siehst du, wieder neuer Begriff. Wie ist denn bedingt Ortsfest definiert ?
Ich will das ganze schriftlich haben. Mit entschuldigt den Audruck "Scheisshausparolen" braucht man keinem zu kommen.
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siehst du, wieder neuer Begriff. Wie ist denn bedingt Ortsfest definiert ?
Ich will das ganze schriftlich haben. Mit entschuldigt den Audruck "Scheisshausparolen" braucht man keinem zu kommen.
Hi,
Eigendlich ist es ja ganz einfach...
Wenn Ihr eine 2m Station im FW-Haus einbauen wollt, so braucht ihr dafür eine Frequenzzuteilung durch die BnetzA. (ALLE Ortsfesten Stationen müssen gemeldet werden.)
Frequenzzuteilungen im BOS Funk werden abweichend zu allen anderen Funkanwendungen durch die BnetzA NUR ausgestellt wenn die Zuständige Oberbehörde (BMI/LMI) dem Antrag zugestimmt hat.
Stimmt diese eurer 2m Station zu so bekommt Ihr diese auch durch die BnetzA genehmigt!
(Ausser es sprechen andere Gründe dagegen, wie z.b. Schutzzone für Funkmessstelle)
Stimmt das LMI dem nicht zu, so bekommt Ihr die auch niemals genehmigt...
Daher währe es doch am sinnvollsten wenn Ihr euch einfach bei dieser Stelle erkundigt. Dort wird euch Auskunft gegeben ob Ja/nein/vieleicht unter besonderen Vorraussetzungen.
Das IM-NRW hat die LZPD in Duisburg mit der Überwachung des BOS-Funks beauftragt.
http://www1.polizei-nrw.de/lzpd/Start/
Rufe dort einfach an, lasse dich mit den Für BOS Funk zuständigen Mitarbeiter verbinden und Frage direkt nach! Dann hast du deine Antwort in fünf Minuten.
Achja: Die beißen nicht!
Gruß
Carsten
Einfach mal bei der zuständigen Kreisleitstelle oder der LZPD nachfragen scheidet vmtl. aus? ;) Die sollten es wissen.