Kannst gerne machen ...
Solang die Beleuchtung im Innenraum ist und die Hauptstrahlrichtung nicht nach außen gerichtet ist, zählt es nur als Innenbeleuchtung.
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Kannst gerne machen ...
Solang die Beleuchtung im Innenraum ist und die Hauptstrahlrichtung nicht nach außen gerichtet ist, zählt es nur als Innenbeleuchtung.
...und selbst da ist noch lange nicht alles erlaubt, z.B. beleuchteter Schalthebel oder auch Fußraumbeleuchtung.
Möööööp Fußraumbeleuchtung ist laut meinem TÜV-Mann erlaubt. Aber nur, wenn man die Lichtquelle von außen nicht dirrekt sehen kann.Zitat:
Zitat von Pille112
und was bringt es, ein beleuchtetes Schild in den Fussraum eines ELW zu bauen?
Hallo alle Zusammen,
nur mal meine Antwort dazu:
Es ist doch völlig egal was im Auto eingebaut wird bzw. erlaubt ist oder nicht, jeder soll sich da im klaren sein wenn was passiert oder man wird damit angehalten, muss jeder selber dafür gerade stehen...
So ein hin und her hier....