Hi, mich würde mal interssieren was die Pol machen würde, wenn keiner zu Hause ist. Trotzdem reingehen oder nochmal wieder kommen ??
Mfg
Marty
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Hi, mich würde mal interssieren was die Pol machen würde, wenn keiner zu Hause ist. Trotzdem reingehen oder nochmal wieder kommen ??
Mfg
Marty
Wenn du nicht gerade ne Leiche im Haus hast, werden sie wohl kaum einfach so reingehen. Zumindest im konkreten Fall wären sie wohl ein andermal wiedergekommen. Vom Tip bis zur tatsächlichen Durchsuchung gings ja ne ganze Weile, eine Verdunkelungsgefahr hätte ja eigentlich schon länger bestanden.Zitat:
Zitat von Marty
Ich denke nicht, dass sie in einem solchen Fall ins Haus eindringen würden.
marlon
Hi,Zitat:
Zitat von Marty
das kommt ganz auf die Straftat an. Wenn keiner die Türe öffnet, kann die Polizei die Durchsuchung mit Hilfe des Schlüsseldienstes trotzdem durchführen. Also sich dann zu verstecken wenns klingelt bringt nichts ;)
kann ein konkretes Beispiel nennen ...
Vor kurzen wollte die Kripo eine Wohnungsdurchsuchung durchführen, als keiner aufgemacht hatte sind wir gekommen und haben die Tür aufgemacht.
Da ging es um Drogen.
Ich denke mal das eigentlich immer die Tür aufgemacht wird, ich glaube nicht das die unverrichteter Dinge wieder gehen und irgendwann wiederkommen in der Hoffnung das du mal zu Hause bist.
Mein herzlichstes Beileid!
*lool, ist hier jemand verstorben ??Zitat:
Zitat von firerobs
Ich hoffe doch nit, aber das kann bös Ärger geben vor Gericht. Es stehen nicht umsonst Gefängnisstrafen aus für dieses "Vergehen".
für was gibst Ärger? Wegen des "Verstorbenen" oder für die konfiszierten Scanner? ;-)Zitat:
Zitat von firerobs
Also die haben nur meine 2 Räume durchsucht...!
So wie es ausschaut bekomm ich alles wieder aus die Scanner!
Und so wie er sagte passiert gar nix, die checken nur noch meine Rechner und dann is gut...!
Hab da auch keine Kinderp... drauf oder ähnliches! Daher bin ich mir sonst keiner Schuld bewusst, geschweige denn ein schlechtes gewissen!
Und ich fragte ob ich noch zur Berufsfeuerwehr komme, er sagte ja, da heißt das für mich das nix eingetragen wird!
Sie sagten auch: Ich bin noch Jugendlicher, keine Vorstrafen, kein Geld..!
Aber ich weiß, ich lass die Finger davon in Zukunft! *was mir sehr schwer fällt*
Ich wollt doch unsere Leitstelle übernehm * spinn * ;)
Und meine Ellis, stehn hinter mir, die Typen die mich verpfiffen haben, die sind nicht auf der Höhe..!
Die haben sich ca. 80 Feinde in der Wehr gemacht, naja wers brauch ;)
Danke!
Dann haste ja nochmal Glück gehabt. Freut mich für dich.
Aber ich liste hier mal die betreffenden Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch auf:
- Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§201 StGB, Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre)
- Verletzung von Privatgeheimnissen (§203 StGB, Freiheitsstrafe bis 2 Jahre)
- Vorteilsname (§331 StGB, Freiheitsstrafe bis 2 Jahre)
- Bestechlichkeit (§332 StGB, Freiheitsstrafe bis 10 Jahre)
- Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht (§353b StGB, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
Wenn die das wirklich wollen, können die dich ganz bös verknacken.
Ja, aber wegen keinem einzigen der von Dir genannten §§.Zitat:
Zitat von firerobs
Die Suchfunktion sollte weiterhelfen.
MfG
Frank
Verletzung von Privatgeheimnissen: Wo waren da Privatgeheimnisse?
Vorteilsnahme: Welcher Vorteil?
Bestechlichkeit: Hat er denn Geld von irgendjemand genommen?
Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht: Die Informationen hat er doch nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses gekriegt, oder?
duese
Wie ich diese Hobbyjuristen liebe *gg*
@ Alex 22:
ich wär wirklich Jurist, aber ich spar mir nun etwelche Aufklärungen.
Das sind halt die betreffenden Paragraphen. Ich weiß ja nit wieviele von euch eine Sprechfunkerlehrg besucht haben, aber in Bayern ist das so, das jeder Teilnehmer etwas unterschreiben muss, wo all diese Paragraphen aufgeführt werden. Damit bestätigt man halt das man gecheckt hat das die einen verknacken können.