Zitat:
Original geschrieben von AkkonHaLand
Ich glaube ich falle vom Glauben ab, wenn ich das hier lese!
Wenn der RD zu einem Patienten kommt und ohne das ausdrückliche Einverständnis des Pat die Pol ruft macht sich die Besatzung wegen Verlatzung des Datenschutzes STRAFBAR!
Ausnahmen sind nur gegeben, wenn sie im Zusammenhang mit einer Straftat stehen (z.B. der Pat ist Täter einer Körperverletzung - die RD-Besatzung hat die Tat beobachtet!) oder der Pat fordert uns auf die Pol hinzuzurufen !
JEDER Pat bei dem nicht verantwortbar ist ihn in der eigenen Wohnung alleine zu lassen kommt ins KRANKENHAUS! (Transportverweigerungen des Pat sind eine weitere Ausnahme!)
wo hast du denn den Unsinn her, dass es strafbar ist, die POL zu rufen???