Nunja, weiß nicht ob das Länderabhängig ist, aber in Bayern:
NA-Bahandlung => verrechnungsfähig
RA-Behandlung => nicht verrechnungsfähig
Transport =>verrechnungsfähig
Bereitstellung/Absicherung ohne Patientenkontakt => nicht verrechnungsfähig
, egal ob RTW aus öffentlich rechtlicher Vorhaltung oder HiOrg eigenes Fzg. (im Auftrag der RLST, wenn z.B. Vorhaltungs-RTW nicht verfügbar, Hintergunddienst, SEG)