aso naja trotzdem, kannst du nur die zeit ab dem RS anrechnen, tut mir ja leid, aber ist halt so, slebst wenn du rs bist, MUSS es eine staatlich annerkannte Lehrrettungswache sein.
Gruß Jens
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aso naja trotzdem, kannst du nur die zeit ab dem RS anrechnen, tut mir ja leid, aber ist halt so, slebst wenn du rs bist, MUSS es eine staatlich annerkannte Lehrrettungswache sein.
Gruß Jens
Jaja das würd alles passen... war ja ne Lehrrettungswache...
Verdammt warum war ich nur RH *gr* ;-)
Das stimmt so natürlich nicht, selbstverständlich reicht auch in NRW ein Hauptschulabschluss (oder gleichwertiger Abschluss, z.B. Berufsausbildung) als Zugangsvorraussetzung. Die oben gemachten Einschränkungen gelten für die verkürzte Ausbildung ("Aufbaulehrgang").Zitat:
Zitat von DME112
Vielleicht auch noch ein paar anmerkungen zur RS-Ausbildung:
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, einerseits kann der Grundlehrgang nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des jeweiligen Bundeslandes oder aber nach den Vorgaben der HiOrgs (die dann aber eigentlich für jede HiOrg bundesweit einheitlich sein sollte) abgehalten werden.
Viel entscheidender ist aber, das es diesen Unterschied auch für den Prüfungslehrgang gibt. Es kann also sein, dass man seine Prüfung nach den Vorgaben der HiOrg macht (dann bekommt man eine entsprechende Urkunde der HiOrg), oder aber man macht eine staatl. Prüfung entsprechend der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung des entsprechenden Bundeslandes (und dann gibts die Urkunde von der Aufsichtsbehörde).
Es ist auch durchaus möglich -und auch üblich-, den Grundlehrgang nach HiOrg-Vorgaben durchzuführen, die Prüfung aber als Staatsprüfung durchzuführen.
Die Prüfung nach HiOrg-Vorgaben kann, die staatl. Prüfung muss zur Verkürzung der RA-Ausbildung bundesweit anerkannt werden. (Das ist auch der Grund, warum die meisten Schulen die staatl. Prüfung durchführen).
Grundlehrgang und Prüfung können an verschiedenen Schulen stattfinden, auch länderübergreifend.
Die staatl. Prüfung sollte auch problemlos bundesweit anerkannt werden, bei der HiOrg-Prüfung kanns da schon mal eher hängen.
So, ich hoffe nun ein bisschen Licht ins Dunkle gebracht zu haben.
Die Tätigkeit als RH in NDS kann sehr wohl angerechnet werden!
Ausbildung und Prüfungsverordnung von NDS gibt es auf PN anfrage
Gruß
@Life Support Center
Na dann zeige mir mal die Stelle im RettAssG wo steht, das ein niedersächsicher RH auf den RA-Lehrgang zur Verkürzung angerechnet wird.
Es gibt in Niedersachsen zwar eine Landes-Ausbildungs- und Prüfungsordnung für RS (aber eben nicht für den RH), aber die hat nichts mit dem RettAssG oder der RettAss-APO zu tuen, da es sich hierbei um Bundesrecht handelt.
Sollte eine niedersächsiche Behörde irgendwas von der RH-Tätigkeit anrechnen, so verstösst sie gegen geltendes Recht.
Für weitere Detailinfos wäre ich aber durchaus dankbar.
ey jetz mach mal meinen aktuellen Hoffnungsträger nich so an ;-)Zitat:
Zitat von brause
Mal sehn was draus wird, nen Antrag stellen werde ich demnächst irgendwann auf jeden Fall...
Ich halte euch mal auf dem laufenden !
@Psion:
Na das war doch noch keine Anmache...
Ich bin aber wirklich gespannt, wie das gehen soll mit der RH-Anrechnung und welche Behörde das so genehmigt (müsste in NS m.W. n. seit der Auflösung der Bezirksregierungen ja landesweit das Gesundheitsministerium sein). Denn, wie gesagt, fehlt dafür jede Rechtsgrundlage.
Aber andererseits ist ja nun mal allseits bekannt, dass die Landesbehörden das RettAssG oft sehr eigenwillig auslegen. Da liegt auch ein Fehler im System, wenn ein Bundesgesetz ausschliesslich durch die Länder, bzw. deren nachgeordneten regionalen oder gar kommunalen Behörden ausgeführt und überwacht wird, und es gleichzeitig in der täglichen Praxis de Facto keine Aufsicht oder Kontrolle durch den Bund gibt. So entsteht dann eigentlich eine Landes- bzw. Regionalgesetzgebeung und ein entsprechendes kunterbuntes Durcheinander.
sorry war mein Fehler RH kann nicht angerechnet werden. Hatte RS gelesen. :-(
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Trotzdem bin ich der Meinung, das man hier nich gleich so aggressiv werden muss.
Gruß