Alex, da geht es rein um das Urheberrecht.
Nicht zu verwechseln mit dem Recht am eigenenen Bild.
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Alex, da geht es rein um das Urheberrecht.
Nicht zu verwechseln mit dem Recht am eigenenen Bild.
Yo, neu ist das nun wirklich nicht. Filmen ist erlaubt - völlig unstrittig. Wie es mit einer Veröffentlichung aussieht, das steht auf einem anderen Blatt. Im Zweifelsfall wird die Person einfach unkenntlich gemacht, damit ist das dann auch gegessen...Zitat:
Zitat von jumbo
mal ganz erhrlich, wenn der unternehmer sich nicht filmen lassen will dann soll man das doch berücksichtigen, pressefreiheit hin oder her das ist doch eine missliche lage für ein unternehmen! auch als der busfahrer mehrmals gesagt hat, dass man IHN nicht filmen soll hat man trotzdem draufgehalten. sowas kann ich auch nicht verstehen!
Naja, der Kameramann verdient eben damit sein Geld, Bilder von solchen Unglücken zu bringen, und da wird es ihm egal sein, was der Busunternehmer davon hält.
Im endeffekt hat der Busunternehmer keine Chance, wie schon erwähnt, Gesicht, Kennzeichen und Beschriftung des Busses unkentlich gemacht und schon kanns ins Fernsehen.
Ist doch egal, er will es nicht.Zitat:
Zitat von Freakmaster
IMO darf man der Veröffentlichung von Aufnahmen, die einen selbst zeigen, widersprechen, was der Busfahrer hier eindeutig getan hat. (Der Bus ist ne anderen Geschichte) Aber dass das Video veröffentlicht wurde, ohne dass das Gesicht des Unternehmers bzw. das Firmenlogo verwischt wurde, wundert mich doch schon etwas..
Allein die Veröffentlichung im Internet kann schon zur Anzeige gebracht werden!Zitat:
Zitat von loxi
Hallo Leute,
offensichtlich haben hier einige vergessen, worum es in diesem Fall eigentlich geht:
der Busunternehmer will nicht, dass der Kameramann seinen Bus filmt. Diese Behinderung der Presse, die übrigens rechtlich geahndet werden kann, versucht er dadurch zu legitimieren, dass er SICH (SEINE PERSON) aktiv ins Bild rückt um so zu verhindern, dass der Bus gefilmt wird. Im gleichen Atemzug macht er deutlich, nicht gefilmt werden zu wollen!
Also bleibt bitte bei den Tatsachen und versucht nicht, das Verhalten des Busunternehmers auch nur ansatzweise zu verteidigen.
Viele Grüße
Daniel
P.S.: Max K., du redest einen Unsinn, das ist wirklich unbeschreiblich...
Er hat eindeutig gesagt, das ER nicht gefilmt werden will. Dass das Video mit IHM drauf dann trotzdem veröffentlicht wird ist nebensächlich? (Und während des Wortgefechtes wird eindeutig der Unternehmer gefilmt, nicht der Bus)Zitat:
Zitat von Daniel Wladow
Dass er kein Recht hat die Pressefreiheit einzuschränken ist schon klar, aber hätte dann nicht mind. sein Gesicht bzw. der Name Seiner Firma verwischt werden müssen?
Zitat:
Zitat von Max K.
Daniel hat Recht! In dem Fall wurde außerdem ein Presseartikel aus der Sache mit der Behinderung. Somit ist einmal der Bus eine Nachricht und die Sache über die wir diskutieren eine andere. In beiden Fällen ist der Unternehmer somit relative Person der Zeitgeschichte. Der Journalist wollte ja den Bus filmen, nur der Unternehmer hat sich permanent ins Bild gedrängt. Pech gehabt!
Wie gesagt,e r ist relativer Person der Zeitgeschichte, also muss er nicht unkenntlich gemacht werden.
In diesem Sinne....
auch wenn das tatsächlich so sein mag ...
Ich finde es eine Frechheit das die Pressefreiheit vorgehen mag ...
Wobei bei Wiki wieder steht
Persönlichkeitsrecht
Das Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in den ihren Lebens- und Freiheitsbereich.
Rechtslage in Deutschland
Im deutschen Recht ist das Persönlichkeitsrecht als solches nicht ausdrücklich geregelt.
Zunächst wurden lediglich einzelne besondere Persönlichkeitsrechte wie das Recht auf Achtung der Ehre, das Namensrecht oder das Recht am eigenen Bild ausdrücklich gesetzlich geregelt.
Somit ist das Recht am eigenem Bild durch den Art 2 GG geregelt womit ich mich nun frage welcher Art. des GG hat hier vorrang???
Er wäre vllt. "relative Person der Zeitgeschichte", wenn das Video nichts mit ihm persönlich zu tun hat, sondern er da nur rumsteht und zufällig gefilmt werden würde.Zitat:
Zitat von feuerteufellars
Wenn man sich allerdings solche Überschriften anschaut wie
"BUS DROHTE ZU KIPPEN !! UNTERNEHMER DREHTE DURCH IN WERMELSKIRCHEN !! VERSUCH MODERNER PIRATERIE AUF DEUTSCHLANDS STRASSEN !! s.VIDEO !! 27.5.06"
liegt die Frage nahe, ob der Bericht wirklich dem gekippten Bus gilt, oder dem "Durchdrehenden Busunternehmer" - in dem Fall wär der Unternehmer dann nämlich Kernfigur der Dokumentation und somit keine "relative Person der Zeitgeschichte" mehr, oder irre ich da?
Nabend!
Also relative Person der Zeitgeschichte ist wer mit einem Ereignis welches für die Öffentlichkeit, bzw. die breite Masse interressant ist/sein könnte unmittelbar mitwirkt oder anders beteiligt ist.
In dem Fall ist das Verhalten des Unternehmers gegenüber der Presse interressant und somit wirkt er unmittelbar mit: Durch sein Verhalten, welches durch den, den Unfall seines Busses filmenden Kameramann hervorgerufen wurde.
Hm wenn ER nicht gefilmt werden möchte warum LÄUFT er dann freiwillig ins BILD ;)
und wenn man es genau nimmer war das eine versuchte ERPRESSUNG ... ER hat mit gewalt androhung GELD gefordert was man auch in dem Video sieht und hört (wegschlagen der Kamera, aussage ich möchte 2000€ dafür das sie meinen Bus filmen)
http://www.wieboldtv.de/pageID_3429019.html
das rechte Video
Ich sag mal so. Der Unternehmer hat selber schuld das Er gefilmt wurde. Wenn er nicht gefilmt werden wollte, hätte er sich nicht dem Kameramann aufdrängen sollen.
Ich finde auch das in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht nicht greift, den die Aufnahmen galten den Unfall und da der Unternehmer einfach ins Bild gelaufen ist, seine Schuld. Schließlich war er ja nicht Mittelpunkt der Aufnahme, sondern der Unfall.
Blinky
Aber sein Bus war Mittelpunkt des Unfalls und da auch sicher sein Name draufstand wird das doch wieder ziemlich persönlich ... verzwickte Sache.
Nein, denk doch mal an ein anderes Beispiel, z.B. den Fleischskandal. Wenn in der Berichterstattung nicht der Firmenname genannt werden dürfte, dann wäre das wohl ein bisschen sinnlos? "Firma PIIIIIEEEEEEPPPP aus PIIIIIIEEEEEPPPPP handelt mit verdorbenem Fleisch." Tolle Pressemeldung!Zitat:
Zitat von Alex22
Gruß
Sebastian