Hallo,
bei uns und das müßte inzwischen in ganz NRW, auch wenn ich durch die Führung weiterhin kein Rundschreiben des LFV oder des Innenministeriums NRW vorgelegt bekommen habe, so gehandhabt werden, daß das Gerät nach der Nutzung nicht mit einer neuen Flasche bestückt und wieder von jemandem genutzt werden darf. Außer von dem vorherigen Träger selbst, nach ausreichender Zeit für die Erholungsphase und geringer Kontamination des LA, wie dieser Parameter messbar ist, bleibt mir ein Rätsel. Auch wenn durch die FUK die Gefahr einer Infektion durch Erreger im LA für den AGT als gering eingestuft wird und mir durch Recherche auch kein Fall einer Infektion durch Kontaminierte LA bekannt ist, so muß er nach jedem Einsatz desinfiziert und geprüft werden. Aber gerade bei den neueren PA's wie z.B. BD96 kommt es bei den kompakten Lungenautomaten zu Problemen. Da hier die Membran durch das Desinfektionsmittel verklebt und sich bei geöffneter Flasche bereits ohne Anschluß an den Atemanschluss das Gerät zu leeren beginnt. Bei der Einsatzkurzprüfung würde hier die Druckprobe auch nicht positiv verlaufen und der AGT würde das Gerät ablegen obwohl theoretisch einsetzbar, nachdem der LA unter Druck betätigt wurde und dann wieder richtig schließt. Das ganze ist also nicht wirklich ausgereift oder die Kameraden in der Atemschutzwerkstatt des FSZ sind sehr großzügig bei der Verwendung des Desinfektionsmittels. Masken werden seit zwei Jahren auch nur noch für die Anzahl der Geräte vorgehalten und nicht mehr als Bestandteil der erweiterten PSA. Falls also eine Maske beim Aufsetzen einen Schaden an der Spinne oder Bebänderung erleidet, so wars das für den Trupp. Das das nicht die Ideale Lösung ist, trifft bei unserer Führung auf taube Ohren.
Falls hier noch andere Kameraden aus NRW die gleiche Verfahrensweise haben oder wissen wo das entsprechende Rundschreiben des Innenministeriums NRW zu finden ist, bitte posten.
mkG FM6