@[Mc_C] Andrew
Auch nicht schlecht. Einsatz-Nr. 1 Ölspur. LOL.
Wir hatten Heilig Abend ne Ölspur gehabt.
Blinky
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@[Mc_C] Andrew
Auch nicht schlecht. Einsatz-Nr. 1 Ölspur. LOL.
Wir hatten Heilig Abend ne Ölspur gehabt.
Blinky
tja..unsere letzten drei Einsätze 2006 waren Ölspuren :-P (zum Glück nicht an irgendwelchen Feiertagen). Toller Jahresabschluss...
Hallo,
ich hab keinen passenderen Thread gefunden und es hat nichts mit Sylvester zu tun.
Meine Frage: Kann man als FF, wenn man durch seine EZ/NAST alarmiert wurde, den Einsatz verweigern? Hintergrund: Unsere Nachbarwehr wurde vor Kurzem, zusammen mit noch ein paar anderen Wahren, zu einen nicht-alltäglichen Einsatz alarmiert. Auf einer Länge von mehreren Kilometern war die Fahrbahn "verunreinigt"....und das mit Werbeprospekten, die durch Regen aufgeweicht wurden.
Hier also meine Frage: Kann ich mich als EL meiner Wehr weigern, diesen Einsatz zu übernehmen. (ich war zwar net dabei, aber allem Anschein nach, waren die Prospekte mehr im Graben verteilt, als direkt auf der Straße..zumindest größtenteils). Eigentlich wäre hier doch die Reinigung der Straße Aufgabe des Straßenlastträgers.
Eure Meinung bitte.
Mach das anders
rück aus
erkunde
stelle fest das das kein einstz für die Feuerwehr ist und tue die über Funk laut kund
dann sperrst du ab und wartest bis die Onkel mit den orangenen Anzügen kommen
so hätte ich es auch gemacht...aber was ist, wenn du (so wie es hier in diesem FAll war) nachalarmiert wirst und die eigentlich zuständige FF bereits am arbeiten is? Einfach wieder zu verschwinden wäre hierbei irgendwie unkameradschaftlich. Gibts es da irgendeine rechtliche Regelung, wie man hier vorgehen kann? Theoretisch ist es net wirklich Aufgabe der FW, zumal nur eine minimale subjektive Gefahr bestand.
JEtzt wirds Spannend und hängt von der Frage ab:
Kann ich die Gesamteinsatzleitung übernehmen ?
falls ja sage ich den ganzen Mummenschanz dofort ab
Falls nein
Machen die meinen keinen Finger krum (keine Aufgabe der FW) und ich rede mit dem EL
Warum ist es bei Feuerwehrs so kompliziert NEIN zu sagen
Moin moin,
ich würde den Einsatz auf jeden Fall durchziehen - zumal ja schon eine andere Feuerwehr am Arbeiten ist.
Allerdings würde ich mir danach meine Zeit vergolden lassen - mithilfe einer gesalzenen Rechnung an die Strassenreiniger!
Gruß, Mr. Blaulicht
Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Kannst du auch nur machen wenn du ne gesalzene Gebührensatzung hast.
Naja die Feuerwehr kann nichts in Rechnung stellen. Das macht der Träger der Feuerwehr.
Blinky
...und der Straßenbaulastträger regt sich dann auf, dass er von nichts wusste und das alles mit seinen eigenen Kräften hinbekommen hätte, dazu noch kostengünstiger als 100 Feuerwehrmänner (SB) mit 15 verschiedenen Fahrzeugen...blablabla...
Jetzt kommt es darauf an, wer der Straßenbaulastträger ist.Zitat:
Zitat von absar
Sollte es sich um eine Gemeindestraße handeln, dann ist Straßenbaulastträger gleich Träger der Feuerwehr.
Anders sieht es bei Kreisstraßen, Landesstraßen/Staatsstraßen und Bundesfernstraßen (Bundesstraße bzw. BAB) aus.
Blinky
Träger des besagten Straße war der LKR (zumindest zu 95%, da es bereits innerorts begonnen hatte...so viel ich weiß). Jedenfalls wurde die besagte FF (Nachbarwehr, welche nachalarmiert wurde) im benachbarten Gemeindegebiet tätig, wo bereits die örtlich zuständige Wehr aktiv war.
Ok dann oute ich mich mal als gelernter Straßenwärter.
Wenn innerhalb der Ortsdurchfahrt die Verunreinigung zu stande gekommen ist dann ist die Kommune zuständig, nach den Straßenreinigungsgesetzen. Ausserhalb der geschlossenen Ortsdurchfahrt ist der Träger der Straßenbaulast zuständig für die Straßenreinigung. Also hättet ihr theoretisch nur bis zum OD-Stein bzw. OD-Tafel reinigen brauchen. Denn die OD-Steine/-Tafeln kennzeichnen den Beginn und Ende der Ortsdurchfahrt. Die Ortsdurchfahrt endet nicht immer am Ortsschild, sondern kann auch erst hinter dem Ortschild oder auch schon mehrere Meter davor enden.
Blinky