Wenn ein gelber Dachaufsetzer verboten sein sollte, dann würde das Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes dieses Modell mit Sicherheit nicht vertreiben...
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Wenn ein gelber Dachaufsetzer verboten sein sollte, dann würde das Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes dieses Modell mit Sicherheit nicht vertreiben...
Als ergänzung muss ich jetz noch sagen das ein blaulicht und martinshorn für eine privat Person bzw Feuerwehrmann zulässig ist wenn der Einsatz erfolg in frage steht. Das heißt wenn ein Einsatz ohne einen bestimmten Kameraden nicht erfolgreich ausgehen würde dann darf dieser an seinem privaten Blaulicht und Horn benutzen!! Ansopnsten ist es Verboten wie schon so oft gesagt!! Deshalb ist es eigentlich für einen KBM oder ähnliches auch nicht nötig!! Aber es wird halt mal von obrigen Stellen genemigt!!
Bis dahin
Shorty
Wenn der Dachaufsetzer unbeleutet ist, ist das kein Problem. Dann kann ich auch nen Dachaufsetzer mit Micky Maus oder Totenkopf draufsetzen.
Anders sieht es nur bei _beleuchteten_ Zusätzen am Kfz aus. Die Änderungen an der Lichttechnischen Anlage sind genehmigungs, -bzw. zulassungpflichtig.
Siehe insbesondere die Diskussion bis vor wenigen Jahren zum Thema Frontblitzer, oder zur Zeit Springlichtschaltung.
Sagt mal, was gehört denn eigentlich mit zu den Sonderrechten und was zu den Wegerechten?
Sonderrecht heißt ja, dass ich z.B. schneller fahren darf...
Wegerecht wäre ja, dass mir die Leute (sofern ich in einem Behördenwagen mit Blaulicht und Martinshorn sitze) platz machen müssen...
Wenn ich jetzt also als freiwilliger zur Feuerwache fahre und eine Ampel ist für mich rot, so darf ich nicht die anderen dazu zwingen anzuhalten...
Was ist denn wenn es mitten in der Nacht ist, die Ampel rot ist und kein weiteres Auto zu sehen ist...Sprich ich könnte ohne Gefährdung die Kreuzung überqueren? Darf ich das dann? Wenn ich dabei von der Polizei erwischt würde, könnte ich dann angeben, dass ich zur FF muss und müsste daher keine Strafe zahlen?
Gruß
genauso is es.Zitat:
Original geschrieben von Krischi83
Was ist denn wenn es mitten in der Nacht ist, die Ampel rot ist und kein weiteres Auto zu sehen ist...Sprich ich könnte ohne Gefährdung die Kreuzung überqueren? Darf ich das dann? Wenn ich dabei von der Polizei erwischt würde, könnte ich dann angeben, dass ich zur FF muss und müsste daher keine Strafe zahlen?
Gruß
Doch, diese Aufsetzer sind definitiv nicht zugelassen.
Und der TÜV Aufkleber nützt Dir da auch nichts. Der TÜV bestätigt
Dir ja nur, daß das Gerät ohne Gefahren genutzt werden kann.
Oder schraubst Du dir auch einen Föhn aufs Auto wo so ein Aufkleber drauf ist.
Und die Sache mit den Sonderrechten ist auch so ein Thema für sich. Ich würde mich vor allem in einem Privat PKW nie darauf verlassen, daß ich sie habe. Im Zweifel bist IMMER Du der gearschte.
Gruß,
Tobi
Also was ihr da sagt ist voll der blödsinn mann darf auch nachts nicht mit seinem privat fahrzeug im einsatzfall nicht über rot fahren!!!!!! Das ist bewissen habe ich selbst erlebt und erfahren müssen!!!!
Doch. Man hat im Grunde die selben Sonderrechte wie ein "normales" Einsatzfahrzeug, eben nur nicht das Recht, dass andere Platz machen müssen.Zitat:
Original geschrieben von rw2
Also was ihr da sagt ist voll der blödsinn mann darf auch nachts nicht mit seinem privat fahrzeug im einsatzfall nicht über rot fahren!!!!!! Das ist bewissen habe ich selbst erlebt und erfahren müssen!!!!
Wenn ich im Einsatz vor einer Ampel stehe die rot ist und es kommt keiner: Fahre ich. Wenn die anderen halten würden (freiwillig): Fahre ich.
Also ich sage nur das ist nicht ganz richtig, Du hast keine sonderrechte mit dem privatfahrzeug! Habe es live erlebt und sage dazu nur lass dich nicht erwischen!
Hallo !Zitat:
Original geschrieben von rw2
Also ich sage nur das ist nicht ganz richtig, Du hast keine sonderrechte mit dem privatfahrzeug! Habe es live erlebt und sage dazu nur lass dich nicht erwischen!
§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Steht hier aber anders....und somit bleibt es dabei, das es die Sonderrechte gibt mit dem PKW.
Allerdings können die Länder eigene Erlasse gegen das Sonderrecht mit Privat-PKW aussprechen!
Aber grundsätzlich ist es erlaubt ...!
MfG
Du DARFST in der Nacht, so wie am Tag im Einsatzfall über ne rote Ampel fahren!! Nur solltest du hald nicht gerade mit 150 Km/h über ne Kreuzung scheppern, denn wenn was passiert bist du dran, da du die Stvo nur im angemessenen Maße übertreten darfst!! Daher an ner Kreuzung einfach abbremsen/ anhalten und auf freie Bahn warten und dann fahren. Wenn du beim überfahren einer roten Ampel geblitzt wirst, holst du dir einfach nen Wisch vom Komandanten, dass du da auf Einsatzfahrt warst und von dem Busgeld wird im Normalfall abgesehen! Auch musst du nicht unbedingt anhalten, wenn dich ein Polizeifahrzeug aufhalten will.Zitat:
Original geschrieben von rw2
Also was ihr da sagt ist voll der blödsinn mann darf auch nachts nicht mit seinem privat fahrzeug im einsatzfall nicht über rot fahren!!!!!! Das ist bewissen habe ich selbst erlebt und erfahren müssen!!!!
Wo kähmen wir denn hin, wenn die Mitglieder einer freiwilligen Wehr an allen roten Ampeln anhalten müssten? Dann hätte wir ausrückezeiten von 15min oder höher!
Bist Dir da ganz sicher? Ich würde jedenfalls keine Verfolgungsjagd mit der Polizei riskieren; woher sollen die denn wissen, dass man auf einer Einsatzfahrt ist? Also: anhalten, erklären was los ist, weiterfahren. Erspart mit Sicherheit jede Menge Ärger.Zitat:
Original geschrieben von Freakmaster
Auch musst du nicht unbedingt anhalten, wenn dich ein Polizeifahrzeug aufhalten will.
Zitat:
Original geschrieben von Duffy73
Bist Dir da ganz sicher? Ich würde jedenfalls keine Verfolgungsjagd mit der Polizei riskieren; woher sollen die denn wissen, dass man auf einer Einsatzfahrt ist? Also: anhalten, erklären was los ist, weiterfahren. Erspart mit Sicherheit jede Menge Ärger.
Ich würde ehrlich gesagt nur anhalten, wenn ich KEIN Schild aufm Dach habe, so dass die nicht wissen können, dass ich auf Einsatzfahrt bin oder sie mich unbedingt aufhalten wollen. Sprich auf eine Vervolgungsjagt würde ich mich natürlich nicht einlassen!
Aber wenn ich mich recht erinnere musst du hald nach Gesetz nicht unbedingt anhalten (ohne Gewähr!!).
streng genommen brauchst nichtmal anhalten ...
denn die Weisungen der Polizei stehen auch in der StVO und von dieser bist du ja wiederrum befreit *ggg*
Davon abgesehen...
Lieber RW2 ... bitte halte dich aus der Diskussion raus wenn du keine Ahnung hast und mach dir erstmal schlau.
Dann kannst hier gerne weiterdiskutieren.
@ Tobi ... solltest du unbeleuchte Dachaufsetzer meinen, gilt für dich das gleiche wie für RW2Zitat:
Original geschrieben von Toby
Doch, diese Aufsetzer sind definitiv nicht zugelassen.
Gruß,
Tobi
Mit euren unqualifizierten Aussagen macht ihr die Diskussion in keinster weise übersichtlicher.