Nun, der Ansatzpunkt hier zusuchen, wird schwierig, da die Verwendung von Fernlicht eigentlich nur zum Überholen außerhalb Geschlossener Ortschaften zulässig ist! ( §5 StVO Abs.5 )
oder wer sich oder andere Gefährdet sieht!
Nur hier sehe ich einen möglichen Ansatzpunkt, eine Springlichtschaltung zu ermöglichen!
Bleibt aber immer die Techn. Anforderung an solche Anlagen, die eben noch nicht geregelt sind!
Also, mein Tip : Nur wenn Die Ausstellende Behörde eine Springlichtschaltung erlaubt, und die Techn. Richtlinie festlegt, wie diese beschaffen und geschaltet werden muss, ist eine Verwendung bedenkenlos!
p.s. ich hab allerdings z.zt. nur die Fassung der StVO, StVZO und StVG von ´96 vorliegen, die letzte Änderung vom 28.06.98 liegt noch nicht vor, möglicherweise gibt es hierzu neue oder mehr Informationen!?
MfG
06.07.2002, 17:46
EIS - Mann
Hallo!
Ich muß jetzt auch mal meinen Senf dazugeben.
Wir haben auch in useren neueren Fahrzeugen Springlicht, welches nur funktioniert wenn kein Abblendlicht eingeschaltet ist ( also nur Tagsüber ) es gibt aber irgendwie immer wieder Maschinisten, nicht nur bei uns, die es Schaffen Nachts mit Springlicht zu fahren. Ob gewollt oder ungewollt kann ich nicht sagen, wiel ich es nicht weis und nicht weil ichs nicht sagen will.
Aber so lange nichts passiert wird auch keiner was machen ob jetzt einzeln in der Wehr oder per gesetz, Warum? Weil es in Deutschland immer so ist so lang nix passiert brauche mer auch nix zu machen.
(Kleines Beispiel: Unbeschrakter Bahnübergang so lang keiner Überfahren wird wird auch nicht voll beschrankt.)
Das zu meiner meinung zu Deutschem Gesetz
25.07.2002, 11:11
PeterOs
Hallo,
um diese Diskussion zu beenden, die zwar sinnvoll ist, aber meiner Meinung nach sich nur im Kreis dreht, schaut in das nächste Feuerwehrmagazin, da wird dieses Thema ausführlich in der Rubrik Recht behandelt. Ich denke da wird es dann aufschluss über die rechtlichen Sachen geben. Achja Erscheinungsdatum ist der 23.08.2002!!
MkG
Peter
25.07.2002, 12:46
ron
wir haben zwar kein Springlicht, sondern eher ein Blinklicht (beide Fernlichter blinken gemeinsam auf, nicht im Wechsel). Gehört dies auch zur Art der Springlichter??? Natürlich funktioniert unseres auch nur wenn kein Abblendlicht angeschaltet ist.
Es gibt aber mittlerweile eine Alternative zum "besser gesehen werden".
Bei uns wurden die ersten Fahrzeuge (ich rede hier von NEF´s) mit einem Frontblitzer in der Frontscheibe ausgestattet. Hat den Vorteil, das dieser in einer Höhe sitzt, die man aus dem Rückspiegel heraus sehr gut erkennt.
Ist natürlich eine Frage des Preises und ich glaube auch kaum das es sinnvoll ist so einen Frontblitzer bei großen Löschfahrzeugen einzusetzten, da deren Frontscheiben sehr hoch sitzen. Für PKW´s bis hin zu VW T4 oder ähnlichen aber eine gute Lösung.
25.07.2002, 13:34
STORM
Das haben sie bei uns im Kreis auch gemacht z.B. beim Ford Fockus des Org.Leiters RD Bei diesem Auto passte es aber überhaupt nicht deswegen worde das teil in die Windschutzscheibe eingelassen! Das ist teuer!
26.07.2002, 08:44
ron
Ich werde mal nachschauen was so ein Ding kostet. Erhältlich sind sie bei der Fa. Hella
26.07.2002, 15:25
EIS - Mann
Hallo Ron
Es ist auch bei Löschfahrzeugen sinnvoll. Nur da sind sie halt nicht in der Windschutzscheibe sondern im Kühlergrill.
Wir haben sogar einen VW Sharan bei dem sind sie auch im Kühlergrill.
Die Frontblitzer müssen meines wissens auch zwischen
0,8m und 1,20m sein, sonst sind sie nicht zulässig.
Unter der Rubrik Fahrzeuge natürlich,
ein bissschen werbung muß ja auch sein.
27.07.2002, 14:48
STORM
Ne ne ne das was du meinst sind "ideal Standard" Frontblitzer wir reden von so nem krassen teil was wirklich von innen an die Windschutzscheibe kommt. So was ähnliches gibt es auch in der TV-Erfolgsserie "Kommisar Rex"
MfG STORM
28.07.2002, 21:01
Andreas 53/01
Hallo!
Zu diesen Geräten sei gesagt,
sie sind auch nur in Verbindung mit den herkömmlichen Rundumleuchten für blaues Blinklicht zugelassen für Fahrzeuge, die damit ausgerüstet sein dürfen!!
Alle anderen Fahrzeuge dürfen damit nicht ausgerüstet sein!
" Frontblitzer " ,
unterliegen den gleichen Bestimmungen!
MfG
29.07.2002, 08:16
ron
Ich habe gehört, das man, vor allem bei Nef´s (z.B Audi A4/A6) man die Frontblitzer im Kühlergrill weglässt, weil man da Probleme mit der Kühlung des Motors bekommt und deshalb diese Frontblitzer für die Scheibe bevorzugt.
Hat da schon mal jemand was gehört?
29.07.2002, 17:09
Andreas 53/01
Hallo!
Ja, das ist so!
Denn es handelt sich ja um Serienfahrzeuge, an denen es nicht vorgesehen war, in den Kühlergrill zusätzliche Einbauten vorzunehmen, was die Luftansaugung verringert!
Diese " Frontblitzer " für die Scheibe, sind auch Kostengünstiger, und genauso effektiv, besser noch, sie sind dann in direktem Sichtfeld des Rückspiegels des Vorrausfahrenden!
Dadurch wird eine noch bessere Wahrnehmung erzielt, da es immer wieder vorkommt, das PKW mit " normalen " Warnsignalen von Vorrausfahrenden nicht richtig gesehen werden, dadurch das sich die Warnanlagen auf dem Dach befinden, und bei einer Annäherung auf 50m, die Dachaufbauten im Rückspiegel des Vorrausfahrenden nicht mehr gesehen werden können!
Fazit : Eine durchaus sinnvolle und wichtige Ergänzung, zu den herkömmlichen Warnanlagen!
Denn, es kommt nicht darauf an, wieviel Blitzer ein Fahrzeug hat,
sondern wie sie Montiert und eingesetzt werden!
MfG
29.07.2002, 19:01
EIS - Mann
@ Ron
Ja,
war bei unserem Sharan auch der fall das VW gemekert hat aber sie sind trodzdem drinn und die Frontblitzer sind auch nur an wenn Die abnehmbare Rundumkennleuchte auf dem Dach ist (Reedkontakt).
30.07.2002, 10:15
ron
habe mich mal kundig gemacht. So ein Frontblitzer für die Scheibe kostet bei Hella 260,50 €.
30.07.2002, 23:10
AndreasP
Hallo,
meint Ihr mit Frontblitzern für die Windschutzscheibe sowas unter folgenden Link?
Das was ich meine ist dann das 3. Produkt. Sowas gibt es aber schon billiger. Ich meine es kostet gerade mal 80 Euro. Oder wie sieht das aus was Ihr meint?