so sollte es auch nicht ausgelegt werden. Beitrag bezog sich eher auf die Angst vor entstehenden Kosten...
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Im Normalfall sollte eine Tür nicht geöffnet werden, solange keine Pol da ist. Da ist es egal, ob FR-Einsatz oder regulärer FW-Einsatz, wobei bei letzterem meistens eh schon Pol vor Ort ist, da ja diese meistens zur Türöffnung die FW anfordert.
Natürlich gibt es Ausnahmen, aber Details kann man von der Leitstelle bekommen. Wenn beispielsweise jemand mit Herzbeschwerden anruft, sich aber dann nicht mehr meldet, muss man von Schlimmeren ausgehen und in diesem Fall würde ich nach Rücksprache mit der LSt die Tür öffnen.
Zur Frage, wer den Ziehfix bezahlt, gibts eine einfache Antwort: Einfach vom LF(oder wo er sonst auch immer drauf ist), auf den FR packen. Der rückt bei Notfällen eh mit aus.
Und um die Ausbildungsfrage zu klären: Das wird ganz einfach so gehandhabt wie mit "normalen" FA. Sie bekommen ihre Kenntnisse im Rahmen der Feuerwehrausbildung.
Im Normalfall öffnet der Patient oder seine Angehörigen die Tür.
Bei den meisten Einsätzen, bei denen ch dabei war, wo eine Tür gewaltsam geöffnet werden musste, war meist die FW vor dem RD deutlich vor der Polizei da.
Und was passiert, wenn der FR bereits im Einsatz ist und die FW wegen eines anderen Einsatzes alarmiert wird?
Gruß, Mr. Blaulicht
Ich hatte es schon ein paar mal, das der Patient alleine daheim war und er nciht mehr öffnen konnte.
Naja, nicht immer. Aber mit dem FR der als erster da ist hätte es sich erledigt.
Ok, dass lass ich gelten, da müsste man sich etwas überlegen.
@Blaulicht: Immer diese Doppelposter ;)
Ich frag mich gerade, weshalb ihr euch eigentlich so viele Gedanken macht...
Die meisten Einsätze, wo ein FR mitalarmiert wird, ruft im seltensten Fall der Patient selbst an und ist dabei noch allein...
Und wenn ihr ihn durch ein Fenster am Boden liegend sehen könnt: Das Leben auf großem Fuß hilft da weiter *g*
MfG Fabsi
Es ist doch eigentlich ganz einfach:
Entweder die FW wird in Amtshilfe (für Polizei oder Rettungsdienst) tätig, dann ist die ersuchende Stelle auch für die Zulässigkeit der Maßnahme zuständig. Wenn der RD auch ohne Feuerwehr die Tür aufmachen würde, es aber nicht kann und daher die Feuerwehr um Amtshilfe bittet, muss man natürlich nicht auf die Polizei warten. In den Fällen, in denen Rettungsdienst und Feuerwehr vor der Tür stehen bleiben und auf die Polizei warten können, stellt sich mir die Frage, ob es sich überhaupt um einen Einsatz für FW/RD handelt. Wann Zeit keine Rolle spielt, holt man eben einen Schlüsseldienst.
Die andere Möglichkeit ist die, dass die Feuerwehr in eigener Zuständigkeit tätig wird. Da kann ich mir ehrlich gesagt keinen Fall vorstellen, in dem man die Tür ohne Polizei nicht öffnen würde, mit Polizei aber schon. Beim Brandeinsatz wartet man ja wohl nicht auf die Polizei ...
Insofern ist der Fall, dass man auf die Polizei warten muss, bevor die Tür geöffnet wird, IMO die absolute Ausnahme.
rechtfertigender notstand...