Siehe Posting und Link von User "Poli"
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höchstmögliche Schulterstücke:
OBM=Brandmeister
StPBM= Oberbrandmeister
SchwPBM= Hauptbrandmeister
(siehe u.A.: http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-ff.htm - Dienstgrade und Beförderungsbestimmungen für die Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen)
Vielleicht bin ich etwas erblindet, aber wo ist mein Fehler? In dem Gesetzestext steht nur was von den Berufungen und wer was leitet.
Dass im NBrandSchG keine Stadtbrandmeister Namentlich genannt werden könnte evtl aus der Tatsache kommen, dass Städte auch "nur" Gemeinden sind, die mit Stadtrechten ausgestattet sind...
Städte und Gemeinden sind im Sinne des NBrandSchG gleichgestellt. Insoweit hast Du Recht. Worauf ich hinaus wollte sind die von Dir gewählten Phantasiebezeichnungen wie Stützpunktbrandmeister etc.
Es sind Ortsbrandmeister, wie alle anderen auch. Egal ob wirklich einem Ort zugehörig oder einem Orts- oder Stadtteil. Sie unterscheiden sich lediglich im Dienstgrad und auch nur aufgrund der Tatsache, dass sie Ortsbrandmeister einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung, einer Feuerwehr als Feuerwehrstützpunkt oder einer Feuerwehr als Feuerwehrschwerpunkt sind.
Es sind dann eben Brandmeister, Oberbrandmeister oder Hauptbrandmeister.
Was mir nun selbst als stellv. GF einer Feuerwehr als Feuerwehrstützpunkt neu ist, ist die von dir genannte Tatsache, dass diesen Feuerwehren mit Grundausstattung angeschlossen sind und sich dadurch Unterstellungsverhältnisse ergeben. So habe ich es bislang noch nicht erlebt und auch in meinen Lehrgängen nicht gelernt bzw. vermittelt bekommen.
Nichts für Ungut, aber so ist halt mein Kenntnisstand!
Mal eine kurze Zwischenfrage auch wenn sie nicht wirklich was mit dem Thema zu tun hat
aber wo ist der Unterschied zwischen einen Stützpunkt- und einer Schwerpunktfeuerwehr?
Grüße
Matthias
Diese Unterscheidungen ergeben sich aus der "Verordnung über die Mindeststärke, die Gliederung von Funktionen und die Mindestausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen"!
Guckst Du hier: http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774303_L20.pdf
In § 5 dieser Verordnung ist aufgeführt, wer was ist und wer was zu haben hat.
Daraus ergibt sich in Niedersachsen dann die grundsätzliche Unterscheidung zwischen
- Ortswehren mit Grundausstattung
- Ortsfeuerwehren als Feuerwehrstützpunkt
und
- Ortsfeuerwehren als Feuerwehrschwerpunkt
Auch wenn es nicht hierher gehört hoffe ich die Frage beantwortet zu haben!
So ist er auch bei mir und ich habe in diesem Jahr in Celle den ZF gemacht. Da wurde davon gar nichts erwähnt.
Es gibt laut LFS Celle:
- Ortsbrandmeister
- Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung = Brandmeister*
- Ortsfeuerwehr mit Stützpunkt = Oberbrandmeister*
- Ortsfeuerwehr mit Schwerpunkt = Hauptbrandmeister*
- Gemeinde-/Stadtbrandmeister = Erster Hauptbrandmeister
- Brandschutzabschnittsleiter (kurz: Abschnittsleiter) = Abschnittsbrandmeister*
- Kreisbrandmeister = Kreisbrandmeister*
- Regierungsbrandmeister (ehemalig Bezirksbrandmeister) = Regierungsbrandmeister*
* Das sind jeweils die Enddienstgrade
wenn man das ganze mal Durchleuchtet ist es bei uns in RLP nicht viel anders. Nur die bezeichnungen der Feuerwehren ( Schwerpunkt / Stützpunkt ) sind nicht so verbreitet.
Konkret ist es bei uns so das:
Zum Wehrführer nur bestellt werden darf wer, falls die gerätebezogene Stärke
1. die Stärke einer Gruppe nicht übersteigt, die Ausbildung zum Gruppenführer,
( Feuerwehr mit TSF / TSF-W o.ä..) - Dienstgrad Brandmeister
2. die Stärke eines erweiterten Zugs nicht übersteigt, die Ausbildung zum Zugführer,
( Fw mit LF 8/6 und zb. RW ) - Dienstgrad Oberbrandmeister - Schwerpunkt TH...
3. die Stärke eines erweiterten Zugs übersteigt, die Ausbildung zum Führer von Verbänden
( Fw mit LF 16/12, DLK 23/12, RW, TLF usw... ) Hauptbrandmeister - Stützpunktwehr...
die genannten Fahrzeugkombinationen sind nur Beispiele.....
Gruß Dirk
Feuerwehrmann-Anwärter,
Feuerwehrmann,
Oberfeuerwehrmann,
Hauptfeuerwehrmann,
Unterbrandmeister,
Brandmeister,
Stadtbrandmeister/Wehrführer,
Kreisbrandmeister
Auf Führungsebende:
Truppführer,
Staffelführer,
Gruppenführer,
Zugführer,
Alarmkreisführer,
Stadtbrandmeister/Wehrführer,
Kreisbrandmeister.
(Kreisbrandmeister)
Ist bei uns eher ein Repräsentativer Job.So seh ich das zumindest. Denn der Letzte war Bankerchef, und der amtierende ist Innungsmeister, und hat ne riesige Firma, wo eh keiner merkt ob der da ist. Und so lange ich mein DRK, und Feuerwehrleben lebe, immerhin seit 14 Jahren, habe ich auch noch nie mitbekommen, das der mal Alarmiert wurde. Meist hat man den nur bei Ausbildungen auf Kreisebende gesehen, wenn ein Lehrgang beginnt, und wenn dann die Prüfungen waren, oder wenn Kreistreffen der Wehrführer, oder Treffen der Alters und Ehren-Abteilung sind.
So habe ich den halt bisher wahrgenommen
Hallo,
meine Frage weicht nun etwas vom Thema ab, aber ich hab net wirklich was Passendes in anderen Themen gefunden:
Was passiert -hypothetisch- mit meinem DG wenn ich von BY nach NDS ziehen würde? Ich habe in BY bspw. den GF-LG, Ausbilder-LG gemacht und wurde durch meinem Kdt. zum OLM ernannt.
Nun komme ich zu einer FF in NDS. Bekomme ich dort ebenfalls automatisch meinen DG "OLM" auf die Jacke, oder nur wenn der zuständige Einheitsführer kulant ist? Die Ausbildung/Erfahrung in einer deratigen Position hätte ich ja, auch wenn ich die Funktion eines GF dort nicht ausübe (zur Ausbildung, etc).
Oder beginnt meine Karriere dort wieder bei HFM (da ja der TF abgeschlossen wurde, laut http://www.lfv-nds.de/mitglieder/die...e/dg-ff.htm)??
Also die Frage: MUSS ich meinen DG wieder bekommen, ist ein bay. OLM auch eine nieders. OLM, oder muss ich von vorn anfangen?
EDIT: Niedersachsen ggf. durch jedes andere BL ersetzen (auch BY!)
Das ist richtig, wobei bei uns der Begriff Stützpunktwehr schon geläufig ist, wir sind aber auch eine "zentrale" VG mit den Sonderfahrzeugen an einem Standort inklusive FEZ, Schlauchwäsche, AS-Werkstatt usw..
Die oben gennante Auflistung kann man übrigens in der FwVO RLP nachlesen
http://www.lfv-rlp.de/hp/fachreferat...en/fwvo-rp.pdf
Auch hierzu ein kleiner Verweis auf die niedersächsischen Vorschriftenflut:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774319_L20.pdf
Schau Dir den § 8 Abs. 2 an und vergleiche dann mal deine Lehrgänge mit den Voraussetzungen im § 4 Abs. 2!
@Bugs B:
In Ergänzung zu Poli: IdR kuckt sich der Wehrführer die Lehrgangsbestätigungen und Ernennungsurkunden an, bei der nächsten Gelegenheit (die Verleihung der Dienstgrade erfolgt ja wegen der "Flüssigkeitenfrage" sowieso erst auf der nächsten Jahresdienstversammlung ;-) ) spricht er mit dem Brandschutzabschnittleiter (der ja den KBM in seinem Abschnitt vertritt) und dann gibt es auf der nächsten JHV die Schulterstücke (und die "Flüssigkeitsanforderung" der Kameraden... )