Sowohl als auch, laut "Roter Liste" gibt es Glucose sowohl in den einzelnen Konzentrationen als auch Füllmengen von den meisten Herstellern in der Version "Apothekenpflichtig", von anderen Herstellern als "Rezeptpflichtig". Grund? Keine Ahnung.
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Hab hier ein Beipackzettel von Glucose 40% von Braun im 100 ml Party-Fass liegen, das ist schon mal nicht rezeptpflichtig.
Aber ich meine wozu auch? Zucker kann ja auch jeder frei käuflich erwerben und sich damit in eine Hyperglykämie schießen. Richtig gefährlich wird Glucose erst, wenn es intra venös verabreicht wird, und der Zugang nicht 100% in der Vene liegt, führt zu üblen Gewebsnekrosen. Nur frage ich mich da, wer sich für den Hausgebrauch einen Zugang legt und darüber Glucose verabreicht...
JA ich konnte es aufjedenfall bestellen ohne etwas vorzuweißen...! Kann ich jetzt mit Ampullen rechnen oder doch mit Plastikflaschen ?
Mfg
Akso, bin zwar kein RettAss, aber ich verstehe auch nicht, was das mit der Rezeptpflichtigkeit von G40 zu tun haben soll, oder kauft Ihr Eure Medikamente für einen Einsatz selbst in der Apotheke? ;-)
Wie dem auch sei, lt. meinem schlauen Büchlein ist G40 nicht rezept-, aber apothekenpflichtig.
Genaueres kann ich Euch gerne heute abend mitteilen, wenn ich wieder in der Arbeit bin...
Gruß, Mr. Blaulicht
mindestens einer
hier
http://funkmeldesystem.de/foren/show...58&postcount=6
aber zurück zum thema
1 minute google = 3 links
https://www.docmorris.de/de/suche/pr...45347?filters=
http://www.baxter.de/downloads/fachi..._40_baxter.pdf
http://www.apotheke-online-internet....-ampullen.html
Ne muss es wissen ob Ampullen oder nicht ?
WIe sttelll ich es her ?
Mfg