Nun ja, was diue (Notfall-)Einsatzfähigkeit angeht, mögt Ihr recht haben. Aber wie sieht´s den aus, wenn man in der FW oder beim THW ist, und beim DRK gerne Theater-Dienste macht - so wegen der Kultur und so?
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Nun ja, was diue (Notfall-)Einsatzfähigkeit angeht, mögt Ihr recht haben. Aber wie sieht´s den aus, wenn man in der FW oder beim THW ist, und beim DRK gerne Theater-Dienste macht - so wegen der Kultur und so?
Dann wären die beim DRK schön blöd, wenn sie so einen nehmen würden, der nur für diese Tätigkeit beitreten will...
Wir würden uns über so jemanden echt freuen! Wenn er dann noch zu ungünstigen Zeiten (vormittags, mittags) zur Verfügung stehen könnte, wäre die Sache perfekt. Und: Wir haben sogar solche Leute!
Dabei muss man allerdings bedenken, dass mur die halbe Bereitschaft in einer SEG ist. Einsätze fallen im Schnitt einer pro Jahr an. Die Anzahl der Dienst ist dagegen immens hoch. Bis heute haben wir wieder fast 1000 Dienststunden geleistet - Bereitschafts-, Gruppen- und Zugabende sowie Übungen und Einsatz im Rettungsdienst nicht eingerechnet!
Gruß, Mr. Blaulicht
besser nur für eine tätigkeit als für keine
desweiteren wird ja zb für den katastrophenschutz eine mitgliedschaft in der feuerwehr gefordert.....
Ja, beim KatS-Dienst in der Feuerwehr...
ja aber halt in meinem fall feuerwehr......un es sind 2 verschiedene organisationen die unterschiedlich alarmiert werden und man auch nicht zeitgleich bei beiden sein kann....
Und wie seht Ihr es bei den Doppelfunktionen innerhalb einer Org?
Hallo !
Also grundsätzlich, kann mir keiner vorschreiben was ich in meiner Freizeit so anstelle. Es ist allerdings zu überlegen, ob es Sinn macht " auf mehreren Hochzeiten zu tanzen " oder ich mich auf eine spezielle Aufgabe konzentriere. In wiefern ein Konflikt bei einem möglichen Einsatz zustande kommt, kann man auch nicht pauschal beantworten. Bei uns stellt dies kein Problem dar, denn ob ich jetzt Samstag vormittag einkaufen oder im Rettungsdienst fahre, ich komme so oder so nicht zum Einsatz. Also sollte man das nicht zu hoch aufhängen ... Die allgemein übliche Praxis ist doch, Mitglied bei der Feuerwehr und nebenbei ein paar Rubel im Rettungsdienst einstecken ... Und mal ehrlich, wie oft kommt es vor das Fw, SEG und oder THW gleichzeitig an einer Einsatzstelle tätig sind . . .
mfG
. . . tanzen. Es geht.
Beruflich bin ich im Rettungsdienst und in meiner Freizeit in der Feuerwehr. Die Führungen ( Chef und Wehrführer) wissen das auch.
Bis jetzt gab es noch nie ein Problem. In keiner von beider Organistationen besetzte ich eine Führungs- oder sonstige Aufgabe. Ganz normales "Fußvolk".
Zero
Cool. Und dafür wirst Du bezahlt? ;-) Sry, den konnte ich mir nicht verkneifen...
Aber mal im Ernst: Die Diskussion stellt sich bei Hauptamt und Ehrenamt eher weniger. Knackpunkt ist, wenn es sich um zwei Org. im KatSchutz handelt.
Aber mal ´ne andere Frage:
Beim Ummelden meines Wohnortes bin ich nach meinem Beruf gefragt worden. Bei der Nachfrage kam, dass man im KatSchutzfall bei geeigneter Ausbildung von der Stadt zum KatSchutz herangezogen werden kann.
Darf ich dann auch nicht mehr beim DRK sein?
Gruß, Mr. Blaulicht
Diese Frage ist, sorry, Blödsinn. Denn das Heranziehen geeigneter Zivilisten im Kat-Fall hat mit einem dauerhaft bestehenden, freiwillig geschlossenen ehrenamtlichen/öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu einer Organisation erstmal nichts zu tun.
Aber mich wundert es, das es diese Nachfrage überhaupt noch gibt. Den erlernten Beruf kann man ja angeben, aber der wirklich ausgeübte - wie will die Kommune den denn nachhalten (bei der Bewegung auf dem Arbeitsmarkt heute)? Von der realen Durchführbarkeit der tatsächlichen Heranziehung ganz zu schweigen.
Welche Stadt macht das denn noch?
Das habe ich in letzter Zeit wieder vermehrt aus verschiedenen Städten zumindest in BaWü gehört.
Und - ebenfalls sorry - ich finde die Frage vielleicht etwas provokant, aber keinesfalls Blödsinn. Wenn ich schon seitens der Stadt zur KatSchutz-Zwecken herangezogen werden kann (und der tatsächlich ausgeübte Beruf spielt im Gegensatz zur Ausbildung dabei nur eine untergeordete Rolle: Eine Krankenschwester bleibt eine Krankenschwester und kann - im Notfall - auch nach 20 Jahren Berufsabstinenz einen Patienten zumindest rudimentär überwachen!), gehe ich ja aufgrund meiner Mitwirkung im DRK eine Doppelverplanung ein.
Ich muss allerdings zugeben, dass ich mich mit der Gesetzeslage dort nicht wirklich auskenne. Aber die Nacht wird vielleicht ruhig, und ich werde dem Zuständigen mal eine Mail schreiben.
Gruß, Mr. Blaulicht