Ist die FW oder andere HiOrgs ein Sportverein????, der das ganze zum Vergügen macht und um Spass zu haben????Zitat:
Zitat von Teletector
Mfg
Druckbare Version
Ist die FW oder andere HiOrgs ein Sportverein????, der das ganze zum Vergügen macht und um Spass zu haben????Zitat:
Zitat von Teletector
Mfg
Verkauft die FW oder andere HiOrgs ihre Druckluft, um einen Gewinn zu erziehlen ?? NEIN. Deshalb keine Handelsware, und somit einer Privatperson gleichgestellt.Zitat:
Zitat von Chr881986
Stimmt ja.... habsch nicht mehr dran gedacht....Zitat:
Zitat von akkonsaarland
Aber ein bissel is ja noch da (hab grad mal geguckt) *g*
Müsst ich mal ins Kleinanzeigen-Forum setzen, mal sehn was Daniel dazu sagt :D
MfG Fabsi
P.S.: Also unsere 2 GW-W (hier von der Wasserwacht-DRK) haben auch keine Kennzeichnung, obwohl ebenfalls unzählige volle Flaschen drinliegen...
Die ADR ist ein internationales Übereinkommen über den "gewerblichen Transport" von Gefahrgütern auf der Straße. Daher gilt sie für Privatpersonen erstmal nicht. Bzw. sie gilt natürlich, findet aber keine Anwendung.
Die GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn) gilt in diesem Fall aber als nationale Vorschrift trotzdem!
und dann ist jeder größerere GWA ein Gefahrguttransport mit entsprechenden Vorschriften
Zitat:
Zitat von TEL S6
Hallo
ich denke die sist so nicht richtig da ich selbst schon ein Fahrzeuge der BF Frankfurt M. mit Warntafel gesehne habe. um welches es sich handelte und welche Ladung es genau hatte kann ich leider nicht sagen. das war vor einigen Jahren beider Besichtigung einer Feuerwache (glaube 1 oder 6)
Gruß Maddin
sicherlich gibt es auch Fahrzeuge die mehr gekennzeichnet werden müssenZitat:
Zitat von Maddin
die haben aber mehr geladen als poplige 10 Atemschutzflaschen ...
Hallo
Es gibt ausnahmen für Fahrzeuge wo der Gefahrstoff auf Fahrzeugen zur normalen Beladung (hier Beladung im sinne - wird gebraucht um zu Aufgabe zu erfüllen und nicht als Ware die transportiert wird) gehört.
siehe Hier http://www.adr-info.de/Download/Strasse/GGVSE-2005.pdf
Punkt 1.3 b
und Hier http://www.adr-info.de/Download/Strasse/RSE-2005.pdf
Punkt 13.1
Also sehe ich das so, die Pressluftflaschen bzw. die Reserveflaschen ja die Beladung (wird im sinne des Fahrzeuges gebraucht um zu arbeiten) nicht gekennzeichnet werden muß.
Anderer Fall mit dem BF-Fahrzeug - ich gehe mal davon aus das es sich um ein Wechselladefahrzeug handelt, wo möglicherweise kontaminierter Boden o.ä. aufgeladen würde. Dort ist das zwar auch Ladung, wird aber nicht gebraucht um die Aufgabe zu erledigen.
Ich hoffe den unterschied, den ich meine herausgestellt und verständlich beschrieben zu haben.
Edit zum obrigen Thema
Betreff z.B. GW-AS (Atem und Strahlenschutz)
Auch ne GW-AS muß keine Warntafeln tragen und dort sind in etwa 100 Pressluftflaschen untergebracht.
/Edit
mfg Nerge
Der Unterschied ist aber, dass z.B. eine normale Firma die Fahrzeuge kennzeichnen müsste, auch wenn sie die Gefahrstoffe nur als Arbeitsmaterial durch die Gegend karrt. Die Feuerwehr ist von dieser Regel ausgeschlossen (und andere BOS wahrscheinlich auch).Zitat:
Zitat von Atlantis112
Morgen
Für Firmen ist dann der Punkt c interessant wo unter anderem der "Werkstattwagen" auf dem ja oft Sauerstoff, Azetylen, Betriebstoffe, Hydrauliköl usw. drauf ist. (nur ein Beispiel)
Mit freundlichen Grüßen Nerge
Hallo,
dass die Idee der Kennzeichnungspflicht Humbug ist, haben wir ja schon festgestellt, aber das
ist mindestens genau so ein Unfug. Einfach mal 5min nachdenken, reflektieren und nochmal 5min warten - wenn es dann immer noch sinnvoll ist - posten! ;o)Zitat:
Zitat von PelikanSE
Interessanter Ton... naja
Vielleicht kannst Du auch weiter ausführen warum das Unfug ist?
Ich habe hier bisher im groben und ganzen das wiedergegeben, was mir von oben gesagt wurde.
Und wenn ich mir vorstelle, daß ich mit dem Wagen, warum auch immer, in irgendeinem Straßengraben liege, und hinten, warum auch immer, Ventile von Flaschen zischen, möchte ich vielleicht nicht darauf warten und hoffen, daß die Jungs draußen richtig darüber abstimmen, was dieses komische Auto geladen hat und was da wohl zischt.
Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, hat hier kaum jemand ne Ahnung, was die Funknummer bedeutet. Selbst der ein oder andere Disponent in unserer Leitstelle muß bestimmt erst mal nachdenken.
Und das Fahrzeug ist relativ oft in anderen Landkreisen unterwegs, so abwegig ist mein Beispiel mit der BF Hamburg also nicht.
Was die Sache mit dem gewerblichen Transport angeht, kann man m.E. die Feuerwehr und andere HiOrgs nicht unbedingt gleichsetzen, denn soweit ich weiß werden Feuerwehren in der Regel durch einen öffentlichen Träger, wie z.B. die Gemeinde, Stadt, etc., unterhalten, oder?
Die DLRG nicht, sie gilt in sehr vielen Bereichen als gewerblich, und ich bin mir nicht sicher, daß dieser nicht dazu gehört...?
Oder zahlt Ihr mit der Feuerwehr Gewerbesteuer? Wir als DLRG schon.
Weil es sich um K L E I N M E N G E N handeltZitat:
Zitat von PelikanSE
somit muss N U R das Packstück (O² Flasche) gekennzeichnet werden
und dann gibt es immer noch die 1000er Reglung
zeig mir einen Taucherwagen der nur annähernd da ran kommt
ausserdem sind jeden Tag eine ganze Menge FZG unterwegs die richtig Gefährliche Mindermengen geladen haben und da machen sich die Chefs nicht mal 10 von euren Gedanken
Natürlich sind es Kleinmengen. Es ging aber nicht um die Menge, sondern um das Geschehen bei einem Unfall.
dann blasen die Pressluftfalschen ab die in den ordnungsgemässen Lagerungen ab und gut ...