Die liegt dabei
umgekehrt gefragt
wen interessiert es ob die Gelbe Leuchte was für eine Zulassung auch immer hat , die Polizei morgens um halb 4 im strömenden Regen bestimmt nicht
hier wird wieder um weniger als nichts einen Aufstand gemacht
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Die liegt dabei
umgekehrt gefragt
wen interessiert es ob die Gelbe Leuchte was für eine Zulassung auch immer hat , die Polizei morgens um halb 4 im strömenden Regen bestimmt nicht
hier wird wieder um weniger als nichts einen Aufstand gemacht
Die liegt nicht immer dabei, und weil ich nix dabei liegen hatte, meine Frage.... und wie finde ich das jetzt raus?
mh... Hersteller anrufen / mailen
oder mal in diversen Shops wühlen ob dort was steht
So eine ist gerade bei Ebay drinngen..
http://cgi.ebay.de/Doppelblitzleucht...QQcmdZViewItem
Der erste Schritt
frag den Verkäufer obn dort eine ABE beiliegt und ob er die dir in Kopie Mailen / Faxen / schicken oder was auch immer kann
oder frag Hänsch ob sie dir weiterhelfen können
Hi,Zitat:
Zitat von Florian Feuerbaer
diese Leuchten sind sehr gut zu erkennen und rechtlich o.k.
Leider ein wenig groß, aber irgendwie muss die Elektronik ja mit rein.
Habe diese Ausführung auch und sie hat sich schon mehrfach bewährt.
Gehalten wird die Doppelblitzleuchte von einem innen liegenden Ringmagneten (sozusagen auf dem Boden der RKL aufliegend), der ein Verrutschen auf dem stehenden Fahrzeug verhindert. Langsames Fahren würde er auch aushalten...
Auf dem Gehäuse ist die Prüfnummer etc. angebracht, mithin keine extra ABE erforderlich (Zulassung liegt aber glaub ich trotzdem in Papierform bei).
Mag sein aber trotzdem weiß ich gerne, ob ich mich jetzt im illegalen Raum bewege oder nicht. Einfach damit man nicht doof dasteht wenn einen die Pol mal aufhälltZitat:
Zitat von hannibal
Siehe z.B. vorhergehender Beitrag!
Die Verwendung einer zugelassenen RKL zur Absicherung des stehenden Fahrzeuges ist gemäß des bereits von einem Vorredner zitierten Paragrafen (§ 53... STVZO) gestattet.
Jupp ...
hab nochmal nachgelesen.
Also zugelassen muß die Blitzleuchte definitiv sein.
Eben, und nicht nur fahrend, sondern auch am stehenden KFZ. Und eine Zulassung beszitzen nur die teuren von Hänsch...
Dann werd ich wohl doch noch das ein oder andere Gehalt sparen müssen ;)Zitat:
Zitat von Bergwacht9902
Oder Du nimmst diesen Eumel hier. Für 40,98 € beim großen C.
Das Ding dreht sich allerdings nicht, sondern blinkt nur in eine Richtung.
Oftmals wird es auch spöttelnd (aber vollkommen zu recht) als "Teelicht" bezeichnet.
Allerdings ist es nach § 53a StVZO als Warnleuchte bei stehenden Fahrzeugen zugelassen.
EDIT: Ich selbst habe eine Movia D von Hänsch in gelb. Hat zwar keine Zulassung nach § 53a StVZO als Warnleuchte bei stehenden Fahrzeugen, dafür aber eine richtige als Kennleuchte und macht richtig hell. Da diese Leuchte aber als Kennleuchte bei häufiger Benutzung (z.B. Polizei) mit Magnethaftung bis 250 km/h ausgelegt ist, gehen die Listenpreise allerdings bei rund 270,- Euro los. Bei gebrauchten Geräten ist Vorsicht agebracht hinsichtlich Laufleistung der Blitzröhre, des Steuergerätes etc. Abgeraten werden kann vom asiatischen "QC-passed" Schrott ohne jede Zulassung.
Mal schauen, für was ich mich entscheide! Jetzt weiß ich wenigstens auf was ich achten muss! :)
Habe mir auch gerade in letzter Zeit Gedanken darüber gemacht. Finde es auch sinnvoll zur Absicherung einer Unfallstelle z. B. auf der Autobahn.
Fahren würde ich damit allerdings auch nicht, dafür ist es bei Privatpersonen wohl nicht gedacht.
Was ich aber Euch allen empfehle, auch wenn es in D noch keine Vorschrift ist, eine Sicherheitsweste in Neonfarbe mit Reflexstreifen habe ich schon 1 Jahr im Auto, griffbereit.
es grüßt Euch
Peter
Weniger als nichts ist stark übertrieben. Es sollte für Helfer schon Rechtssicherheit bestehen. Vermutlich wird keine eintreffene Polizeistreife bei Absicherung eines VU in so einem Fall einen Knollen rausschreiben - sollte es unzulässig o. unerlaubte Geräte benutzt werden - aber sicher ist sicher.Zitat:
Zitat von hannibal