Sorry Fabsi,Zitat:
Zitat von Fabpicard
aber den Paragraphen "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht mehr.
Jetzt müssen auch Beamte auf dem zivilrechtlichen Weg auf Beleidigung klagen.
...bleibt sich als gleich wen Du/Er beleidigst.
Gruß Carsten
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Sorry Fabsi,Zitat:
Zitat von Fabpicard
aber den Paragraphen "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht mehr.
Jetzt müssen auch Beamte auf dem zivilrechtlichen Weg auf Beleidigung klagen.
...bleibt sich als gleich wen Du/Er beleidigst.
Gruß Carsten
Stümmt, da war ja mal was *g*Zitat:
Zitat von Pille112
Aber is ja auch wuscht ob Beamter oder Angestellter... ich such weiterhin ein Gemüse was aussen Blau und innen Hohl ist :D
MfG Fabsi
Nur nebenbei, weil es nicht zu diesem sich entwickelten Thema passt:Zitat:
Zitat von Pille112
Ich bin im Dienst schon häufig beleidigt worden, habe bislang aber nie den zivilrechtlichen Weg benutzt. Eine Strafanzeige und z.B. eine Zahlung an einen Verein, der sich um sprachbehinderte Menschen kümmert ist mir lieber, als ein Schmerzensgeld von 50 Euronen, weil ein netter Bürger ... zu mir gesagt hat! Denn das ist im Falle der Beleidigung der zivilrechtliche Aspekt! Ein eventuelles Schmerzensgeld! Alles andere ist Strafrecht!
MfG
...wird aber schon schwieriger/anspruchsvoller - bei Grün war es ja noch recht einfach aber nun bei den Blauen...
Gruß Carsten
Tja, nun ist wieder die Phantasie des Klientels gefragt!Zitat:
Zitat von Pille112
Aber jetzt kommen wir noch mehr vom eigentlichen Thema ab!
...soweit meine Rechtskenntnisse hier reichen wird im Strafrecht eine Verfolgung von Amtswegen, also im öffentlichen Interesse durchgeführt und das ist im Falle einer Beleidigung wohl eher nicht der Fall - also stellt es sich für mich als ein Antragsdelikt,obwohl gem. §§ 185, 194 StGB, dar.Zitat:
Zitat von Poli
Aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren.
Gruß Carsten
Gibts denn in Fachkreisen noch keine Vermutungen wodraufs hinaus laufen könnt ? ;)Zitat:
Zitat von Poli
MfG Fabsi
Das stimmt soweit, ist allerdings dadurch noch immer kein Zivilrecht, sondern erstklassiges Strafrecht! Zivilrecht ist alles, was z.B. grundsätzliche Nachbarschaftstreitigkeiten angeht, oder wenn Dir einer Deinen Wagen zerschrotet hat und Du den Schaden ersetzt haben willst!Zitat:
Zitat von Pille112
Das mit dem Antragsdelikt ist so eine Zweiteilung der Straftaten, nämlich Offizialklagedelikte (Strafvervolgungsbehörden müssen tätig werden) oder eben Antragsdelikte (Strafverfolgungsbehörden werden nur bei Vorliegen eines Strafantrages tätig oder bei Vorliegen des sog. "besonderen öffentlichen Interesses"). Und das sieht z.B. die für meinen Dienstbereich zuständige Staatsanwaltschaft bei Beleidigungen zum Nachteil von Polizeibeamten eigentlich immer als gegeben an!
Und selbst wenn mich jemand beleidigt und ich keinen Strafantrag stelle kann immer noch mein Vorgesetzter Strafantrag stellen!
Aber wie schon gesagt! Eigentlich gehören diese Ausführungen in einen eigenen Thread!
MfG
Ich geb doch hier keine Tips! :)Zitat:
Zitat von Fabpicard
Sorry, wenn ich mich da nicht so ganz rechtskonform ausgedrückt habe, aber genau das meinte ich damit: ...obwohl gem. §§ ...Zitat:
Zitat von Poli
Natürlich ist es das StGB und nicht das BGB, also Strafrecht und nicht Zivilrecht.
Gruß Carsten
mal eine kurze Erklärung zu den "Angestellten" bei der Berliner Polizei... zum einen sind das fertig ausgebildete Polizisten, die aus finaze. Gründen nicht in den Beamtenstatus übernommen worden sind, zum anderen ehemalige Polizeibeamte der sogenannten Alliiertenpolizei (ehemals DDR), welche übernommen wurden sind.
Zu den Aufgaben zählt nicht nur der zentrale OS, sondern diese sind auch in der GeSa tätig und fahren zum Beispiel Gefangene von GeSa zu GeSa bzw. in die JVAs. Gemäß dem Berliner ASOG sind sie einem Polizeibeamten gleich zu setzen und haben genauso die Befugnisse wie ein Beamter.
Die Regierungsparteien SPD und PDS haben 2004 beschlossen, dass auch gewöhnliche Teilzeitangestellte der Polizei in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen dürfen. Ob Platzverweise, Festnahmen, Fesseln oder Anordnung einer Blutentnahme - solche Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht sind seit Gründung der Bundesrepublik ausschließlich Beamten vorbehalten. Die Ausübung solch "hoheitsrechtlicher Befugnisse" wird im Artikel 33 des Grundgesetzes geregelt. 2004 aber haben SPD und PDS das Berliner Polizeigesetz (ASOG) geändert - ein bisher bundesweit einmaliger Vorgang.
Hintergrund ist die Sparpolitik des rot-roten Senats. Er wollte rund 500 Absolventen der Polizeischule nicht als Beamte auf Probe, sondern nur als Teilzeitangestellte auf Zwei-Drittel-Stellen in den Polizeidienst übernehmen. Sie haben jedoch die Zusage erhalten, bis spätestens 2008 verbeamtet zu werden.
Bisher regelt das ASOG, dass Polizeiangestellte nur bestimmte polizeiliche Aufgaben haben - etwa Objektschutz oder Parkraumüberwachung. Die Änderung dieses Landesgesetzes hat es ermöglicht, dass ihre Befugnisse per Verwaltungsanordnung erweitert sind.
Die Parkraumüberwachung macht nun das im Jahre 2005 gegründete Ordungsamt, welches sich unter anderem aus Mitarbeitern bzw. Angestellten der Pol zusammensetzt
Siehste , sag ich doch das SOG beantwortet viele Fragen bzw. erklärt und informiert über die jeweiligen Grundlagen und Kompetenzen.
...dann haben meine Fortbildungen ja doch was genützt, und ich dachte schon...
Gruß Carsten
ich nehm´ alles zurück und behaupte das Gegenteil [ascheaufmeinhauptschütt]
Gruß, Mr. Blaulicht
Zitat:
Zitat von Walmsburger
Objektschutz kann ich bestätigen. Ich war am Wochenende auch in Berlin *g
Die Corsas sind zu den Botschaften gefahren, Personal stieg aus, anderes Personal stieg ein und fuhr mit weg. Die nehmen die Corsas zum austauschen ihrer Wachen an Schutzbedürftigen Objekten. Hab mich auch mal mit dem einen Polizisten unterhalten. Das sind echt arme Schweine. Müssen da zig Stunden Schichten an einer Botschaft schieben und langweilen sich zu Tode.
Oh mein Gott , was es nicht alles gibt , warte noch mal drauf, das ein Auto kommt auf dem eine überdimensionla große " red bull " Dose installiert ist.....
Kan nmir vielleicht mal jemand verraten, wie ich hier auch einen Beitrag veröffentlichen kann ?
Wäre dankbar