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Zitat von
Pille112
Kolonne:
Angemeldeter Verband von Kraftfahrzeugen mit Wegerecht; alle Fahrzeuge der Kolonne werden rechtlich als ein Fahrzeug gesehen; Kolonnenfahrzeuge sind beflaggt; der Weg ist vorgegeben; die Kolonne wird durch Sicherungsposten gesichert; Fahrzeugabstände sind, je nach Straßenstatus, vorgeschrieben; Kolonnenfahrt wird im §§ 27, 29 StVO geregelt; etc.
Kfz-Marsch/Mot-Marsch:
Kfz-Marsch muß nicht angemeldet werden; jedes Fahrzeug ist eigenständig; Fahrzeuge sind unbeflaggt; die Fahrstrecke kann frei gewählt werden bzw. der Verkehrssituation angepasst werden; der Kfz-Marschh ist nicht gesichert; die Fahrzeugabstände können frei gewählt werden; für Kfz-Märsche gelten keine (Sonder-)Regelungen lt. StVO: etc.
Danach müsste dieseses Dokument zum Kfz-Marsch ja falsch sein, oder sehe ich da jetzt was falsch???
Und das was Wikipedia ausspuckt ist dann ja auch falsch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verband...9Fenverkehr%29
Für mich sind das drei Begriffe/Wörter die alle das gleiche meinen.
Mfg
Chris