oder er bekommt die Auflage der FF die Nötigen mittel zur Verfügung zu stellen.
z.B. ist keine ausreichente Belüftung möglich - Kann der Bauherr auch die Empfehlung bekommen der FF z.B. einen Hochdrucklüfter zu kaufen.
(Alles Möglich)
Druckbare Version
oder er bekommt die Auflage der FF die Nötigen mittel zur Verfügung zu stellen.
z.B. ist keine ausreichente Belüftung möglich - Kann der Bauherr auch die Empfehlung bekommen der FF z.B. einen Hochdrucklüfter zu kaufen.
(Alles Möglich)
Ich weis nicht ob es sich rentiert, en Haus zu kaufen und nebenher noch ne Drehleiter zu finanzieren... *g*Zitat:
Zitat von citywache
Ne Drehleiter ist ja auch übertrieben !!!!!!
Das war auch ironisch gemeintZitat:
Zitat von citywache
Also das mit der DLK ist nicht so weit hergeholt: Kenne ein Amt, da wollte ine große Bauherr einen Wohnpark errichten. Da entsprechende Gebäudehöhen vorgesehen waren, verband das Bauamt die Baugenehmigung mit der Auflage, der FF eine DLK bzw. Mittel dafür zur Verfügung zu stellen.
Hat funktioniert, Wohnpark wurde gebaut und FF bekam eine DLK 23/12, leicht gebraucht aber ziemich neu und top Zustand.
PS: Kann ggf. auch einen Bauherrn verpflichten, eine Gebäudefunkanlage zu installieren und dafür sogar FuG´s vorzuhalten..
Das Schiffshebewerk in Scharnebeck (Landkreis Lüneburg, Elbeseitenkanal) besitzt sogar eine eigene Drehleiter mit 35 Metern (!) Rettungshöhe, weil bis vor kurzem kein zweiter Rettungsweg vorhanden war.
Inzwischen gibt es wohl ein zweites Treppenhaus, aber die Drehleiter ist auch noch da und wird auch von der Kreisfeuerwehr eingesetzt, da die FTZ gleich nebenan ist.
In der Schwiz ist es teilweise so das in Orten mit vielen Hohen gebäuden die Versicherungen kräftig DLK´s mitsponsorn;
ist für die Billiger als 3 Hotels im Jahr zu bezahlen ...