten PKW hättest absichern müssen/wollen ???
Und jetzt überleg mal, wie teuer es ist, sich so ein Gelblicht zu kaufen und evtl. einen kleinen Obulus an die Bußgeldstelle zu entrichten, weil die Polizei doch nicht deiner Gefährdungsmeinung war ??
Lieber mit Warnblinkanlage und Warndreieck absichern und hinterher von dem Gesparten lecker essen gehen ;-))
meint
Leirbag
ja dann kann man ja seinen feunden zeigen was man cooles im auto hat:D
Also ich weiß garnet warum jeder sowas wie Blitzer und Licht haben will. Hab mir mal vor einiger Zeit solche Faltleitkegel mit Beleuchtung bei ner Sammelbestellung mitbestellt. Davon hab ich zwei im Auto. Und da muss ich sagen (aus eigener Erfahrung: Nachts um kurz nach 1 Reifenpanne gehabt, zusätzlich zum Warndreieck die Teilchen noch schön hingestellt wie man es lernt), die bringen wirklich was! Und ich glaub mal, da wird mir kein Polizist eine Geldbuse aufdrücken wenn ich mich damit absichere. Also warum imemr Blitzer, Blinker usw. haben müssen? Geht doch auch einfacher.....
Moin,
die Nummer 8507 ist nicht die einzige als zusätzliche Warnleuchte zugelassene KL. Es gibt im Effekta-Programm von Hänsch mehrere zulässige Leuchten und die Rückwärts-Warnsysteme (RWS) mit anderen Zulassungsnummern.
Meinereiner erschreckend häufig. Gerade auf Bundesstraßen außerorts kommt es mehrmals im Jahr vor, dass mal wieder jemand für die Fahrt auf den Berg zu wenig Sprit im Tank hat (sonst Flachland-Fahrer) oder seine Situation gefahrenmäßig nicht nur unterschätzt, sondern durch die Wahl des Anhalteortes (auf der Beschleunigungsspur einer Auffahrt) auch noch verschlechtert. Weit sichtbare Warnleuchten sind da nicht zu verachten - und selbst innerorts (VU Blech) hat es deutlich zur Stauvermeidung beigetragen, die Leuchte zu haben, da durch die weite Sichtbarkeit andere Verkehrsteilnehmer eher in der Lage waren, die Situation zu erkennen und die Spur zu wechseln (nein, es war nicht mehr möglich, das Hindernis zu beseitigen).
Der Obulus entfällt bei zulässigem Material in der Regel, sofern dem Verwender nicht völlig am Rad dreht. Bekommt man von der Polizei die Weisung, "das abzustellen und den Einsatzort zu verlassen", sollte man dem jedoch Folge leisten. Ich habe noch nie eine Verwarnung erhalten - nichtmal mündlich. Ja, Erfahrungswert, ich weiß.
Der Unterschied ist: Ein Blitzer ist idR. schnell aufgesetzt (vorausgesetzt, man hält ihn griffbereit vor) bzw. eingeschaltet (RWS nach §53a). Die Faltleitkegel führe ich auch mit, habe sie auch schon verwendet und großes Lob für die gute und umsichtige Absicherung der Unfallstelle (Bundesstraße/Kraftfahrstraße, rechte Richtungsfahrbahn und Seitenstreifen) erhalten. Die Kombination aus Kegeln und gelber Leuchte ist halt eine Steigerung der Warnwirkung. Weiterhin ist ein kräftiges gelbes Licht gerade im Dunkeln wesentlich besser erkennbar als das Warnblinklicht am Fahrzeug - so sind z.B. Reflexionen um Kurven herum (z.B. an der Leitplanke) deutlich erkennbar.
Grundsätzlich unterstütze ich den Einsatz von zugelassenem(!) gelben Licht, allerdings sollte man unbestritten immer über die Verhältnismäßigkeit nachdenken, sowohl was die Anschaffung als auch die Einsatzsituation angeht.
Viele Grüße
Marti
Weil aktive Lichtquellen mehr bringen, als passive (refkeltierende)?Zitat:
Also warum imemr Blitzer, Blinker usw. haben müssen
Ich benutze auch weiterhin Turboflares.. (Wenns denn mal dazu kommt..) - diese weden auch von einigen Feuerwehren benutzt, und meine eigene Unversehrtheit ist mir wichtiger, als die Frage, ob die Dinger für teuer Geld geprüft und zugelassen wurden.Zitat:
rundsätzlich unterstütze ich den Einsatz von zugelassenem(!) gelben Licht
Hallo,
vor Jahren kam hier auch mal so eine Welle hoch mit Blitzern hinter der Windschutzscheibe, weil man der Ansicht war, Lichtquellen im Fahrzeuginneren brauchen keine Zulassung.
Ein dazu befragter Polizist sagte dazu: "Wenn ich einen von euch damit erwische, schreibe ich eine Anzeige, dann kann der Richter entscheiden, ob das zulässig ist."
Das wollte dann doch keiner ausprobieren und das Thema hatte sich erledigt.
Gruß Ralf
PS. Der Polizist war durchaus ein Feuerwehrfreundlicher, aber hatte was gegen Heißdüsen.