Ups sorry ... hab ich mich vertippt.Zitat:
Zitat von duese
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Ups sorry ... hab ich mich vertippt.Zitat:
Zitat von duese
War scheinlich ist das betreffende Schreiben noch nicht bis nach Oberfranken vorgedrungen. Hab heut wieder Festfunkstellen auf 55WU gehört.
Was spricht denn dagegen, die Nachbarlandkreise mit einem freundlichen Schreiben aiuf die Problematik hinzuweisen und - sofern nichts passiert - sich ganz regulär bei der BNetzA zu beschweren? Die werden einem schon den korrekten Ansprechpartner nennen und die Anfrage ggf. weiterleiten.
Schleißlich geht es hier doch letztendlich darum, ob vielleicht einer gut durchgebraten wird, weil der Disponent nebenan 'nen Döner bestellt.
Des wär wohl eine möglichkeit aber die Festfunkstelle in unsere eigenen Landkreis halten sich auch nicht da ran. Vielleicht sollt man den für Sprechfunk zuständigen Kreisbrandmeister mal dezent dadrauf hinweisen.Zitat:
Zitat von MaxTrac
Aber als "kleiner" Feuerwehrmann will man ja auch ich nicht unbedingt in ein Wespennest stoßen.
Mal ne blöde Frage - liegt der Landkreis zufällig in Niederbayern - so im nördlichen Teil davon?? ;-)
Nein der Landkreis liegt in OberfrankenZitat:
Zitat von boesermichl
Also die Stationen die das bei uns machen sind die NAst und eine ganz offiziele Funkfeststation.
Es gibt keine offiziellen Festfunkstationen die auf 25 und 55 WU funken dürfen.Zitat:
Zitat von Christian8507
Das ist der 500.000 € Kanal *g* So teuer ist nämlich dieses illegale Senden.
@Alex:
unsere Nachbarwehr hat neuerdings anscheinend auch ein "schwarzes" 4m FuG im GH (haben sich bei nem Einsatz verraten...). Auf was dürfen die sich einstellen, sollte dies einer offiziellen Stelle registriert werden? Wer ist eigentlich genau zuständig um sowas genehmigt bekommen (mal abgesehen von KBR...und mal abgesehen, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen)?
Die dürfen sich nur auf das einstellen was ihnen übers Landratsamt von dem StMI Bayern genehmigt wurde.
Es wird im Antrag genau festgelegt, welcher Kanal und welche Antennenhöhe etc.
ich meinte eher strafrechtlich...ich denke nicht, dass die in irgendeiner Form eine Genehmigung bekommen haben. Erfüllen so gut wie keine Voraussetzungen (relativ wenig Einsätze, keine Stützpunktwehr, keine großer Fuhrpark). Meiner Meinung nach würden die nicht einmal ein festeingebautes 2m zugelassen bekommen.
Festeingebaute 2m werden fast nie zugelassen. Die Dinger haben in der Feuerwehr eigentlich eh nichts verloren.
Eine Erlaubnis für ein festes 4m zu bekommen geht relativ problemlos, wenn man es gut begründen kann, oder die entsprechenden Leute auf Kreisebene kennt...