Dann muss ich auch noch mit einem Kommentar kommen...
Für Kommunale Feuerwehren und die ihnen Unterstellten Dienste (RD!) ist schon seit längerem KEIN P-Schein mehr nötig. Dies Betrifft allerdings NUR RETTUNGSfahrzeuge! (Also RTW, KTW, NAW, NEF, BTW im RD) Für Gwerbliche Fzge ist immernoch ein P-Schein nötig (Also z.B. PT, Liegetaxi, also alles ohne blaue Leuchtbeulen auf dem Dach). Ab 50.000 Einwohnern muss eine Ortskundeprüfung abgelegt werden! Ausgenommen davon sind die Personen, die einen P-Schein für den KatS beantragen (Bestätigung des Vorstandes über Mitgliedschaft in der Überörtlichen SEG...), dann gilt der P-Schein bundesweit ohne Ortskundeprüfung und ohne Einwohner-Grenze!
03.01.2007, 00:51
hänschenklein
also heisst das jetzt für den rettungsdienst, dass es von der versicherung abhängt, was die festgelegt haben...
03.01.2007, 09:40
knutpotsdam
Versicherungen verlangen keinen P-Schein, sondern in der Regel entsprechende Fortbildungen und ggf. Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining.
Für alle Rettungsdienstfahrzeuge (wie zuvor beschrieben) ist kein P-Schein erforderlich!
Ausnahme ist nur, wenn die durchführende HiO dies intern festlegt, um z.B. einen Angestellten auch in anderen Beriechen wie z.B. Behindertentransport oder "gewerblichen Krankentranport" (Liegetaxi) einsetzen zu können.
Gruß
Knut
03.01.2007, 18:24
hänschenklein
das ist ja mal dubios. der typ vom kreuz hat mir gesagt, dass für den rettungsdienst (rtw+ktw) ein p-schein vorraussetzung sei ?! komisch... werd mich nochmal mit dem in verbindung setzen.